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   VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08   

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VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08 (https://dejure.org/2010,25216)
VG Göttingen, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 A 288/08 (https://dejure.org/2010,25216)
VG Göttingen, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 A 288/08 (https://dejure.org/2010,25216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwendungsersatzanspruch eines Tierarztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Vornahme einer Notfallbehandlung eines Fundtiers

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Amtshaftung - Katze

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) finden im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung, wenn die Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).

    Dieses darf demnach nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern muss darüber hinaus auch daran bestehen, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001 - 10 E 2160/01 -, NVwZ-RR 2002, 95 ).

    In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Gesichtspunkte, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können, zu würdigen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 , a.a.O.).

    Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist deshalb nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht der Behörde, bei der Frage der Verwendung öffentlicher Finanzmittel Prioritäten zu setzen, das untergraben würde, wenn die öffentlichen Haushalte durch Aufwendungsersatzansprüche Privater belastet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001, a.a.O.).

  • VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01

    Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
    Dieses darf demnach nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern muss darüber hinaus auch daran bestehen, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001 - 10 E 2160/01 -, NVwZ-RR 2002, 95 ).

    Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist deshalb nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht der Behörde, bei der Frage der Verwendung öffentlicher Finanzmittel Prioritäten zu setzen, das untergraben würde, wenn die öffentlichen Haushalte durch Aufwendungsersatzansprüche Privater belastet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
    Öffentlich-rechtliche Geldforderungen sind mangels ausdrücklicher fachgesetzlicher Normierung analog § 291 BGB ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61 ; OVG Lüneburg , Urteil vom 23.01.2004 - 11 LB 257/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03

    Amtshaftung; Anfechtungsklage; Bestandssperre; Erstattungsanspruch;

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
    Öffentlich-rechtliche Geldforderungen sind mangels ausdrücklicher fachgesetzlicher Normierung analog § 291 BGB ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61 ; OVG Lüneburg , Urteil vom 23.01.2004 - 11 LB 257/03 -, juris).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
    Zwar ist grundsätzlich denkbar, dass ein Geschäftsführer, der bei der Geschäftsführung zugleich in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber einem Dritten tätig wird, ausschließlich im Interesse des Vertragspartners handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01 -, BauR 2004, 333 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren

    Es sprechen erhebliche Gründe dafür, dass die Beklagte bereits als zuständige Fundbehörde nach § 967 BGB verpflichtet war, die Katze in ihre Obhut zu übernehmen, weil es sich um ein Fundtier, das heißt ein in fremdem Eigentum stehendes Tier handelte und nicht um ein herrenloses Tier (vgl. zu diesem Gesichtspunkt - einen Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bejahend - VG Göttingen,, U. v. 19.05.2010 - 1 A 288/08 -).
  • VG Göttingen, 24.05.2016 - 1 A 122/14

    Aufwendung; Aufwendungsersatz; Brand; Brandschutz; Direktanspruch; Einsatz;

    Zwar trifft es zu, dass im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag für Leistungen, die zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers gehören, vergleichbar der Regelung in § 1835 Abs. 3 BGB die übliche Vergütung zu zahlen ist, weil es bei der Geschäftsführung ohne Auftrag an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt und vorausgesetzt, dass gerade für die Tätigkeit in beruflicher Eigenschaft Anlass bestand und keine gesetzliche Pflicht zu unentgeltlichem Tätigwerden bestand (Palandt, a.a.O., § 683 Rn. 8 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZA 19/14 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; VG Göttingen, Urteil vom 19.05.2010 - 1 A 288/08 -, juris, Rn. 33).
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11

    Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere

    Dies vermag jedoch an der Einstandspflicht der Beklagten für die Erfüllung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben nichts zu ändern; denn anderenfalls könnte sie sich durch eine "Flucht ins Privatrecht" der Wahrnehmung der ihr gemäß § 27b Hess.AGBGB ausschließlich übertragenen öffentlichen Pflichten entziehen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 19. Mai 2010 - 1 A 288/08 - juris - Rdnr. 23).
  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach Mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33).
  • OVG Thüringen, 24.08.2017 - 4 KO 391/14

    Ersatz von Aufwendungen eines Privaten aus öffentlich-rechtlicher GoA; Reparatur

    Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist dabei das Recht der Behörde, bei der Frage der Verwendung öffentlicher Finanzmittel Prioritäten zu setzen, das untergraben würde, wenn die öffentlichen Haushalte durch Aufwendungsersatzansprüche Privater belastet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris Rdnr. 15 ff.; VG Gießen, Urteil vom 5. September 2001 - 10 E 2160/01 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 19. Mai 2010 - 1 A 288/08 - juris Rdnr. 28).
  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1851

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08   

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OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08 (https://dejure.org/2009,7033)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 1 A 288/08 (https://dejure.org/2009,7033)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 1 A 288/08 (https://dejure.org/2009,7033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SGB X § 45; BAföG § 11 Abs. 1, § 27 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung vor der Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Materielle Beweislast für die förderunschädliche Verwendung von Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung vor der Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG ); Materielle Beweislast für die förderunschädliche Verwendung von Vermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 463
  • DÖV 2010, 452
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 12 ZB 06.907
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Das gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (SächsOVG, Beschl. v. 30.8.2007, SächsVBl. 2008, 86; Beschl. v. 11.3.2008 - 1 D 9/08; BayVGH, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 C 06.491, Beschl. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907; OVG Saarland, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06, Beschl. v. 24.4.2006, NJW 2006, 1750).

    Hier spricht die besondere zeitliche Nähe der Vermögensübertragung am 21.9.2001 zur Beantragung der Ausbildungsförderung am 28.9.2001 für die unmittelbar bevorstehende Ausbildung zur Überzeugung des Senats deutlich dafür, dass die rechtsgrundlose Entfernung der 10.000,- DM aus dem Vermögen der Klägerin ohne eine Gegenleistung in der Absicht erfolgte, eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden (so z. B. auch: SächsOVG, Beschl. v. 11.3.2008, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 5.10.2006, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.08.2006 - 12 C 06.491
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Das gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (SächsOVG, Beschl. v. 30.8.2007, SächsVBl. 2008, 86; Beschl. v. 11.3.2008 - 1 D 9/08; BayVGH, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 C 06.491, Beschl. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907; OVG Saarland, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06, Beschl. v. 24.4.2006, NJW 2006, 1750).

    Von ihr wäre mindestens zu erwarten gewesen, dass sie sich insoweit vom Beklagten beraten lässt (SächsOVG, Beschl. v. 3.11.2008, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 2.8.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06

    Ermessensbetätigung; Rücknahme Verwaltungsakt; Ablösebetrag; staatliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Erst jetzt war der Beklagte in der Lage, über die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 30.10.2001 hinaus auch das Vorliegen der weiteren nach § 45 SGB X erforderlichen Rücknahmevoraussetzungen, insbesondere auch der in der Sphäre der Klägerin liegenden Umstände, zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. Urt. v. 22.8.2007 - 8 C 6/06 - zitiert nach juris; Urt. v. 20.9.2001, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 12 B 06.2380

    Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Im Übrigen ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Klägerin, selbst wenn sie ihrer Mutter die 10.000,- DM unentgeltlich, ohne einen Rechtsgrund und nicht in der Absicht überlassen hätte, eine Anrechnung von Vermögen im Bewilligungszeitraum 10/2001 bis 9/2002 zu vermeiden, mit der Schenkung ihrerseits einen Schenkungsrückforderungsanspruch in Höhe dieses Betrages gegenüber ihrer Mutter erworben hätte als eine Forderung, die zu ihrem Vermögen nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BGB gehörte (so auch ausführlich: BayVGH, Beschl. v. 18.4.2007 - 12 B 06.2380).Die sonstigen Rücknahmevoraussetzungen liegen vor.
  • BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97

    Verwaltungsverfahren - Frist für die Entscheidung über Rücknahme oder

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Eine Frist für die Ermittlung aller für eine Rücknahmeentscheidung maßgeblichen Umstände aber hat der Gesetzgeber den Behörden nicht gesetzt (vgl. zu § 48 VwVfG: BVerwG, Beschl. v. 12.9.1997 - 3 B 66/97 - zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 3 Y 13/06

    Zur Anrechnung eines (verdeckten) Treuhandkontos

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Das gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (SächsOVG, Beschl. v. 30.8.2007, SächsVBl. 2008, 86; Beschl. v. 11.3.2008 - 1 D 9/08; BayVGH, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 C 06.491, Beschl. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907; OVG Saarland, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06, Beschl. v. 24.4.2006, NJW 2006, 1750).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Sparguthaben sind Forderungen i. S. v. § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG (BVerwG, Urt. v. 17.1.1991, NJW 1991, 1626; Beschl. v. 16.2.2000 - 5 B 182/99).
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Wie eingangs ausgeführt, bedarf es für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung der Feststellung eines subjektiven Elements: Die rechtsgrundlose Vermögensverschiebung ohne Gegenleistung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie erfolgte, um eine erneute Anrechnung von Vermögen im folgenden Bewilligungszeitraum zu vermeiden (a. A. wohl: VG Frankfurt, Gerichtsbesch. v. 6.7.2009 - 3 K 661/08.F - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 30.08.2007 - 5 E 153/07

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Übertragung; Vermögenszurechnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Das gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (SächsOVG, Beschl. v. 30.8.2007, SächsVBl. 2008, 86; Beschl. v. 11.3.2008 - 1 D 9/08; BayVGH, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 C 06.491, Beschl. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907; OVG Saarland, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06, Beschl. v. 24.4.2006, NJW 2006, 1750).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
    Das gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (SächsOVG, Beschl. v. 30.8.2007, SächsVBl. 2008, 86; Beschl. v. 11.3.2008 - 1 D 9/08; BayVGH, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 C 06.491, Beschl. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907; OVG Saarland, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06, Beschl. v. 24.4.2006, NJW 2006, 1750).
  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 1 A 532/10

    Vermögensanrechnung, verdeckte Treuhand, Treuhandabrede, Scheingeschäft

    Der Betroffene muss nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet haben, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (SächsOVG, Urt. v. 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris, m. w. N. ).

    Von ihm wäre mindestens zu erwarten gewesen, dass er sich insoweit vom Beklagten beraten lässt (vgl. hierzu SächsOVG, Urt. v. 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 16.02.2011 - 1 A 135/09

    Ausbildungsförderung, Aufhebung von Abwicklungstechniken, nichtige

    25 Rechtsmissbräuchlich handelt ein Auszubildender, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen ohne gleichwertige Gegenleistung an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung gemäß der Bestimmungen der §§ 27 ff. BAföG zu vermeiden (BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 - 5 C 2/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 13. Januar 1983, NJW 1983, 2829; SächsOVG, Urt. v. 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris).

    41 Der Senat hat bereits entschieden (SächsOVG, Urt. v. 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris), dass eine unentgeltliche, rechtsgrundlose Vermögensverschiebung (objektives Element) vor der Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG erst dann rechtsmissbräuchlich und damit ausbildungsförderungsrechtlich unbeachtlich ist, wenn sie in der Absicht erfolgt, die Anrechnung von Vermögen im nachfolgenden Bewilligungszeitraum zu vermeiden (subjektives Element).

  • VG München, 01.08.2019 - M 15 K 18.709

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung

    Demnach besteht ein Anspruch nur insoweit, als dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (Subsidiarität der staatlichen Ausbildungsförderung, vgl. OVG Sachsen, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris Rn. 19).

    Überträgt der Auszubildende Vermögen rechtsmissbräuchlich auf Dritte, führt dies nach ständiger Rechtsprechung, die dem Gesetzeszweck Rechnung trägt, zur fiktiven Anrechnung nach Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Sachsen, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris Rn. 19).

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