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   OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13   

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OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13 (https://dejure.org/2014,3875)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 A 293/13 (https://dejure.org/2014,3875)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 A 293/13 (https://dejure.org/2014,3875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllen der Anforderungen durch einen Einbürgerungsbewerber mit fortgeschrittenem Lebensalter

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, StAG § 10 Abs. 6
    Einbürgerung, ältere Person, fortgeschrittenes Lebensalter, fortgeschrittenes Alter, Alter, Lernfähigkeit, Sprachkenntnisse, Deutschkenntnisse, deutsche Sprachkenntnisse, Vertretenmüssen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllen der Anforderungen durch einen Einbürgerungsbewerber mit fortgeschrittenem Lebensalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Aachen, 08.05.2013 - 4 K 1072/11

    Einbürgerung; Deutschkenntnisse; altersbedingt

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Die bisherige Rechtsprechung zu dem am 28.8.2007 in Kraft getretenen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 6 StAG(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.1.2013 - 19 A 364/10 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 2.12.2011 - 11 K 839/11 -, juris Rdnrn. 30 f.; VG Aachen, Urteil vom 8.5.2013 - 4 K 1072/11 -, juris Rdnr. 27; ebenso hinsichtlich krankheitsbedingter Einschränkungen: HessVGH, Beschluss vom 12.2.2013 - 5 A 1390/12.Z -, InfAuslR 2013, 202, 203,) und die einschlägige Kommentarliteratur(Berlit in GK-StAR, Stand: 28. Erg.lfg. Dezember 2013, § 10 Rdnr. 406 m.w.N.) stimmen darin überein, dass für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands "altersbedingt nicht erfüllen kann" allein entscheidend ist, ob der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Zeitpunkt der Einbürgerung aus Altersgründen nicht mehr abverlangt werden kann.

    Das Verwaltungsgericht Aachen(VG Aachen, Urteil vom 8.5.2013, a.a.O., Rdnr. 17) sieht den Anknüpfungspunkt der altersbedingten Gründe darin, dass mit zunehmendem Lebensalter regelmäßig die Fähigkeit schwinde, sich neue Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.

  • VGH Hessen, 12.02.2013 - 5 A 1390/12

    Einbürgerung bei Prüfungsphobie

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Die bisherige Rechtsprechung zu dem am 28.8.2007 in Kraft getretenen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 6 StAG(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.1.2013 - 19 A 364/10 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 2.12.2011 - 11 K 839/11 -, juris Rdnrn. 30 f.; VG Aachen, Urteil vom 8.5.2013 - 4 K 1072/11 -, juris Rdnr. 27; ebenso hinsichtlich krankheitsbedingter Einschränkungen: HessVGH, Beschluss vom 12.2.2013 - 5 A 1390/12.Z -, InfAuslR 2013, 202, 203,) und die einschlägige Kommentarliteratur(Berlit in GK-StAR, Stand: 28. Erg.lfg. Dezember 2013, § 10 Rdnr. 406 m.w.N.) stimmen darin überein, dass für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands "altersbedingt nicht erfüllen kann" allein entscheidend ist, ob der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Zeitpunkt der Einbürgerung aus Altersgründen nicht mehr abverlangt werden kann.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH, Beschluss vom 12.2.2013, a.a.O., S. 203) hat in Bezug auf die Relevanz einer Prüfungsphobie ausgeführt, schon nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 6 StAG komme es hinsichtlich der Frage, ob der Ausländer die Voraussetzungen von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG wegen einer Krankheit nicht erfüllen könne, nur auf den Zeitpunkt der Einbürgerung an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 364/10

    Absehen von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 , 7 StAG nach § 10

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Die bisherige Rechtsprechung zu dem am 28.8.2007 in Kraft getretenen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 6 StAG(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.1.2013 - 19 A 364/10 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 2.12.2011 - 11 K 839/11 -, juris Rdnrn. 30 f.; VG Aachen, Urteil vom 8.5.2013 - 4 K 1072/11 -, juris Rdnr. 27; ebenso hinsichtlich krankheitsbedingter Einschränkungen: HessVGH, Beschluss vom 12.2.2013 - 5 A 1390/12.Z -, InfAuslR 2013, 202, 203,) und die einschlägige Kommentarliteratur(Berlit in GK-StAR, Stand: 28. Erg.lfg. Dezember 2013, § 10 Rdnr. 406 m.w.N.) stimmen darin überein, dass für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands "altersbedingt nicht erfüllen kann" allein entscheidend ist, ob der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Zeitpunkt der Einbürgerung aus Altersgründen nicht mehr abverlangt werden kann.

    Dieser Sichtweise stimmt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.1.2013, a.a.O., juris Rdnrn. 23 ff.(Revision unter Geschäfts-Nr. 5 C 15/13 anhängig, Terminierung noch nicht absehbar)) mit ausführlicher Begründung zu.

  • VG Stuttgart, 02.12.2011 - 11 K 839/11

    Zum Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung bzw.

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Die bisherige Rechtsprechung zu dem am 28.8.2007 in Kraft getretenen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 6 StAG(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.1.2013 - 19 A 364/10 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 2.12.2011 - 11 K 839/11 -, juris Rdnrn. 30 f.; VG Aachen, Urteil vom 8.5.2013 - 4 K 1072/11 -, juris Rdnr. 27; ebenso hinsichtlich krankheitsbedingter Einschränkungen: HessVGH, Beschluss vom 12.2.2013 - 5 A 1390/12.Z -, InfAuslR 2013, 202, 203,) und die einschlägige Kommentarliteratur(Berlit in GK-StAR, Stand: 28. Erg.lfg. Dezember 2013, § 10 Rdnr. 406 m.w.N.) stimmen darin überein, dass für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands "altersbedingt nicht erfüllen kann" allein entscheidend ist, ob der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Zeitpunkt der Einbürgerung aus Altersgründen nicht mehr abverlangt werden kann.

    So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart(VG Stuttgart, Urteil vom 2.12.2011, a.a.O., Rdnr. 31) ausgeführt, § 10 Abs. 6 stelle nicht darauf ab, ob sich ein Einbürgerungsbewerber die entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache (bzw. der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland) in der Vergangenheit habe aneignen können.

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Bejahendenfalls ist ihm zuzumuten, diese Bemühungen zu unternehmen, wobei sich im Falle eines Nichtbestehens der anschließenden Prüfungen die Frage stellen würde, ob das - behördlicher- bzw. gerichtlicherseits nicht erwartete - Scheitern seine Ursache in unzureichenden Anstrengungen, sonstigen Gründen (z.B. Analphabetismus eines noch lebensjungen Einbürgerungsbewerbers(BVerwG, Urteil vom 27.5.2010 - 5 C 8/09 -, juris)) oder einem der in § 10 Abs. 6 StAG aufgeführten Gründe hat.
  • VG Stuttgart, 02.07.2013 - 11 K 1279/13

    Einbürgerungszusicherung: Fehlen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Das Verwaltungsgericht Stuttgart(VG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2013 - 11 K 1279/13 -, juris Rdnrn. 3 f.) hat sich kürzlich anlässlich eines Prozesskostenhilfeantrags, den es abgelehnt hat, erneut mit der Problematik befasst und seine oben zitierte Rechtsprechung zum altersbedingten Unvermögen dahingehend präzisiert, dass das Erreichen eines Alters von 67 Jahren für die Annahme, altersbedingt keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben zu können, allein nicht ausreiche.
  • Drs-Bund, 25.04.2007 - BT-Drs 16/5107
    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 293/13
    Diesbezüglich heißt es in der Gesetzesbegründung(BT-Drs. 16/5107, S. 13) : "Die Ermessensregelung in Abs. 6 lehnt die Bundesregierung ab, da bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kein Raum mehr für ein Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde bleibt.
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit;

    Dieser monokausalen Betrachtungsweise, die den Blick über die gegenwärtigen Verhältnisse hinaus auf die Frage der früheren Befähigung und etwaiger Bemühungen des Ausländers zum Spracherwerb richten und ihm zurechenbare Versäumnisse in der Vergangenheit auf Dauer einbürgerungshindernd entgegenhalten will, folgt der Senat nicht (ebenso OVG Saarlouis, Urteil vom 12. Februar 2014 - 1 A 293/13 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 11 K 839/11 - InfAuslR 2012, 135 ; Berlit, in: GK-StAR, Bd. I, Stand: Juli 2012, § 10 StAG Rn. 406; Geyer, in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2008, § 10 StAG Rn. 23).
  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende

    Das Eingreifen des Ausnahmetatbestands setzt nicht voraus, dass der Einbürgerungsbewerber seine mangelnden Kenntnisse nicht zu vertreten hat (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.2.2014 -1 A 293/13-).

    Er hat geltend gemacht, hinsichtlich des Nichtvorliegens eines altersbedingten Unvermögens stütze sich der Bescheid auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.2.2014 - 1 A 293/13 -.

    Materiell sei nach der Entscheidung des OVG Saarlouis vom 12.2.2014 - 1 A 293/13 - zunächst davon auszugehen, dass der Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 6 StAG darauf abstelle, ob der Einbürgerungsbewerber die in Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 und 7 geforderten Kenntnisse zum Zeitpunkt der Einbürgerung erfüllen könne oder hieran altersbedingt gehindert sei, wobei es auf ein etwaiges Vertretenmüssen in Bezug auf Versäumnisse in der Vergangenheit nicht ankomme.

    Der von dem Kläger geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.2.2014 - 1 A 293/13 - liegt nicht vor.

    Der Kläger hat bereits keinen tragenden Rechts- oder Tatsachensatz angeführt, auf den sich das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts stützt und der einem vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 12.2.2014 - 1 A 293/13 - aufgestellten Rechts- oder Tatsachensatz widerspricht.

    Dem ist entgegenzuhalten, dass das erstinstanzliche Gericht die rechtliche Würdigung anhand der in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12.2.2014 - 1 A 293/13 - entwickelten Grundsätze vorgenommen und ausdrücklich auf diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verwiesen hat (vgl. Seite 8 f. des Urteilsabdrucks).

  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 13.962

    Einbürgerung; (fehlende) ausreichende Sprachkenntnisse; Absehen wegen Krankheit;

    Für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände des § 10 Abs. 6 StAG ist dabei allein entscheidend, ob der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Zeitpunkt der Einbürgerung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht mehr abverlangt werden kann (OVG Saarl, U. v. 12.2.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 25; HessVGH, B. v. 12.2.2013 - 5 A 1390/12.Z - juris Rn. 8; Berlit in GK-StAR, Stand: Juli 2012, § 10 Rn. 406 m. w. N.).

    Die Anwendung des § 10 Abs. 6 StAG scheidet deshalb nicht bereits dann aus, wenn der Einbürgerungsbewerber sich bereits seit vielen Jahren/Jahrzehnten in Deutschland aufhält und er sich in früherer Zeit die von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 und 7 StAG geforderten Kenntnisse hätte aneignen können; auf ein Vertretenmüssen hat der Gesetzgeber gerade nicht abgestellt (OVG Saarl, U. v. 12.2.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 26; ausführlich: OVG NW, B. v. 22.1.2013 - 19 A 364/10 - juris Rn. 23 ff.; Berlit in GK-StAR, Stand: Juli 2012, § 10 StAG Rn. 406 und 409).

    Nach alledem geht es in § 10 Abs. 6 StAG um die Ursache für ein etwaiges Unvermögen, sich fehlende Kenntnisse anzueignen (OVG Saarl, U. v. 12.2.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 34; Berlit in GK-StAR, Stand: Juli 2012, § 10 StAR Rn. 406).

    Liegt einer der Ausnahmetatbestände vor, so "ist abzusehen", d. h. der Einbürgerungsbewerber hat - soweit er die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt - einen Anspruch darauf, dass er trotz des Fehlens der Kenntnisse eingebürgert wird (OVG Saarl, U. v. 12.2.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 35).

    D. h., er muss durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass er aufgrund einer körperlichen Krankheit die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 6 und 7 StAG nicht erfüllen kann (Nr. 10.6 Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz v. 17.4.2009; OVG Saarl, U. v. 12.2.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 36; BayVGH, B. v. 22.8.2014 - 5 C 14.1664 - juris Rn. 3; Hailbronner in Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 10 StAG Rn. 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2019 - 12 S 1501/18

    Einbürgerung von Ausländern; altersbedingtes Unvermögen zur Erfüllung der

    Im Rahmen der vorzunehmenden Einzelfallprüfung können sich die Behörden oder das Gericht bei Bedarf sachverständiger Hilfe bedienen, müssen dies aber nicht, wenn die konkreten Umstände keinen vernünftigen Zweifel daran lassen, dass altersbedingt von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 StAG abzusehen ist (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.02.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 36 und 38).

    Bei der erforderlichen Einzelfallprüfung sind alle für oder gegen eine ausreichende Lernfähigkeit sprechenden persönlichen Umstände in den Blick zu nehmen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.02.2014 - 1 A 293/13 - juris Rn. 38).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Einzelfallprüfung können sich die Behörden oder das Gericht bei Bedarf sachverständiger Hilfe bedienen, müssen dies aber nicht, wenn die konkreten Umstände keinen vernünftigen Zweifel daran lassen, dass altersbedingt von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 StAG abzusehen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.02.2014 aaO Rn. 36).

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