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   VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10   

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https://dejure.org/2011,18292
VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10 (https://dejure.org/2011,18292)
VG Göttingen, Entscheidung vom 17.03.2011 - 1 A 310/10 (https://dejure.org/2011,18292)
VG Göttingen, Entscheidung vom 17. März 2011 - 1 A 310/10 (https://dejure.org/2011,18292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 VwGO; § 39 Abs. 1 NGO; § 44 Abs. 2 S. 2 NGO
    Eine Klage gegen den Ausschluss aus einer Ratssitzung ist ohne vorherige Befassung des Rates über die Berechtigung des Ausschlusses unzulässig; Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Erhebung der Feststellungsklage seitens eines betroffenen Ratsmitglieds i.R. einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss aus der Ratssitzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine Klage gegen den Ausschluss aus einer Ratssitzung ist ohne vorherige Befassung des Rates über die Berechtigung des Ausschlusses unzulässig; Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Erhebung der Feststellungsklage seitens eines betroffenen Ratsmitglieds i.R. einer ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 8 ZB 03.990

    Feststellungsklage, Erwerbspflicht bei Straßengrundstücken, Enteignungsverfahren

    Auszug aus VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10
    Das berechtigte Interesse besteht aber nicht in Fällen, in denen die begehrte Feststellung eine Frage oder Vorfrage betrifft, für deren Beantwortung ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgesehen ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 15.07.2003, NVwZ-RR 2004, 85, 86).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.1994 - 10 L 5985/92

    Überlassung gemeindlicher Räume an Fraktion;; Fraktion; Fraktionssitzung; Rathaus

    Auszug aus VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10
    Denn im Kommunalverfassungsstreitverfahren ist die Klage gegen das Organ bzw. den Funktionsträger zu richten, der die Rechtsverletzung begangen haben soll (Nds. OVG, Urteil vom 04.08.1994 - 10 L 5985/92 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 02.04.2004 - 2 B 1229/04 -, juris; Wefelmeier, in KVR-NGO, November 2010, § 39 Rn. 33).
  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 1229/04

    Antragsgegner; Geschäftsordnung; Informationspflicht; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10
    Denn im Kommunalverfassungsstreitverfahren ist die Klage gegen das Organ bzw. den Funktionsträger zu richten, der die Rechtsverletzung begangen haben soll (Nds. OVG, Urteil vom 04.08.1994 - 10 L 5985/92 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 02.04.2004 - 2 B 1229/04 -, juris; Wefelmeier, in KVR-NGO, November 2010, § 39 Rn. 33).
  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 27.04.2011 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14.09.2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09), den dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 25.03.2011 zugegangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) sowie sämtliche Normen des saarländischen Landesrechts, soweit diese eine Schlechterstellung von Rechts- gegenüber Studienreferendaren bedingen.

    festzustellen, dass er in seinen Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 SLVerf durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) verletzt ist,.

    das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) aufzuheben.

    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit mit ihr die Feststellung begehrt wird, dass der Beschwerdeführer durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) in seinen Grundrechten verletzt wird, ebenfalls unzulässig.

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist gemäß Art. 97 Nr. 4 SLVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 ff. SVerfGHG zuständig zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die vom Beschwerdeführer mit der Behauptung erhoben wird, durch einen Akt der saarländischen öffentlichen Gewalt - hier das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) - in seinen Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) wurde dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 25.03.2011 per Fax zugestellt.

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    Im Weiteren hat der Senat mit Beschluss vom 23.3.2011 - 1 A 310/10 - entschieden, dass die unterschiedliche Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes von Rechtsreferendaren einerseits und Studienreferendaren andererseits und damit einhergehend die unterschiedlichen Vergütungsregelungen nicht gegen die Verfassung, insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 9 A 69/11

    Kommunalverfassungsrecht: Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds aus der

    Denn nur so können die kommunalverfassungsrechtlich verbürgten Mitwirkungsrechte des Gemeinderatsmitgliedes abgesichert werden (vgl. zum Ganzen nur: VG Göttingen, Urt. v. 17.03.2011, 1 A 310/10 mit Verweis auf Blum, in KVR-NGO, Stand: November 2010, § 44, Rz. 56 ff und 79 ff; juris).

    Diesbezüglich ist die Gesetzeslage nach der Gemeindeordnung in Sachsen-Anhalt (GO LSA) eine andere als etwa in Niedersachsen, wo nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsischer Gemeindeordnung eine Überprüfungsmöglichkeit in der nächsten Ratssitzung zur Verfügung steht (vgl. dazu: VG Göttingen, Urt. vom 17.03.2011, 1 A 310/10; juris).

  • VG Saarlouis, 20.12.2011 - 2 K 975/10

    Billigkeitsprüfung bei der Rückforderung zu viel gezahlter Unterhaltsbeihilfe an

    Urteil der Kammer vom 14.9.2010 - 2 K 1112/09 -, dokumentiert bei juris, rechtskräftig seit dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.3.2011 - 1 A 310/10 -.
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