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   VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12   

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https://dejure.org/2012,40058
VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12 (https://dejure.org/2012,40058)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29.11.2012 - 1 A 33/12 (https://dejure.org/2012,40058)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29. November 2012 - 1 A 33/12 (https://dejure.org/2012,40058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49a Abs. 3 S. 3 NKWG; § 50 Abs. 1 NKWG; § 50 Abs. 5 NKWG; § 50 Abs. 8 NKWG
    Gewährung eines Anspruchs auf Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Kosten für einen erfolgreichen Einspruch gegen eine kommunalwahlrechtliche Feststellung; Begriff der Kosten des Wahlprüfungsverfahrens bzgl. Begrenzung der Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Anspruchs auf Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Kosten für einen erfolgreichen Einspruch gegen eine kommunalwahlrechtliche Feststellung; Begriff der Kosten des Wahlprüfungsverfahrens bzgl. Begrenzung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gemeinden müssen Anwaltskosten für erfolgreiche Wahlprüfung erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung der Anwaltskosten bei erfolgreichem Wahlprüfungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Kommunalwahlrecht - Stadt muss NPD-Politiker Anwaltsgebühren erstatten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinden müssen Anwaltskosten für erfolgreiche Wahlprüfung erstatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinden müssen Anwaltskosten für erfolgreiche Wahlprüfung erstatten - Nicht-Erstattung von Anwaltskosten des Wahlprüfungsverfahrens würde demokratischem Charakter des Wahlrechts und Allgemeininteresse widersprechen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12
    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 = Buchholz 251.5 § 21 HePersVG Nr. 2 S. 3 f.; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 3, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 32 und vom 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP Nr. 21 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 1730 R).

    Danach hat die Dienststelle die außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 a.a.O. S. 17 f. bzw. S. 5; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 a.a.O. Bl. 3 R, 4, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 33 und vom 16. April 2003 a.a.O. Bl. 1731)." (zitiert nach juris Rn. 14).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12
    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 = Buchholz 251.5 § 21 HePersVG Nr. 2 S. 3 f.; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 3, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 32 und vom 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP Nr. 21 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 1730 R).

    Danach hat die Dienststelle die außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 a.a.O. S. 17 f. bzw. S. 5; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 a.a.O. Bl. 3 R, 4, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 33 und vom 16. April 2003 a.a.O. Bl. 1731)." (zitiert nach juris Rn. 14).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99

    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12
    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 = Buchholz 251.5 § 21 HePersVG Nr. 2 S. 3 f.; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 3, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 32 und vom 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP Nr. 21 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 1730 R).

    Danach hat die Dienststelle die außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 a.a.O. S. 17 f. bzw. S. 5; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 a.a.O. Bl. 3 R, 4, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 33 und vom 16. April 2003 a.a.O. Bl. 1731)." (zitiert nach juris Rn. 14).

  • VG Braunschweig, 01.10.2009 - 1 A 21/09

    Bewerber; Ersatzperson; Gemeinde; Gemeinderat; Gemeinderatswahl; Kommunalwahl;

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12
    Aufgrund der dagegen erhobenen Klage hob das erkennende Gericht mit Urteil vom 01.10.2009 (Az.: 1 A 21/09) diese Entscheidung auf.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses sowie des vorangegangenen Verwaltungsrechtsstreits (1 A 21/09) Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 10 LC 191/09

    Einschränkung des § 38 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) i.R.d.

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12
    Die dagegen erhobene Berufung wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.12.2010 (10 LC 191/09) zurück.
  • VG Braunschweig, 25.04.2013 - 1 A 28/13

    Akteneinsichtsrecht für Ratsmitglieder ohne Voraussetzung eines konkreten

    Ihr kommt auch eine begleitende und vorbeugende Funktion zu (zur auch präventiv wirkenden Überwachung bereits VG Gießen, B. v. 16.01.2007, NVwZ 2007, 1218; Blum, Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, § 40 Rn. 172; zur präventiven Bedeutung von Kontrollmöglichkeiten vgl. ferner BVerwG, B. v. 11.10.2010 - 6 P 16/09 -, juris Rn. 19, und die erkennende Kammer im Urteil vom 29.11.2012 - 1 A 33/12 -, juris Rn. 23 zum Wahlprüfungsrecht).
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