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   VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16   

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VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16 (https://dejure.org/2018,6690)
VG Stade, Entscheidung vom 12.02.2018 - 1 A 364/16 (https://dejure.org/2018,6690)
VG Stade, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 1 A 364/16 (https://dejure.org/2018,6690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zuverlässigkeit des Betroffenen und das Ermessen, die Zuteilung roter Kennzeichen ...

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 328
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.22

    Zuteilung von roten Dauerkennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit (verneint);

    Auszug aus VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16
    Die Einzelrichterin folgt der Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichts Augsburg, wonach mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs, sowie daran, Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen zu unterbinden, im Regelfall nur der Widerruf in Frage kommt, wenn es an der Zuverlässigkeit des Betreffenden fehlt (vgl. z.B. Urt. v. 19.05.2009 - Au 3 K 08.14 -, juris; Urt. v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 -, juris).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16
    Zwar kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Fehler im Laufe des Klageverfahrens geheilt worden ist (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.8.2017 - 9 VR 2.17 -, juris m.w.N. zur st. Rspr. des BVerwG).
  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773

    Widerruf roter Händlerkennzeichen

    Die Nutzung roter Kennzeichen zu einem anderen als dem von § 16 Abs. 1 FZV vorgesehenen Zweck stellt aber einen besonders schwerwiegenden Verstoß dar (vgl. VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris Rn. 22).

    Denn sofern der Inhaber eines roten Händlerkennzeichen nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit iSv § 16 Abs. 2 FZV aufweist, ist es regelmäßig ermessensgerecht, die Zuteilung des Kennzeichens zu widerrufen, sofern nicht eine außergewöhnlichen Interessenlage des Betroffenen festgestellt werden kann, die das öffentliche Interesse an einem Widerruf überwiegen würde (so: VG Augsburg, a.a.O. - juris Rn. 42; VG Stade, a.a.O. - 1 A 364/16 - juris Rn. 25; VG Gera, a.a.O. - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 54).

  • VG Hamburg, 09.06.2022 - 5 K 856/21

    Erfolglose Klage eines Gebrauchtwagenhändlers gegen den Widerruf der Zuteilung

    VG Hamburg, Urt. v. 7.5.2021, 5 K 446/20, n.v.; VG Gera, Beschl. v. 20.4.2016, a.a.O. Rn. 54; VG Stade, Urt. v. 12.2.2018, 1 A 364/16, juris Rn. 25).

    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen müsste (VG Gera, Beschl. v. 20.4.2016, a.a.O. Rn. 54 m.w.N.; VG Stade, Urt. v. 12.2.2018, a.a.O. Rn. 25).

  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775

    Widerruf roter Händlerkennzeichen

    Die Nutzung roter Kennzeichen zu einem anderen als dem von § 16 Abs. 1 FZV vorgesehenen Zweck stellt aber einen besonders schwerwiegenden Verstoß dar (vgl. VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris Rn. 22 ).

    Denn sofern der Inhaber eines roten Händlerkennzeichen nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit iSv § 16 Abs. 2 FZV aufweist, ist es regelmäßig ermessensgerecht, die Zuteilung des Kennzeichens zu widerrufen, sofern nicht eine außergewöhnlichen Interessenlage des Betroffenen festgestellt werden kann, die das öffentliche Interesse an einem Widerruf überwiegen würde (so: VG Augsburg, a.a.O. - juris Rn. 42; VG Stade, a.a.O. - 1 A 364/16 - juris Rn. 25 ; VG Gera, a.a.O. - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 54 ).

  • VG Aachen, 27.03.2020 - 10 L 147/20

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit; Dokumentationspflichten;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. November 1992 - 13 B 3083/92 -, juris, Rn. 7; VG Stade, Urteil vom 12. Februar 2018 - 1 A 364/16 -, juris, Rn. 21; VG Chemnitz, Urteil vom 24. September 2018 - 2 K 501/18 -, juris, Rn. 27; VG Gera, Beschluss vom 20. April 2016 - 3 E 201/16 Ge -, juris, Rn. 37.
  • VG Chemnitz, 24.09.2018 - 2 K 501/18

    Prüfung der Zuverlässigkeit bei länger zurückliegenden Eintragungen

    Dies kann unmittelbare Auswirkungen auf den Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer haben (vgl. VG Stade, Urt. v. 12. Februar 2018, 1 A 364/16, Rn. 21, juris).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441

    Widerruf von roten Dauerkennzeichen, Überlassung für einen längeren Zeitraum

    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage; 2019, Rn. 15 zu § 16 FZV).
  • VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440

    Widerruf eines roten Kennzeichens, Eintragung im Fahrtenbuch, Beobachtungen

    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, 2019, Rn. 15 zu § 16 FZV).
  • VG Bremen, 22.02.2022 - 5 V 2096/21

    Widerruf von roten Dauerkennzeichen - fehlende Zuverlässigkeit des Inhabers

    Die Überlassung an Dritte zu deren eigenen Zwecke ist eine missbräuchliche Verwendung (vgl. VG Stade, Urt. v. 12.02.2018 - 1 A 364/16 -, juris Rn. 22).
  • VG Hamburg, 07.09.2021 - 5 E 3552/21

    Zuverlässigkeit eines Dauerkennzeichennehmens bei Fehlverhalten seiner

    Sie liegt hier voraussichtlich auch gar nicht vor: Erweist sich der Inhaber eines roten Kennzeichens - wie vorliegend die Antragstellerin - als unzuverlässig, kommt mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs grundsätzlich nur der Widerruf der Zuteilung in Betracht (so auch VG Stade, Urteil vom 12.2.2018, 1 A 364/16, juris Rn. 25).
  • VG Bremen, 15.01.2021 - 5 V 1965/20

    Zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei der Zuteilung roter Kennzeichen

    Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs, sowie daran, Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen zu unterbinden, kommt im Regelfall nur der Widerruf in Frage, wenn es an der Zuverlässigkeit des Betreffenden fehlt (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 19.05.2009 ... Au 3 K 08.1437 ..., juris Rn. 27 und Urt. v. 07.07.2015 ... Au 3 K 15.22 ..., juris Rn. 42; VG Stade, Urt. v. 12.02.2018 ... 1 A 364/16 ..., juris Rn. 25; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auf. 2019, § 16 FZV Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zuteilung eines roten Kennzeichens

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