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   BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98   

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BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98 (https://dejure.org/1999,5491)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 1 A 4.98 (https://dejure.org/1999,5491)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 (https://dejure.org/1999,5491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzorganisation einer durch Verfügung verbotenen Vereinigung - Feststellung der Eigenschaft eines Vereins als Ersatzorganisation - Verbot und Auflösung eines Ausländervereins - Zuwiderlaufen der Tätigkeit eines Vereins gegen Strafgesetze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Diese Bestimmungen gelten auch für Ersatzorganisationen verbotener Ausländervereine, wenn sie deren politische Betätigung, die nach § 14 Abs. 1 VereinsG gesetzwidrig ist, weiterverfolgen (vgl. im einzelnen Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 = NVwZ 1997, 68).

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Beschluß vom 6. September 1995, a.a.O.; BVerfGE 6, 300 ; BGHSt 16, 264 ).

    Es bestehen keine Hinweise darauf, daß Deutsche entscheidenden Einfluß auf das Vereinsleben haben könnten (zu den maßgeblichen Kriterien vgl. Beschluß vom 6. September 1995, a.a.O.).

    Dahingestellt bleiben kann daher, ob der Verbotsbehörde insoweit ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. Beschluß vom 6. September 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Ferner bedurfte es einer Anhörung der Klägerin vor Erlaß der Verfügung aus den in ihr genannten Gründen (S. 25) gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG nicht (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 ).

    Der Charakter der Klägerin ist geprägt durch das ihr zuzurechnende, strafgesetzwidrige Verhalten ihrer Funktionäre und Mitglieder (rechtsgrundsätzlich Urteil vom 18. Oktober 1988, a.a.O., S. 306 ff.).

  • BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83

    Verein - Gliederung - Teilorganisation - Vereinsverbot - Anfechtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die von der Beklagten vorgelegten vier Ordner (ein Band Verwaltungsverfahren und drei Bände Beweismittel ) sowie die vom Senat beigezogenen Gerichtsakten BVerwG 1 A 14.83, 17.83 und 24.83, betreffend Verbote der ... Bezug genommen.

    Diesbezügliche Feststellungen könnten im übrigen nicht getroffen werden, weil entsprechend der konspirativen Natur der ... ihre Mitglieder nicht bekannt waren (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12 S. 11 = NJW 1989, 996 ).

  • BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80

    Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Unmittelbar aus der Verfassung ergibt sich, daß die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser nach § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäßig sind (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 und vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Urteilsabdruck S. 25).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Unmittelbar aus der Verfassung ergibt sich, daß die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser nach § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäßig sind (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 und vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Urteilsabdruck S. 25).
  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Beschluß vom 6. September 1995, a.a.O.; BVerfGE 6, 300 ; BGHSt 16, 264 ).
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 390/97

    Zuwiderhandeln gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Verdacht der Bildung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Die Klägerin ist ein Verein im Sinne des § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Satz 1 VereinsG, der mit der verbotenen ... organisatorisch nicht (teil) identisch ist (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, NJW 1998, 1653), sondern eine selbständige Neugründung darstellt.
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Beschluß vom 6. September 1995, a.a.O.; BVerfGE 6, 300 ; BGHSt 16, 264 ).
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auch in diesem Fall findet mithin eine umfassende Prüfung der Verbotsvoraussetzungen durch die Verbotsbehörde und ggf. das Verwaltungsgericht statt (Urteil vom 18. Oktober 1988 a.a.O. S. 306 bzw. S. 22, vgl. auch: Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Es kann dahinstehen, ob die Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot bereits daraus folgt, dass ein Verbotstatbestand im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG erfüllt ist, so dass sich unmittelbar aus der Verfassung ergibt, dass die dahingehende Feststellung der Verbotsbehörde nicht unverhältnismäßig sein kann (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05

    Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit

    Einer gesonderten Prüfung am Maßstab des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedarf es nicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24).
  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    Allerdings können sich die Verbotsbehörde und das Verwaltungsgericht Feststellungen, die ein Strafgericht in Bezug auf die zur Beurteilung stehenden strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen getroffen hat, soweit sie diese für überzeugend halten, zu eigen machen (in diesem Sinne: BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - âEURŒBuchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 6 A 6.21

    Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

    Diese Grundsätze gelten auch bei dem Verbot einer Ersatzorganisation (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 9. Juni 2022 - 6 VR 2.21 - juris Rn. 15).

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie "funktionell" dasselbe will wie die zuvor verbotene Vereinigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1958 - 7 C 3.58 - BVerwGE 6, 333 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67; BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

    Letztlich entscheidend kommt es aber nicht auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67; BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

    Diese Grundsätze gelten auch bei dem Verbot einer Ersatzorganisation (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19).

    Beide sind organisatorisch nicht "dasselbe", wollen aber funktionell "dasselbe" (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 Nr. 31 S. 19).

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67 und Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; siehe auch BT-Drs.

  • BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der

    Es kann dahinstehen, ob die Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot bereits daraus folgt, dass ein Verbotstatbestand im Sinne von § 9 Abs. 2 GG erfüllt ist, so dass sich unmittelbar aus der Verfassung ergibt, dass die dahingehende Feststellung der Verbotsbehörde nicht unverhältnismäßig sein kann (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 BVerwG 1 A 3.80 BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 BVerwG 1 A 4.98 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 4 A 13.2447

    Ersatzorganisation einer verbotenen islamischen Vereinigung

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28.10.1999 - 1 A 4/98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 m. w. N.).
  • VG Köln, 26.02.2016 - 12 L 2046/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der

    Das Verbot wurde vom Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig erachtet, vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 -, juris, sowie nachfolgend Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2010 - 11 LA 495/10

    Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Aktivitäten als Jugendlicher für

    Die DHKP-C stellt eine (spätestens) 1994 aus der Spaltung der Dev-Sol entstandene Nachfolgeorganisation dar, die in Deutschland seit 1998 als Ersatzorganisation der 1983 verbotenen Dev-Sol gilt (vgl. dazu BVerwG, Gerichtsbescheid v. 28.10.1999 - 1 A 4/98 - sowie Urt. v. 1.2.2000 - 1 A 4/98 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nrn. 31 und 32) und (somit) auch in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuft ist.
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 4 AS 13.2448

    Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen

  • VG Köln, 16.04.2014 - 12 L 873/13

    Vorliegen des Ausweisungsgrundes des § 54 Nr. 5 AufenthG bei Angehören einer

  • VG München, 26.08.2013 - M 7 E 13.3036
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   BVerwG, 01.02.2000 - 1 A 4.98   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Umstände für die Beurteilung des Vorliegens einer Ersatzorganisation eines verbotenen Vereins - "Kaderpartei im Sinne des demokratischen Zentralismus" - Verübung von Brandanschlägen als propagandistische Aktivitäten und Beteiligung an gewaltsamen Auseinandersetzungen zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2000 - 1 A 4.98
    Maßgeblich ist in Anwendung der vom erkennenden Senat im Urteil vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1A 89.83 - (BVerwGE 80, 299 [306 f.]) entwickelten Rechtsgrundsätze, daß aus der Klägerin heraus Straftaten geplant und begangen worden sind.
  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2134/11

    Vereinsverbot für die Hells Angels MC Charter Westend; Vereinsverbot für die

    Der für ein Vereinsverbot erforderliche prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben ( BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

    Der prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben (BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32, Juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, a.a.O.).

    Zur Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit können, wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht, zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986; Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.1992 - 1 S 3626/88 - BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06/52 - sowie Beschl. v. 20.09.2006 - 4 AS 06.2036 -, alle in Juris).

    Richtig ist, dass der prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder sich auch daraus ergeben kann, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben (BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 - Buchholz 402.45 Vereinsgesetz Nr. 32, juris Rn. 12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Der prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben (BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32, Juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, a.a.O.).

    Zur Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit können, wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht, zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986; Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.1992 - 1 S 3626/88 - BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06/52 - sowie Beschl. v. 20.09.2006 - 4 AS 06.2036 -, alle in Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Der prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben (BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32, Juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, a.a.O.).

    Zur Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit können, wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht, zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986; Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.1992 - 1 S 3626/88 - BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06/52 - sowie Beschl. v. 20.09.2006 - 4 AS 06.2036 -, alle in Juris).

  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11

    Vereinsverbot für die "Hells Angels MC Charter Frankfurt"; Vereinsverbot für die

    Der für ein Vereinsverbot erforderliche prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben ( BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 26.13

    Verbot eines Hells-Angels-Vereins

    Der Charakter einer Vereinigung kann durch Straftaten ihrer Mitglieder geprägt sein, wenn die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben, es sich bei den betreffenden Mitgliedern um Personen mit Leitungsfunktion gehandelt hat, entsprechende strafbare Verhaltensweisen in großer Zahl sowie noch nach einer strafrechtlichen Ahndung entsprechender Taten im Bereich der Vereinsmitglieder aufgetreten sind oder die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (Urteile vom 1. Februar 2000 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32 S. 26 und vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 42 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Der Charakter einer Vereinigung kann durch Straftaten ihrer Mitglieder geprägt sein, wenn die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben, es sich bei den betreffenden Mitgliedern um Personen mit Leitungsfunktion gehandelt hat, entsprechende strafbare Verhaltensweisen in großer Zahl sowie noch nach einer strafrechtlichen Ahndung entsprechender Taten im Bereich der Vereinsmitglieder aufgetreten sind oder die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (Urteile vom 1. Februar 2000 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32 S. 26 und vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 42 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 25.13

    Vereinsverbot eines Hells-Angels-Charters; Feststellung der Strafgesetzwidrigkeit

    Der Charakter einer Vereinigung kann durch Straftaten ihrer Mitglieder geprägt sein, wenn die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben, es sich bei den betreffenden Mitgliedern um Personen mit Leitungsfunktion gehandelt hat, entsprechende strafbare Verhaltensweisen in großer Zahl sowie noch nach einer strafrechtlichen Ahndung entsprechender Taten im Bereich der Vereinsmitglieder aufgetreten sind oder die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (Urteile vom 1. Februar 2000 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32 S. 26 und vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 42 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50).
  • VG Ansbach, 10.03.2009 - AN 1 K 08.30457

    Türkei, Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51

    Die Anfechtungsklage der DHKP-C hiergegen wies das Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2000 - 1 A 4/98, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32, letztinstanzlich ab (vgl. zum Ganzen: http://www.verfassungsschutz-bw.de/ausl/ausl_tuer-ken_dhkpc.htm).
  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bf 303/20

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

    Überdies ergibt sich die Feststellung, dass die DHKP-C Ziele i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt, bereits daraus, dass sie durch Verfügung des Bundesministers des Innern vom 6. August 1998 (veröffentlicht im Bundesanzeiger v. 13.8.1998, Nr. 149, S. 11 945) verboten worden ist und dieses Verbot nach Abweisung der hiergegen gerichteten Anfechtungsklage durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 1.2.2000, 1 A 4/98, juris) rechtskräftig geworden ist.
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532

    Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt

  • VG Ansbach, 06.03.2007 - AN 1 K 06.30018

    Türkei, Terrorismusvorbehalt, Grundsätze der Vereinten Nationen,

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