Weitere Entscheidung unten: VG Stade, 08.11.2016

Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 20.04.2017 - 1 A 40/16   

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https://dejure.org/2017,67067
VG Braunschweig, 20.04.2017 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2017,67067)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.04.2017 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2017,67067)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. April 2017 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2017,67067)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    vorgehend VG Braunschweig, 20. April 2017, Az: 1 A 40/16.

    2018, 29, juris Rn. 12), zum Teil, wenn sie im unteren Bereich (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 59/16 - offengelassen in Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65) oder in der Mitte des Korridors (VG Ansbach, Urt. v. 8.11.2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris Rn. 50) liegt, und zum Teil, wenn der Korridor eingehalten ist (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 40/16 - und - 1 A 221/16 - ablehnend Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 -, juris Rn. 42).

    2018, 29, juris Rn. 12), zum Teil, wenn sie im unteren Bereich (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 59/16 - offengelassen in Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65) oder in der Mitte des Korridors (VG Ansbach, Urt. v. 8.11.2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris Rn. 50) liegt, und zum Teil, wenn der Korridor eingehalten ist (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 40/16 - und - 1 A 221/16 - ablehnend Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 -, juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    2018, 29, juris Rn. 12), zum Teil, wenn sie im unteren Bereich (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 59/16 - offengelassen in Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65) oder in der Mitte des Korridors (VG Ansbach, Urt. v. 8.11.2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris Rn. 50) liegt, und zum Teil, wenn der Korridor eingehalten ist (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 40/16 - und - 1 A 221/16 - ablehnend Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 -, juris Rn. 42).
  • VG Düsseldorf, 19.06.2018 - 20 K 6513/16
    Um ihren jeweils zugeschriebenen Zweck erfüllen zu können, sind die auf der Passivseite einer Vermögensrechnung aufgeführten Rücklagen jedoch durch entsprechende Aktiva zu unterlegen, die gegebenenfalls kurzfristig aufgelöst werden können, vgl. VGH BW, Urteil vom 2. November 2016 - 6 S 1261/14 -, juris Rn. 33; VG Braunschweig, Urteil vom 20. April 2017 - 1 A 40/16 -, n.v. U.A. S. 11 f.; vgl. zum Vorstehenden insgesamt VG Düsseldorf, Urteil vom 5. Juli 2017 - 20 K 2068/12 -, n.v. U.A. S. 9 f.
  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 3 A 74/16

    Zu den Anforderungen an die Rücklagenbildung im Wirtschaftsplan einer IHK

    Es kann dahinstehen, ob die Ausgleichszulage bereits deshalb als notwendig und angemessen anzusehen ist, um eine ordnungsgemäße Haushaltsführung zu gewährleisten, weil sie nicht die im Finanzstatut der Beklagten gezogene Höchstgrenze von 50 % der Gesamtaufwendungen für das Geschäftsjahr 2016 überschreitet (in diesem Sinne VG Braunschweig, Urt. v. 20. April 2017 - 1 A 40/16 -, n.v., bei einer Ausgleichsrücklage, die sich innerhalb des im Musterfinanzstatut für Industrie- und Handelskammern des Deutschen Industrie- und Handelskammertages vorgesehenen Korridors von 30 bis 50 % der betrieblichen Aufwendungen bewegt; ähnlich VG Trier, Urt. v. 22. Februar 2018 - 2 K 5521/17.TR -, juris Rz. 48; enger dagegen VG Köln, Urt. v. 15. Februar 2017 - 1 K 1473/16 -, juris Rz. 81 f.; VG Schleswig, Urt. v. 15. Februar 2018 - 12 A 173/16 -, juris Rz. 33; VG Mainz, Urt. v. 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ -, juris Rz. 28: wenn sich die Ausgleichsrücklage im unteren Bereich des durch das Finanzstatut gezogenen Rahmens bewegt; ablehnend VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris Rz. 42).
  • VG Gera, 22.11.2018 - 4 K 492/17

    Gebot der Schätzgenauigkeit bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes durch die IHK;

    Einen innerhalb des im Muster-Finanzstatuts vorgesehenen Korridor von 30 % bis 50 % habe im Übrigen auch das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinen Urteilen vom 20. April 2017 (1 A 40/16 und 1 A 221/16) zum Ausgleich aller ergebniswirksamen Schwankungen als notwendig und angemessen angesehen, um eine ordnungsgemäße Haushaltsführung zu gewährleisten.
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Rechtsprechung
   VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41329
VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2016,41329)
VG Stade, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2016,41329)
VG Stade, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2016,41329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob beide Kraftfahrzeuge in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen und/oder zu privaten Zwecken eingesetzt werden/worden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07-, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).

    Würde man bei derartigen geschäftsinternen Veränderungen von einer Veränderung des Nutzungszwecks ausgehen, wäre dem Rechtsgedanken der Gefahrenabwehr i. S. d. § 31 a StVZO nicht genüge getan (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, VG Hannover, Urteil vom 30.10.2008 - 9 A 461/08 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 8 B 110/14

    Bestimmung des Halters eines Tatfahrzeugs im Sinne des § 31a StVZO im

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Denn Halter eines Leasingfahrzeugs im Sinne des § 31a Abs. 1 StVZO ist regelmäßig der Leasingnehmer (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.6.2014 - 8 B 110/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Entscheidung über die fragliche Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, juris).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Entscheidung über die fragliche Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten Dauer sind umfassende Ermessenserwägungen regelmäßig nicht erforderlich, weil diese Dauer im unteren Bereich der für eine effektive Kontrolle der Fahrzeugbenutzung erforderlichen Dauer angesiedelt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris).
  • VG Hannover, 30.10.2008 - 9 A 461/08

    Ersatzfahrzeug; Fahrer; Fahrzeug; Nutzungszweck

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Würde man bei derartigen geschäftsinternen Veränderungen von einer Veränderung des Nutzungszwecks ausgehen, wäre dem Rechtsgedanken der Gefahrenabwehr i. S. d. § 31 a StVZO nicht genüge getan (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, VG Hannover, Urteil vom 30.10.2008 - 9 A 461/08 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Auf jeden Fall habe die Behörde die Möglichkeit, später im Wege einer ergänzenden Verfügung ein konkretes Ersatzfahrzeug zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, juris).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Denn bei der Anordnung nach § 31 a StVZO ein Fahrtenbuch zu führen, handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - 7 C 77.74 -, juris und Beschluss vom 3.2.1989 - 7 B 18/89 -, juris).
  • OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12

    IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen

    Hält sich die Rücklage in dem vom Finanzstatut gezogenen Rahmen ist damit aber im Allgemeinen keine Vermutung der Angemessenheit verbunden (a. A. noch VGH München, Beschl. v. 30.7.2012, 22 ZB 11.1509, juris Rn. 34; VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017, 1 A 40/16, UA S. 12 f.; VG München, Urt. v. 20.1.2015, M 16 K 13.2277, juris Rn. 18), sondern bleibt insbesondere das haushaltsrechtliche Gebot der Schätzgenauigkeit zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 9.12.2015, a. a. O., Rn. 20; VGH Mannheim, Urt. v. 2.11.2016, 6 S 1261/14, juris Rn. 36; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017, 20 K 3225/15, juris Rn. 345).
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