Rechtsprechung
VG Halle, 30.10.2013 - 1 A 41/13 HAL |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 Abs 1 Nr 4 WaffG, § 8 Abs 2 Nr 1 WaffG, § 14 Abs 2 WaffG, § 14 Abs 3 WaffG
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb einer weiteren Sportwaffe durch einen Sportschützen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Polizeibeamten auf Genehmigung des Erwerbs einer weiteren Schusswaffe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, …
Auszug aus VG Halle, 30.10.2013 - 1 A 41/13
Dies folgt eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes, wonach auch für ein über das in § 14 Abs. 2 WaffG geregeltes Kontingent an Kurzwaffen gem. § 14 Abs. 3 WaffG zur Glaubhaftmachung allein eine Bescheinigung des Schießsportverbandes erforderlich ist, dass 1. die weitere Waffe zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2007 - 6 C 1/07 -, Juris). - OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz; …
Auszug aus VG Halle, 30.10.2013 - 1 A 41/13
Der Nachweis ist gem. § 8 Abs. 1 WaffG erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, wie hier als Sportschütze, und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 3 KO 94/06 -, Juris).
- VG Stuttgart, 08.05.2018 - 5 K 2085/15
Fortbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für Waffenbesitzkarten bei …
Für diese hier vertretene Auffassung (a.A. VG Halle, Urteil vom 30.10.2013 - 1 A 41/13 HAL -, juris, allerdings zur Ersterteilung einer Waffenbesitzkarte und ohne tiefergehende Begründung und Auseinandersetzung mit dem Problem) spricht bereits der Wortlaut des Gesetzes.
Rechtsprechung
VG Osnabrück, 04.03.2014 - 1 A 41/13 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Stadt Osnabrück muss Zuwendungen für den Bau der Hermann-Nohl-Schule teilweise zurückzahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlung von Fördermitteln
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Stadt Osnabrück muss Zuwendungen für den Bau der Hermann-Nohl-Schule teilweise zurückzahlen
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Keine Entscheidung darüber, ob allein die Flucht aus Syrien und das Stellen eines Antrages auf Schutz vor politischer Verfolgung in Deutschland dem Grunde nach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigt
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Termine im März 2014 - Pressevorschau
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 04.03.2014 - 1 A 41/13
- OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 8 LA 52/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Osnabrück - 5 A 186/13 (anhängig)
Keine Entscheidung darüber, ob allein die Flucht aus Syrien und das Stellen eines …
Auszug aus VG Osnabrück, 04.03.2014 - 1 A 41/13
(Verfahren zu den Aktenzeichen 5 A 109/13, 5 A 110/13 und 5 A 186/13 unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Gerichtes Nr. 2/2014 vom 27.02.2014).
- VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12
Ausstattung; Baukosten; Eigenleistungen; Ganztagsschule; Ganztagsspezifische …
Sowohl die in dem Abschnitt "Zuwendungszweck" des Bewilligungsbescheides vom 31. Juli 2007 getroffene Regelung, dass Mittel im Förderzeitraum zu verwenden sind, als auch die im Abschnitt "Bewilligungszeitraum und Auszahlung" enthaltene Bestimmung, dass der Bewilligungszeitraum der Zeitraum ist, "für den die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stehen", lassen deutlich erkennen, dass der Bewilligungszeitraum mit dem Zuwendungszweck in der Weise verknüpft sein soll, dass nur eine Mittelverwendung im Bewilligungszeitraum eine zweckentsprechende Verwendung darstellt (so in einem parallel gelegenen Fall VG Osnabrück, Urteil vom 4. März 2014 - 1 A 41/13 -, bestätigt durch das Nds. OVG…, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 8 LA 52/14 -, juris Rn. 20).