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   VG Oldenburg, 13.05.2008 - 1 A 510/08   

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VG Oldenburg, 13.05.2008 - 1 A 510/08 (https://dejure.org/2008,22403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Natura 2000" an der Ems

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von

    Das Klageverfahren setzte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 20. Mai 2008 aus, weil es in dem Parallelverfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland (1 A 510/08) dem Europäischen Gerichtshof durch Beschluss vom 13. Mai 2008 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte:.

    Hier sei eine detaillierte rechtliche Überprüfung der Entscheidung der zwar zur eigenen Bewertung der gemeldeten Gebiete berechtigten, aber hierzu wohl kaum verpflichteten Kommission über die Liste der Gebiete nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Anbetracht des komplexen, gestuften Ausweisungsverfahrens mit schwerpunktmäßiger Verantwortung der Mitgliedstaaten und der funktionell rechtlichen Grenzen seiner Rechtsprechung gegenüber Unionsorganen unwahrscheinlich, was auch durch das in dem Parallelverfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland (1 A 510/08) eingeholte Gutachten von Prof. Dr. N. vom 8. April 2010 bestätigt werde.

    Nach der Vorlage des erkennenden Gerichts an den Europäischen Gerichtshof in der Parallelsache 1 A 510/08 ist jetzt durch das Urteil des EuGH vom 14. Januar 2010 (Rs. C-226/08) geklärt, dass auch in der zweiten Phase für eine solche Prüfung kein Raum ist.

    Eine (nochmalige) Vorabentscheidung mit den Fragen aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 5. Mai 2010 im Parallelverfahren 1 A 510/08 ist nicht geboten.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Das Verwaltungsgericht setzte das Klageverfahren durch Beschluss vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die ihm in dem Parallelverfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland (1 A 510/08) vorgelegten Fragen aus.

    Die Kammer hat das für möglich gehalten und deshalb mit Beschluss vom 13. Mai 2008 im Parallelverfahren 1 A 510/08 eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes eingeholt.

    Eine (nochmalige) Vorabentscheidung mit den Fragen aus dem Schriftsatz vom 5. Mai 2010 im Parallelverfahren 1 A 510/08 ist nicht geboten.

  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Der Antragsgegnerin wird es bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (VG Oldenburg, 1 A 510/08) untersagt, ihr Einvernehmen im Sinne des Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 Richtlinie 92/43/EWG zu einem Listenentwurf zu erteilen, der das von der Antragsgegnerin als "Unterems und Außenems (DE 2507-331)" gemeldete Gebiet enthält.

    Die Antragstellerin hat am 20. Februar 2008 Klage erhoben, mit dem Ziel, die Antragsgegnerin zur Unterlassung der Erteilung des Einvernehmens zu diesem Entwurf zu verurteilen (VG Oldenburg, 1 A 510/08).

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