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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 A 690/12   

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https://dejure.org/2013,2274
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 A 690/12 (https://dejure.org/2013,2274)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.02.2013 - 1 A 690/12 (https://dejure.org/2013,2274)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 1 A 690/12 (https://dejure.org/2013,2274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ehrenerklärung Fürsorgepflicht allgemeines Persönlichkeitsrecht persönliche Ehre Meinungsäußerung Schmähkritik Wissenschaftsfreiheit mit Gründen versehenes Urteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten auf Abgabe einer Ehrenerklärung durch den Dienstherrn in Bezug auf Äußerungen Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf Abgabe einer Ehrenerklärung durch den Dienstherrn in Bezug auf Äußerungen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 K 2510/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 A 690/12

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 727
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 339/13

    Aussagegenehmigung, Ehrenerklärung, Beurteilung

    Hinsichtlich der Ablehnung eines Anspruchs auf Ehrenerklärung beruhe das Urteil auf einer Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung, insbesondere von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 2979/10 - und dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2013 - 1 A 690/12 -.

    Das Verwaltungsgericht hat zunächst - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 15. Februar 2013 - 1 A 690/12 -, juris) - dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Abgabe einer Ehrenerklärung in Betracht kommt, wenn - wie vorliegend - Äußerungen Dritter und nicht des Dienstherr selbst in Rede stehen.

    Gleiches gilt für die weiter vom Kläger behauptete Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15. Februar 2013 - 1 A 690/12 - a. a. O.), die ebenfalls nicht ansatzweise dargelegt wird.

  • VG Koblenz, 10.07.2015 - 5 K 1015/14

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abgabe einer beamtenrechtlichen

    Je schwerwiegender der Vorwurf gegenüber dem Beamten ist, desto deutlicher muss die Zurückweisung erfolgen (OVG NRW, Urt. v. 15.02.2013 - 1 A 690/12 -, juris, Rn. 7, m. w. N.).

    Der Kläger kann für sich auch nichts aus der von ihm angeführten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urt. v. 15.02.2013, a. a. O., juris, Rn. 7) herleiten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2013 - 2 LA 7/13

    Begründungsmangel eines Urteils bei Bezugnahme auf die Begründung eines

    Nicht mit Gründen versehen i.S.d. §§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist eine Entscheidung nur dann, wenn sie so mangelhaft ist, dass die Entscheidungsgründe ihre doppelte Funktion nicht mehr erfüllen können, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.04.2004 - 6 B 5.04 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 15.02.2013 - 1 A 690/12 -, juris).

    Soweit diese Entscheidungsgründe den Kläger nicht überzeugen oder von ihm für fehlerhaft gehalten werden, führt dies nicht zu einem Begründungsmangel (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.02.2013, a.a.O., m.w.N., juris).

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