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   VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12   

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https://dejure.org/2012,22666
VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12 (https://dejure.org/2012,22666)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.08.2012 - 1 A 70/12 (https://dejure.org/2012,22666)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. August 2012 - 1 A 70/12 (https://dejure.org/2012,22666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 KomVerfG ND; § 39 Abs. 5 GemO ND
    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Ratsmitgliedes für eine presserechtliche Gegendarstellung gegen eine Berichterstattung über sein Verhalten in einer Sitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Ratsmitgliedes für eine presserechtliche Gegendarstellung gegen eine Berichterstattung über sein Verhalten in einer Sitzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung der Kosten eines Mandatsträgers für eine presserechtliche Gegendarstellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Erstattung der Kosten eines Mandatsträgers für eine presserechtliche Gegendarstellung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Bezug zum Amt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ratsherr erhält Kosten für presserechtliche Gegendarstellung über Hitlergruß nicht erstattet - Kommunalpolitische Tätigkeit durch Berichterstattung nicht maßgeblich beeinträchtigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    W. ./. Stadt Bersenbrück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Hannover, 05.04.2000 - 1 A 3570/99
    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Dies kann für das vorliegende Verfahren letztlich offen bleiben, weil durch die gewählte Form der Leistungsklage das Erstattungsbegehren geltend gemacht werden kann, ohne die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage zu umgehen (so ausdrücklich Verwaltungsgericht Lüneburg, U. v. 16.03.2011 - 5 A 135/10 - offenbar ohne weitere Erörterung auch Verwaltungsgericht Braunschweig, U. v. 14.09.2001 - 1 A 183/01 - offengelassen nach Ende des Mandats, Verwaltungsgericht Hannover, U. v. 05.04.2000 - 1 A 3570/99 - OVG Koblenz, U. v. 19.05.1987 - 7 A 90/86 - NVwZ 1987, 1105).

    Aber auch über diese "Mutwilligkeitsgrenze" (OVG Saarlouis, B. v. 05.10.181, - 3 R 87/80; VG Hannover U. v. 05.04.2000 - 1 A 3570/99 -) hinaus folgt aus der systematischen Stellung in Satz 1 des § 39 Abs. 5 NGO eine Beschränkung des Erstattungsanspruches: Mit dem Possessivpronomen vor dem Begriff "Auslagen" stellt die gesetzliche Regelung einen Rückbezug auf das Satzsubjekt, die Ratsfrauen und Ratsherren her.

  • VG Lüneburg, 16.03.2011 - 5 A 135/10

    Auslagen eines Ratsmitgliedes für anwaltliche Beratung müssen von der Gemeinde

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Dies kann für das vorliegende Verfahren letztlich offen bleiben, weil durch die gewählte Form der Leistungsklage das Erstattungsbegehren geltend gemacht werden kann, ohne die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage zu umgehen (so ausdrücklich Verwaltungsgericht Lüneburg, U. v. 16.03.2011 - 5 A 135/10 - offenbar ohne weitere Erörterung auch Verwaltungsgericht Braunschweig, U. v. 14.09.2001 - 1 A 183/01 - offengelassen nach Ende des Mandats, Verwaltungsgericht Hannover, U. v. 05.04.2000 - 1 A 3570/99 - OVG Koblenz, U. v. 19.05.1987 - 7 A 90/86 - NVwZ 1987, 1105).

    Die an ihm anknüpfende Erstattung setzt zunächst voraus, dass die anwaltliche Vertretung durch einen vernünftigen Anlass gerechtfertigt ist, also nicht mutwillig aus sachfremden Gründen erfolgt (Verwaltungsgericht Lüneburg, U. v. 16.03.2011 - 5 A 135/10 - S. 6 UA m.w.N. auch auf die Rspr zu anderem Landesrecht).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Nun ist nach dem Bild der kommunalen Selbstverwaltung und der grundrechtlich geschützten Funktion der Presse, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, eine Berichterstattung, auch eine kritische, grundsätzlich von Jedermann innerhalb der Grenzen des absoluten Persönlichkeitsschutzes (vgl. z.B.: BVerfG, B. v. 16.06.2008, - 1 BvR 17/08 - B. v.26.02.2008, - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07 -) hinzunehmen.
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Kosten einer mutwilligen Rechtsverfolgung braucht daher die Dienststelle nicht zu tragen (vgl z.B.: BVerwG B. v. 09.03.1992, - 6 P 11/90 -, B. v. 29.04.2011, - 6 PB 21/10 -).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 6 PB 21.10

    Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren;

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Kosten einer mutwilligen Rechtsverfolgung braucht daher die Dienststelle nicht zu tragen (vgl z.B.: BVerwG B. v. 09.03.1992, - 6 P 11/90 -, B. v. 29.04.2011, - 6 PB 21/10 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 A 90/86
    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Dies kann für das vorliegende Verfahren letztlich offen bleiben, weil durch die gewählte Form der Leistungsklage das Erstattungsbegehren geltend gemacht werden kann, ohne die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage zu umgehen (so ausdrücklich Verwaltungsgericht Lüneburg, U. v. 16.03.2011 - 5 A 135/10 - offenbar ohne weitere Erörterung auch Verwaltungsgericht Braunschweig, U. v. 14.09.2001 - 1 A 183/01 - offengelassen nach Ende des Mandats, Verwaltungsgericht Hannover, U. v. 05.04.2000 - 1 A 3570/99 - OVG Koblenz, U. v. 19.05.1987 - 7 A 90/86 - NVwZ 1987, 1105).
  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Aber auch über diese "Mutwilligkeitsgrenze" (OVG Saarlouis, B. v. 05.10.181, - 3 R 87/80; VG Hannover U. v. 05.04.2000 - 1 A 3570/99 -) hinaus folgt aus der systematischen Stellung in Satz 1 des § 39 Abs. 5 NGO eine Beschränkung des Erstattungsanspruches: Mit dem Possessivpronomen vor dem Begriff "Auslagen" stellt die gesetzliche Regelung einen Rückbezug auf das Satzsubjekt, die Ratsfrauen und Ratsherren her.
  • BVerfG, 16.06.2008 - 1 BvR 17/08
    Auszug aus VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
    Nun ist nach dem Bild der kommunalen Selbstverwaltung und der grundrechtlich geschützten Funktion der Presse, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, eine Berichterstattung, auch eine kritische, grundsätzlich von Jedermann innerhalb der Grenzen des absoluten Persönlichkeitsschutzes (vgl. z.B.: BVerfG, B. v. 16.06.2008, - 1 BvR 17/08 - B. v.26.02.2008, - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07 -) hinzunehmen.
  • VG Schleswig, 05.12.2023 - 4 A 59/21

    Tourismusabgabe - Zahnärzte

    Entscheidet der Satzungsgeber jedoch, sich zur Bemessung der Tourismusabgabe grundsätzlich an den Reingewinnsätzen der Richtsatzsammlung zu orientieren, muss er konsequent diese Grundsatzentscheidung auch dann umsetzen, wenn er für die in der Richtsatzsammlung nicht aufgeführten Betriebsarten auf der Grundlage eigener Erkenntnisse einen Gewinnsatz durch Satzungsregelung festlegt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 2 L 134/98 - juris Rn. 18; VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2015 - 1 A 70/12 - n.v.).

    Ausweislich der dem Gericht vorgelegten Satzungsunterlagen und nach den Erläuterungen der Mitarbeiter der Beklagten in der mündlichen Verhandlung beruht die Zuordnung der Betriebsarten zu den Vorteilstufen weder auf eigenen Ermittlungen der örtlichen Verhältnisse (vgl. hierzu VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2015 - 1 A 70/12 - n.v.) noch auf sonst verfügbaren Marktanalysen und Statistiken (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2020 - 9 KN 90/18 - juris Rn. 123).

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Die auf der Grundlage der vorgenannten Ermittlungsquellen vorgenommene Gewinnsatzermittlung erweist sich angesichts der dem Satzungsgeber eingeräumten Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis als rechtlich unbedenklich (vgl. OVG RP, Urteile vom 19.12.2018, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.5.2015 - 9 LA 268/13; VG Schleswig, Urteil vom 17.4.2015 - 1 A 70/12 -, n.v. Umdruck S. 11), insbesondere als nicht willkürlich (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29.6.2015, a.a.O.).

    Ist die prozentuale Gewinnspanne bei der Immobilienverpachtung aufgrund niedrigerer Personal-respektive Wareneinsatzkosten ungleich niedriger als bei dem Betrieb eines Hotels respektive Restaurants, ist gegen die Differenz der Gewinnsätze nichts zu erinnern (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17.4.2015 - 1 A 70/12 -, Umdruck S. 11, n.V.).

  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

    Die sachgerechten, umfangreichen Erwägungen zeigen deutlich, dass nicht willkürlich irgendwelche Zahlen gegriffen worden sind (vgl. hierzu VG Braunschweig, Urt. v. 28.08.2012 - 8 A 220/10 - VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.04.2015 - 1 A 70/12 -).
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