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   OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09   

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OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09 (https://dejure.org/2010,20159)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.12.2010 - 1 A 710/09 (https://dejure.org/2010,20159)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 (https://dejure.org/2010,20159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 23
    Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung zweier rückwärtiger Einfamilienhäuser im Innenbereich in zweiter Reihe als sonstige "prägende" Wohnbebauung unter Berücksichtigung einer negativen Vorbildwirkung; Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung zweier rückwärtiger Einfamilienhäuser im Innenbereich in zweiter Reihe als sonstige "prägende" Wohnbebauung unter Berücksichtigung einer negativen Vorbildwirkung; Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
    Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, mit dem die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung zur Erschließungsstraße gemeint ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. September 1988, BRS 48 Nr. 50), ist die nähere Umgebung im Regelfall noch enger als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung zu bemessen, so dass ein Teil der von der Klägerin genannten Flurstücke bereits nicht zur näheren Umgebung gehören würden.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
    Sie sind - entgegen der Auffassung der Klägerin - geeignet, bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 BRS 36 Nr. 56; Urt. v. 17.6.1993 BRS 55 Nr. 72), weil von ihnen für die Nachbargrundstücke - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - eine Vorbildwirkung ausgehen würde.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
    Ein Vorhaben fügt sich im Allgemeinenvielmehr ein, wenn es sich innerhalb des Rahmens hält, der durch die in der Umgebung vorhandene Bebauung gezogen wird (vgl. Hofherr, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 34 Rn. 36 ff.) Ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ist ausnahmsweise zulässig, wenn es keine "städtebaulichen Spannungen" hervorruft (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369, Rn. 29).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
    Denn die nähere Umgebung ist - jedenfalls hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - grundsätzlich auf die Bebauung innerhalb des Straßengevierts und die dem Bauvorhaben straßenseitig gegenüberliegende Bebauung begrenzt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27. September 2010 - 2 ZB 08.2775 -, Rn. 4.).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Die Instanzgerichte neigen dazu, hinsichtlich dieses Merkmals einen kleineren Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung; dies gelte "in der Regel" (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - BRS 79 Nr. 101; VGH München, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 - juris Rn. 18 und Urteil vom 7. März 2011 - 1 B 10.3042 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 23. September 1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 S 1847/05 - juris Rn. 8) oder "im Regelfall" (OVG Bautzen, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 - juris Rn. 6; OVG Münster, Urteile vom 16. November 2001 - 7 A 1143/00 - juris Rn. 29 und vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - juris Rn. 37).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Auch wenn der Rahmen aufgrund der regelmäßig geringeren wechselseitigen Auswirkungen, die von überbauten Grundflächen ausgehen, enger als beim Merkmal der Art der baulichen Nutzung zu bemessen ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris), verbietet es sich aufgrund der räumlichen Kleinteiligkeit des durch U-Straße, H-Weg und F-Straße gebildeten Gevierts, die nähere Umgebung für die Ermittlung der Existenz einer hinteren Baugrenze auf den Straßenzug U-Straße zu beschränken; in den Blick zu nehmen ist vielmehr das gesamte Geviert.
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Die planungsrechtlichen Instrumente Baugrenze, Baulinie und Bebauungstiefe (§ 23 Abs. 1 bis 4 BauNVO), mit denen die überbaubare Grundstücksfläche im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, werden auch im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur näheren Bestimmung dieses Zulässigkeitskriteriums herangezogen (OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010, Az.: 1 A 710/09, Rn. 6, juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (BayVGH, Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, Juris; SächsOVG, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, VBlBW 2006, 191).
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17

    Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich

    47 Der Senat hat zwar entschieden, dass auch eine erstmalige Wohnbebauung in zweiter Reihe, also hinter einer bereits vorhandenen Hauptnutzung dem "Einfügen nach der Grundfläche, die überbaut werden soll" i. S. d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB entgegenstehen kann (vgl. Beschl. v. 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 1 A 285/15

    Beseitigungsanordung, Nebengebäude

    Es hat im Weiteren in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats beachtet, dass in Bezug auf das Merkmal der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, mit dem die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung zur Erschließungsstraße gemeint ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. September 1988, BRS 48 Nr. 50), die nähere Umgebung im Regelfall noch enger als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung zu bemessen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 -, juris Rn. 5/6 und v. 7. Oktober 2014 - 1 B 151/14 -, juris Rn. 8, jeweils m. w. N.) und ein diesen Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise nur dann zugelassen werden kann, wenn es keine "städtebaulichen Spannungen" hervorruft (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369, Rn. 29).

    15 Auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass nicht jegliche vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung (u. a. das Eckwohnhaus B.......straße/H......straße, Mülltonnenstellplätze) ihren Charakter bestimmt, die Betrachtung vielmehr auf das Wesentliche zurückzuführen ist, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, wonach alles außer Acht zu lassen ist, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2009, BauR 2009, 1564, m. w. N.; Senatsbeschl. v. 29. Dezember 2010 a. a. O., juris Rn. 7).

  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen;

    Dabei kommt es auf die Grenzen des Baugrundstücks nicht an (vgl. BayVGH, Urteil vom 07.03.2011, Az. 1 B 10.3042; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.12.2010, Az. 1 A 710/09).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 1 LB 5/14

    Bauvorbescheid zur Erweiterung der Bebauung eines Grundstücks mit einem

    Dabei kommt es nicht auf die (Flurstücks-) Grenzen des Baugrundstücks an (vgl. VGH München, Urt. v. 07.03.2011, 1 B 10.3042; OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010, 1 A 710/09; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2013, Az. OVG 10 B 4.12).
  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren

    Dabei kommt es auf die Grenzen des Baugrundstücks nicht an (BayVGH, Urteil vom 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines

    Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22; Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2; OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29; Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37; OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris; diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 L 18/12

    Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung im

  • OVG Sachsen, 27.06.2019 - 1 A 283/17

    Beseitigungsanordnung; Carport; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

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