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   VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09   

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https://dejure.org/2010,8530
VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09 (https://dejure.org/2010,8530)
VG Stade, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 A 77/09 (https://dejure.org/2010,8530)
VG Stade, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 A 77/09 (https://dejure.org/2010,8530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Überprüfung einer bestandskräftigen Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Anforderungen an den Sachkundenachweis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 VwVfG; § 49 VwVfG; § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG; § 51 Abs. 5 VwVfG; § 3 Abs. 2 S. 2 NHundG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 NHundG; § 9 S. 1 NHundG; § 11 Abs. 2 NHundG
    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung einer bestandskräftigen Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG); Vorliegen von neuen Tatsachen durch Vorlage eines positiven Wesenstests ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung einer bestandskräftigen Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG); Vorliegen von neuen Tatsachen durch Vorlage eines positiven Wesenstests ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht mehr gefährliche gefährliche Hund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachkundenachweis für gefährliche Hunde in Niedersachsen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.08.2006 - 2 B 12.06

    "Grundsätzliche Bedeutung" einer Rechtssache als Zulassungsgrund für eine

    Auszug aus VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09
    Ein Hundehalter, der die Prüfung an dieser Hundeschule erfolgreich absolviert, hat einen aus dem Gleichheitssatz folgenden Anspruch (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz), dass die zuständige Behörde nicht zu seinen Ungunsten von der in den Durchführungsvorschriften geregelten Verwaltungspraxis abweicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.2006 - 2 B 12.06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der

    Auszug aus VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09
    Selbst für den Fall, dass der Wesenstest nicht nur die Fähigkeit zu einem sozialverträglichen Verhalten des Hundes nachweist, sondern darüber hinaus deutlich macht, dass schon keinerlei Hinweis auf eine tatsächliche und nicht nur vermutete Gefährlichkeit des Hundes besteht, hat die zuständige Behörde nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, der die erkennende Kammer folgt, unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit lediglich zu prüfen, ob sie den nach § 11 Abs. 2 NHundG generell geltenden Leinenzwang nach einer gewissen Zeit ganz oder teilweise aufhebt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -, juris).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09
    Auch nur einer Anhörung der Klägerin bedurfte es nicht, weil sie bereits mit Antragstellung hinreichend Gelegenheit hatte, alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen vorzutragen (so zu § 28 VwVfG etwa BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, BVerwGE 68, 276).
  • BVerwG, 06.01.1972 - III C 83.70
    Auszug aus VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09
    In einem solchen Fall bedarf es auch keiner Abwägung aller für und gegen das Wiederaufgreifen sprechenden Gründe (BVerwG, Urt. v. 6.1.1972 - III C 83.70 -, juris).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Antrag nach § 51 Abs. 1 VwVfG nur dann begründet, wenn feststeht, dass das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes auch "tatsächlich" eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte (BVerwG, Urt. v. 21.4.1982 - 8 C 75.80 -, NJW 1982, 2204).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06
    Auszug aus VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09
    Dafür spricht bereits der Umfang und die Schwere der Bissverletzung wie auch der Umstand, dass der Hund offenkundig ohne besonderen Anlass oder Außenreiz von einem "normalen" Verhalten zu einem Angriffsverhalten übergangen ist (zu dem Begriff der Gefährlichkeit im Sinne des § 3 NHundG etwa Nds. OVG, Beschl. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, juris; Stabno, Hunderecht, § 3 NHundG S. 14 f. m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14

    Anderes Tier; Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund;

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 11 LA 110/22

    Gefährlichkeit eines Hundes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiederaufgreifen

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 - juris Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 - juris Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

    Auch sonst ist die Anwendung des § 51 VwVfG nicht ausgeschlossen, da sich inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen in Rechtsvorschriften des Landes nicht finden (vgl. insoweit im Erg. auch bereits VG Stade, Urt. v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 - juris Rn. 32; Senatsbeschl. v. 24.4.2015 - 11 LA 259/14 - V.n.b.).

  • VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12

    Auflage; Feststellung; Gefährlichkeit; Hund; Sofortige Vollziehung

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
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