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   VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07   

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VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07 (https://dejure.org/2011,7029)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.09.2011 - 1 A 799/07 (https://dejure.org/2011,7029)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. September 2011 - 1 A 799/07 (https://dejure.org/2011,7029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizei- und Ordnungsrecht

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 43 VwGO, Art 8 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Luftaufklärung durch Tornado-Flugzeuge der Bundeswehr anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels der Gruppe der Acht (G8) vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungsflüge über Camps der G8-Gegner

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Tornadoüberflüge abgewiesen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2011)

    Einschüchterung mit Düsenkampfflugzeugen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Ein prinzipieller Unterschied zwischen Übersichtsaufzeichnungen und personenbezogenen Aufzeichnungen bestehe diesbezüglich, jedenfalls nach dem Stand der heutigen Technik, nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 - zum Bayerischen Versammlungsgesetz).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -) ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 5 B 2541/91

    Versammlung; Begriff der Versammlung; Roma

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    "Denn das Camp erfüllte die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs der Versammlung, die durch den Zweck gemeinsamer Meinungsbildung und -kundgabe geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 , Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ), nicht; vielmehr diente es als Obdach seiner Bewohner und als Ausgangsbasis für die in den folgenden Tagen beabsichtigten Demonstrationen, die ihrerseits auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit abzielten (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 23.09.1991 - 5 B 254/91 -, NVwZ-RR 1992, 360).

    Nur in einer hier nicht vorliegenden Ausnahmesituation kann ein Zeltlager unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, etwa dann, wenn das Lager selbst dem "kollektiven Widerstand" dient (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 B 2541/91 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 1991 - 18 L 2745/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen (wohl) anerkannt, dass ein schutzwürdiges ideelles Interesse an der Rechtswidrigkeitsfeststellung nicht nur in Fällen in Betracht kommt, in denen abträgliche Nachwirkungen der erledigten Verwaltungsmaßnahme fortbestehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 - m.w.N.).

    Der VGH Mannheim hat im Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Camps mit Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 - (Juris) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    "Denn das Camp erfüllte die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs der Versammlung, die durch den Zweck gemeinsamer Meinungsbildung und -kundgabe geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 , Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ), nicht; vielmehr diente es als Obdach seiner Bewohner und als Ausgangsbasis für die in den folgenden Tagen beabsichtigten Demonstrationen, die ihrerseits auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit abzielten (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 23.09.1991 - 5 B 254/91 -, NVwZ-RR 1992, 360).

    Dieser rechtlichen Einordnung steht nicht entgegen, dass das Zeltlager als "logistische Basis" einen engen Bezug zu den gegen den Castor-Transport gerichteten Versammlungen hatte, die ungeachtet der beabsichtigten Blockade-Aktionen weiterhin als i. S. v. Art. 8 Abs. 1 GG friedliche Demonstrationen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit standen (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    "Denn das Camp erfüllte die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs der Versammlung, die durch den Zweck gemeinsamer Meinungsbildung und -kundgabe geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 , Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ), nicht; vielmehr diente es als Obdach seiner Bewohner und als Ausgangsbasis für die in den folgenden Tagen beabsichtigten Demonstrationen, die ihrerseits auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit abzielten (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 23.09.1991 - 5 B 254/91 -, NVwZ-RR 1992, 360).

    Art. 8 Abs. 1 GG schützt den gesamten Vorgang des Sichversammelns, wozu auch der Zugang und die Anreise zu einer bevorstehenden bzw. sich bildenden Versammlung gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 ; Beschluss vom 11.06.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ).

  • VG Düsseldorf, 20.08.1991 - 18 L 2745/91
    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Nur in einer hier nicht vorliegenden Ausnahmesituation kann ein Zeltlager unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, etwa dann, wenn das Lager selbst dem "kollektiven Widerstand" dient (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 B 2541/91 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 1991 - 18 L 2745/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Insbesondere eine - wie hier - feste "Infrastruktur" fällt nicht mehr unter den Schutz des Grundrechts; denn sie ist für die eigentliche Versammlung nicht mehr funktional notwendig (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 16.12.1993 - 1 S 1957/93 -, NVwZ-RR 1994, 370; OVG Berlin, Beschluss vom 08.07.1999 -1 SN 63/99 -, LKV 1999, 372 , zur straßenrechtlichen Erlaubnispflicht von Imbissständen; Schulze-Fielitz, a.a.O., Art. 8 Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Denn der zeitliche Geltungsbereich des Versammlungsgesetzes setzt - vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Regelung (siehe insbes. § 17a VersG) - nach der Rechtsprechung des Senats im Interesse einer klaren Zäsur den Beginn der Versammlung voraus (Urteil vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761 )." .
  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Wollte man allein in der Anwesenheit der Lagerbewohner eine Art "konkludente Solidaritätsadresse" zugunsten der Demonstrationsteilnehmer erblicken, verlöre das Erfordernis der gemeinschaftlichen Meinungsäußerung jegliche Konturen (siehe hierzu auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Rechtliche Beziehungen eines Beteiligten zu einem anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten konkreten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987, BVerwGE 77, 207).
  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 1 SN 63.99
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • VG Saarlouis, 13.08.2015 - 6 K 867/14

    Untersagung der Verteilung von Flugblättern - Beendigung eines Handytelefonats

    BVerwG, Urteil vom 29.04.2007, 1 C 2/95, juris-Rz. 16, 24 ff.; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 29.09.2011, 1 A 799/07, juris-Rz. 26. f.

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.1990, 10 S 2170/89, und Urteil vom 02.12.1986, 1 S 3275/85, juris; VG Schwerin, Urteil vom 29.09.2011, a.a.O., juris-Rz. 29; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rz. 25, m.w.N.

    BVerwG, Urteil 29.04.2007, a.a.O., juris-Rz. 21; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 29.09.2011, a.a.O., juris-Rz. 33 f., m.w.N.

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