Rechtsprechung
VG Göttingen, 03.04.2013 - 1 A 92/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 48a Abs 1 S 1 FeV; § 48a Abs 3 S 1 FeV; § 2a Abs 1 S 1 StVG; § 2a Abs 2 Nr 1 StVG; § 2b StVG; § 6e Abs 1 StVG
Aufbauseminar; Begleitetes Fahren ab 17 Jahre; Fahrerlaubnis auf Probe; Prüfungsbescheinigung; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung - verkehrslexikon.de
Aufbauseminar bei "Begleitetem Fahren ab 17 Jahre"
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Aufbauseminar - bei Begleitetem Fahren ab 17 Jahre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufbauseminar bei "Begleitetem Fahren ab 17 Jahre"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verkehrsverstoß beim "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2697
- NZV 2013, 519
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus VG Göttingen, 03.04.2013 - 1 A 92/11
Es handelt sich somit um eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr, die nicht dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG unterfällt (siehe für den vergleichbaren Fall eines Aufbauseminars gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 8 StVG: BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3/07 -, BVerwGE 132, 48). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus VG Göttingen, 03.04.2013 - 1 A 92/11
Die Strafe, auch die bloße Ordnungsstrafe, ist daher im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, dass sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für rechtlich verbotenes Verhalten abzielt (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1966 - 2 BvR 506/63 -, BVerfGE 20, 323). - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus VG Göttingen, 03.04.2013 - 1 A 92/11
Strafbarkeit nach dieser Norm bezieht sich auf staatliche Maßnahmen, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient (BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133, 167;… Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2011, Art. 103 Rn. 44).