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   VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15 MD   

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VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15 MD (https://dejure.org/2018,9918)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.04.2018 - 1 A 94/15 MD (https://dejure.org/2018,9918)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 MD (https://dejure.org/2018,9918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Von Schädlingen befallene Bäume beseitigt: Eigentümer muss nicht zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schädlingsbefall: Kostenerstattung für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schädlingsbefall: Kostenerstattung für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Kostenerstattung für den Eigentümer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Eichen-Schädling - Kommune verdonnert Grundstückseigentümer zum Kampf gegen den Eichenprozessionsspinner

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Kostenerstattung für den Eigentümer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt muss Grundstückseigentümern Kosten für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erstatten - Befall von Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stellt keine vom Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
    Eine Erledigung in diesem Sinne ist zu bejahen, wenn der Verwaltungsakt keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet oder wenn die ihm immanente Steuerungsfunktion weggefallen ist (BVerwG, B. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 -, juris, Rdnr. 9).

    Daher hat sich ein Verwaltungsakt nicht erledigt, solange ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden kann (ThürOVG, U. v. 23.05.2005 - 1 KO 188/705 -, a. a. O.; BVerwG, B. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 -, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.11.1996 - 8 A 13546/95 -, juris, Rdnr. 2).

  • VG Neustadt, 09.05.2017 - 5 K 566/16

    Gefahrenabwehr; Entfernen von Nestern bzw. Gespinsten des

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
    Auch das erkennende Gericht hat hieran keine Zweifel (vgl. hierzu auch: VG Neustadt (Weinstraße), U. v. 09.02.2017 - 5 K 566/16.NW -, juris, Rdnr. 31).

    Die Klägerin ist entgegen der Ansicht der Beklagten auch keine Zustandsstörerin i. S. d. § 8 SOG LSA (a. A. VG Neustadt (Weinstraße), U. v. 09.02.2017 - 5 K 566/16.NW -, a. a. O., Rdnr. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - 13 A 3802/02

    Haftung der Deutschen Bahn als Zustandsstörerin

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
    In diesen Fällen ist der Grundeigentümer, auch wenn von der Sache ein gewisser Anreiz für ihre Nutzung durch wild lebende Tiere ausgehen mag, nicht aus allgemeinen Gründen der Gefahrenabwehr verpflichtet, (auf eigene Kosten) Schutz vor der Nutzung des Grundstücks durch ein wild lebenden Tier zu schaffen, von dem Gesundheitsgefahren ausgehen können (OVG NRW, B. v. 06.09.2004 - 13 A 3802/02 -, juris, Rdnr. 23 ff.).

    Eine Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer kommt hingegen dann in Betracht, wenn die Gefahr und das Grundstück hinreichend eng (unmittelbar) in Beziehung stehen, weil etwa durch die Ablagerung von Unrat oder Abfall Ratten angelockt werden oder das Grundstück andere besondere Anreize für die Nutzung eines wild lebenden Tieres bietet, von dem eine Gefahr ausgehen kann (vgl. OVG NRW, B. v. 06.09.2004 - 13 A 3802/02 -, juris, Rdnr. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 8 A 13546/95
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
    Daher hat sich ein Verwaltungsakt nicht erledigt, solange ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden kann (ThürOVG, U. v. 23.05.2005 - 1 KO 188/705 -, a. a. O.; BVerwG, B. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 -, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.11.1996 - 8 A 13546/95 -, juris, Rdnr. 2).
  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
    Anderenfalls würde nämlich die polizeiliche Zustandshaftung, weil haftungsbeschränkende Kriterien der Rechtswidrigkeit und Schuld insofern fehlen, in eine konturenlose Billigkeitshaftung umgewandelt werden, die aus dem hier maßgebenden Grunde der Herrschaft über die Sache nicht zu rechtfertigen wäre (BVerwG, U. v. 04.10.1985 - 4 C 76.82 -, juris, Rdnr. 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.06.2019 - 10 CS 19.684

    Gesundheitsgefahr durch Eichenprozessionsspinner

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (U.v. 24.4.2018 - 1 A 94/15 - juris), dass der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich vom Eichenprozessionsspinner befallene Bäume befinden, für die Beseitigung der von den Tieren ausgehenden Gefahr nicht als Zustandsstörer herangezogen werden kann, weil die ungehinderte gefahrenbegründende Nutzung des Grundstücks durch wild lebende Tiere in keiner hinreichend engen (unmittelbaren) Beziehung zum Grundstück und dessen Zustand stehe, vermag der Senat aus den dargelegten Gründen nicht zu teilen.
  • OVG Saarland, 03.08.2023 - 2 A 137/22

    Beseitigung eines Eichenprozessionsspinnerbefalls

    [vgl. dazu anders VG Magdeburg, Urteil vom 24.4.2018 - 1 A 94/15 -, bei Juris, dort allerdings unter Verkennung der im Rahmen der Inanspruchnahme zu berücksichtigenden Zumutbarkeitskriterien (Opfergrenze) und - daher - unter Verweis auf eine ansonsten zu befürchtende "konturenlose Billigkeitshaftung" sowie unter Bezugnahme auf das in völlig anderem Zusammenhang zu sehende Urteil des BVerwG vom 4.10.1985 - 4 C 76.82 -, DÖV 1986, 287 (Schutzpflicht eines Flughafenbetreibers gegenüber terroristischen Angriffen Dritter)].
  • VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 15 S 18.01380

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners -

    So erkennt etwa das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) in seinem Urteil vom 9. Mai 2017 - 5 K 566/16.NW - (juris Rn. 34) eine Unmittelbarkeit in einem vergleichbaren Fall ohne weitergehende Begründung an, während das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 - (juris Rn. 20-23) eine Unmittelbarkeit in einem ebenfalls ähnlich gelagerten Fall unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verneint.
  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
    So jedenfalls: BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 2 B 12.08 -, juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16. September 1977 - VII C 13.76 -, juris Rn. 14; a.A. dahingehend, dass keine Erledigung eintritt, solange ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden kann, und daher weiterhin die Anfechtungsklage statthaft ist: BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 13, und Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100.98 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 22. September 2016 - 13 A 2448/15.A -, juris Rn. 28; Thüringer OVG, Urteil vom 23. Mai 2007 - 1 KO 1299/05 -, juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 -, juris Rn. 28; VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Urteil vom 28. Juni 2005 - 2 K 1548/02 -, juris Rn. 24.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21

    Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch

    Die Antragstellerin verweist mit ihrer Beschwerde lediglich auf eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 - juris), der sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof indes ausdrücklich nicht angeschlossen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2019, a. a. O. Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 1 K 18.645

    Entfernung der Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners

    Die Klägerin führt durch ihre Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 24. April 2018 (1 A 94/15 - juris) zudem aus, dass es sich bei dem Befall mit dem Eichenprozessionsspinner um einen durch den Grundstückseigentümer unbeherrschbaren Zustand, auf den dieser keine Einflussmöglichkeit habe, handele.
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21

    Eichenprozessionsspinner Gesundheitsgefahr Waldrand Wohnbebauung

    Die hiervon abweichende Rechtsprechung, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 -, juris, die den Umstand betont, dass die in Rede stehenden Gefahren von wild lebenden Tieren herrühren, überzeugt die Kammer demgegenüber nicht, zumal in dem dort zur Begründung angeführten (vermeintlichen) Vergleichsfall, über den das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 6. September 2004 (13 A 3802/02, juris) befunden hat, von den an einem Brückenbauwerk befindlichen Nistplätzen von Tauben selbst - anders als von Gespinstnestern des Eichenprozessionsspinners - keine Gefahren ausgingen.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15   

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https://dejure.org/2015,37201
OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15 (https://dejure.org/2015,37201)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.12.2015 - 1 A 94/15 (https://dejure.org/2015,37201)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 1 A 94/15 (https://dejure.org/2015,37201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Beihilfe gegenüber einem Beamten zu den Aufwendungen für die Beschaffung eines Blutdruckmessgerätes; Beihilfefähigkeit von notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen; Versorgung der Beihilfeberechtigten mit Hilfsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Beihilfe gegenüber einem Beamten zu den Aufwendungen für die Beschaffung eines Blutdruckmessgerätes; Beihilfefähigkeit von notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen; Versorgung der Beihilfeberechtigten mit Hilfsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 125 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Hilfsmittel | Ärztliche Verordnung als Voraussetzung für Hilfsmittel (Blutdruckmessgerät)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 4 S 1192/94

    Eine nachträgliche ärztliche Bescheinigung ist in der Regel keine ärztliche

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    z.B. Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsen und des Bundes, Stand Dezember 2013, § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV, Rdnr. 3.2; VGH Mannheim, Beschluss vom 7.3.1995 - 4 S 1192/94 - zitiert nach juris, Rdnr. 5.

    3; VGH Mannheim, Beschluss vom 7.3.1995 - 4 S 1192/94 -, zitiert nach juris, Rdnr. 7.

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    BVerfG, Urteil vom 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 - zitiert nach juris, Rdnr. 163 betr.

    BVerfG., Urteil vom 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 - zitiert nach juris, Rdnr. 163 - 165.

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    zu einer vergleichbaren Thematik VGH Kassel, Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 - zitiert nach juris Rdnr. 41 f, betreffend das "Glücksspielkollegium" in § 9 a Abs. 5 S. 1, Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag.
  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 2.12

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen; Arzneimittel; weitere Beihilfe;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.11.2012 - 5 C 2/12 -, zitiert nach juris Rdnr. 16, zur inhaltsgleichen Regelung des § 80 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz.
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    -2 BvL 17/09 - NJW 2015, 1935,.
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    Die hierfür gegebene Begründung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.06.2008 - 2 C 2/07 - passe nicht.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.06.2004- 2 C 50/02-, zitiert nach juris Rdnr. 19.
  • VG München, 22.02.2021 - M 17 K 19.3076

    Keine Beihilfe für Hörgerät mangels im Zeitpunkt der Anschaffung vorliegender

    Durch die schriftliche Verordnung bestätigt der Arzt u.a. die Notwendigkeit und die Wirksamkeit des betreffenden Mittels (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 49 f. m.w.N.) Die Notwendigkeit der Anschaffung kann die schriftliche ärztliche Verordnung nur glaubhaft darlegen, wenn sie vor Anschaffung des Hilfsmittels erfolgt und wenn sich aus der ärztlichen Verordnung nicht nur die Notwendigkeit der Anschaffung dem Grunde nach, sondern auch Art und Umfang der Ausstattung des Hilfsmittels ergeben (VG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 A 149/01 -, juris Rn. 22).

    Daneben findet die regelmäßige Nichtanerkennung nachträglicher ärztlicher Bescheinigungen ihre sachliche Rechtfertigung darin, dass jede Eigenbeschaffung oder Eigenbehandlung eine erhöhte Gefahr des Misserfolges in sich trägt (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 53 m.w.N.).

    a) Eine Ausnahme von der Unbeachtlichkeit nachträglich ausgestellter Verordnungen wird nur für Fälle unaufschiebbaren Bedarfs anerkannt, wenn unverzüglich nach Fortfall des anzuerkennenden Hinderungsgrundes (für eine vorherige Konsultation des Arztes) die nachgeholte ärztliche Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung sowie Art und Umfang der Hilfsmittelausstattung bestätigt (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.) Es ist daher davon auszugehen, dass die Annahme eines Ausnahmefalles in Betracht kommt, wenn eine vorherige Verordnung entweder ausgeschlossen oder unzumutbar war (VG Hannover, U.v. 12.4.2011 - 2 A 2386/09 - juris Rn. 19).

  • VG München, 15.02.2021 - M 17 K 19.3076

    Gewährung von Beihilfeleistungen für ein Hörgerät

    Durch die schriftliche Verordnung bestätigt der Arzt u.a. die Notwendigkeit und die Wirksamkeit des betreffenden Mittels (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 49 f. m.w.N.) Die Notwendigkeit der Anschaffung kann die schriftliche ärztliche Verordnung nur glaubhaft darlegen, wenn sie vor Anschaffung des Hilfsmittels erfolgt und wenn sich aus der ärztlichen Verordnung nicht nur die Notwendigkeit der Anschaffung dem Grunde nach, sondern auch Art und Umfang der Ausstattung des Hilfsmittels ergeben (VG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 A 149/01 -, juris Rn. 22).

    Daneben findet die regelmäßige Nichtanerkennung nachträglicher ärztlicher Bescheinigungen ihre sachliche Rechtfertigung darin, dass jede Eigenbeschaffung oder Eigenbehandlung eine erhöhte Gefahr des Misserfolges in sich trägt (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 53 m.w.N.).

    a) Eine Ausnahme von der Unbeachtlichkeit nachträglich ausgestellter Verordnungen wird nur für Fälle unaufschiebbaren Bedarfs anerkannt, wenn unverzüglich nach Fortfall des anzuerkennenden Hinderungsgrundes (für eine vorherige Konsultation des Arztes) die nachgeholte ärztliche Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung sowie Art und Umfang der Hilfsmittelausstattung bestätigt (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.) Es ist daher davon auszugehen, dass die Annahme eines Ausnahmefalles in Betracht kommt, wenn eine vorherige Verordnung entweder ausgeschlossen oder unzumutbar war (VG Hannover, U.v. 12.4.2011 - 2 A 2386/09 - juris Rn. 19).

  • OVG Saarland, 08.06.2021 - 1 A 204/19

    Beihilfe für schleimhautabschwellende Nasentropfen bei Nasenatmungsbehinderung

    Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 28.2.2018 - 1 A 272/16 -, juris, Rdnr. 47, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.3.2015 - 5 C 9.14 -, juris, und BVerwG, Urteil vom 2.4.2014 - 5 C 40.12 -, NVwZ-RR 2014, 609; Urteil vom 1.12.2015 - 1 A 94/15 -, juris, Rdnr. 29] Als entstanden gelten die Aufwendungen nach dem bereits seit der Bekanntmachung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen vom 10.3.1987 - BhVO - (Amtsblatt Seite 329) unverändert geltenden § 4 Abs. 5 Satz 2 BhVO in dem Zeitpunkt, in dem die sie verursachenden Umstände eingetreten sind, z.B. der Zeitpunkt der Behandlung durch den Arzt, des Einkaufs von Arzneien, der Lieferung eines Hilfsmittels.

    Der Beurteilung des von ihm erhobenen Beihilfeanspruchs ist die auf der Grundlage von § 67 Abs. 10 SBG ergangene [zur Vereinbarkeit dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 SVerf (bundesverfassungsrechtlich: Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG) s. ausführlich OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.12.2015 - 1 A 94/15 -, juris, Rdnrn. 31 ff.] Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits- Pflege-, Geburts- und Todesfällen - BhVO - (Fassung vom 20.6.2012, gültig bis 31.12.2015, bzw. Fassung vom 14.4.2016, gültig ab 1.1.2016 [hinsichtlich der Aufwendung vom 25.1.2016]) zugrunde zu legen.

  • VG Saarlouis, 16.02.2016 - 6 K 1162/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Montessori-Therapie (hier: verneint)

    BVerwG, Urteil vom 15.12.2005, 2 C 35.04, ZBR 2006, 195; ferner OVG des Saarlandes, u.a. Urteile vom 01.12.2015, 1 A 94/15, und vom 23.10.2015, 1 A 311/14, jeweils m.w.N.

    zu dem Erfordernis einer ärztlichen Verordnung auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2015, 1 A 94/15, m.w.N.

  • OVG Saarland, 02.02.2022 - 1 A 215/20

    Einzelfall eines Anspruchs auf eine weitere Beihilfe für zahntechnische

    [siehe im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.12.2015 - 1 A 94/15 -, juris Rn. 31 ff., sowie nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30.3.2016 - 5 B 11/16 -, juris] An dieser Einschätzung, der die Klägerin nicht entgegengetreten ist, hält der Senat fest.
  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291

    Beihilfe für ein Hypoglykämie-Warnhund

    Im Übrigen wäre eine nachträgliche Verordnung nicht zulässig (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 51; VG Münster, U.v. 29.8.2013 - 5 K 1319/12 - juris).
  • VG Düsseldorf, 09.06.2021 - 26 K 573/20
    vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 A 94/15 -, juris Rn. 49 ff. m.w.N.
  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 24 ZB 21.915

    Ärztliche Verordnung nach Ersatzbeschaffung eines Hörgeräts nicht ausreichend

    (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 49 f. m.w.N).
  • VG Saarlouis, 22.12.2016 - 6 K 136/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine radiale Stoßwellentherapie, ACC und

    hierzu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2015, 1 A 94/15, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 17.02.2017 - 26 K 7307/16

    Podologischer Leistungen nicht beihilfefähig

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 A 94/15 -, juris, Rn. 51 ff.
  • VG Saarlouis, 28.05.2021 - 2 K 1889/18

    Beihilfe; inhaltliche Anforderungen an die ärztliche Verordnung einer

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