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Rechtsprechung
   VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08   

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https://dejure.org/2010,27342
VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08 (https://dejure.org/2010,27342)
VG Halle, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 A 99/08 (https://dejure.org/2010,27342)
VG Halle, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 A 99/08 (https://dejure.org/2010,27342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Bezirksschornsteinfeger darf weiterarbeiten

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 180/93

    Verbot der Sonntagsarbeit; Sonntagsarbeit; Jahrmarkt

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Dafür wäre vielmehr erforderlich, dass der Kläger selbst während der Ausübung seines Berufes, insbesondere innerhalb der Wohnungen der betroffenen Bevölkerungskreise, seine rechtsextreme Gesinnung in irgendeiner Form geäußert hätte (so Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 22 Cs 93.3158 -, GewArch 1994, 239).

    Dementsprechend ist bei politischer Betätigung erforderlich, dass diese Bezug zu dem von dem Betroffenen ausgeübten Gewerbe hat, insbesondere Gegenstand seiner gewerblichen Tätigkeit ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 22 Cs 93.3158 -, GewArch 1994, 239).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Er unterliegt aber als Angehöriger des Handwerks (§ 3 Abs. 2 Satz 1 SchfG) lediglich aus bau- und feuerpolizeilichen Gründen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52 -, BVerfGE 1, 264 ff.).

    Aus dieser Übertragung öffentlicher Aufgaben und der Beleihung mit staatlicher Gewalt folgt zwar eine durch Kehrzwang und Kehrmonopol bestimmte Rechtsstellung, die durch das Gesetz im Einzelnen geregelt ist und auch weiterhin in ihrer Einzelausgestaltung der Verfügung des Gesetzgebers unterliegt (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1952 - 1 BvR 14/52 u. a. -, BVerfGE 1, 264).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Allerdings finden auch für "staatlich gebundene Berufe" je nach der Nähe des Berufs zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG Anwendung, die die Wirkung der Grundrechte zurückdrängen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 -, BVerfGE 73, 280, 292).

    Diese mit der Übertragung des öffentlichen Amtes als Notar verbundene allgemeine Befähigung zur Bekleidung eines ehrenamtlichen Richteramtes ist bei den an die Eignung nach § 6 BNotO zu stellenden Anforderungen mit zu berücksichtigen, der ausdrücklich verlangt, dass der Bewerber nach seiner "Persönlichkeit" für das Amt geeignet sein muss (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 -, BVerfGE 73, 280, 292; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1990 - NotZ 23/89 -, NJW 1991, 2423).

  • BVerwG, 01.04.1963 - I B 90.62

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Er muss nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90/62 -, GewArch 1964, 13, 15).

    Da auch § 27 Abs. 2 VOSch aufgehoben worden ist, der ausdrücklich auch "die vorbildliche Lebensführung" forderte, kann heute auch nicht mehr diese ehemals allgemein geforderte "vorbildliche Lebensführung" verlangt werden (so noch BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90/62 -, GewArch 1964, 13, 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08

    Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 - Az.: 2 M 248/08 - zurückgewiesen.

    Allein die Befürchtung des Beklagten, der Kläger könnte seine Befugnis zum Betreten von Grundstücken und Räumen nach § 1 Abs. 3 SchfG und zur Aufzeichnung von Daten nach § 19 SchfG missbrauchen und dadurch seine Berufspflichten verletzen, genügt aber für die Feststellung der Unzuverlässigkeit nicht (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 M 248/08 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03

    Bezirksschornsteinfegermeister - Berufspflichtverletzung - Kehrbuch

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003 - 14 S 1183/03 -, GewArch 2003, 489).

    Die Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 1990 - 14 S 1080/90 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003 - 14 S 1183/03 -, Juris m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 14 S 1080/90

    Zur Frage der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Die Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 1990 - 14 S 1080/90 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003 - 14 S 1183/03 -, Juris m. w. N.).

    Zu diesen Berufspflichten des Bezirksschornsteinfegermeisters gehört zwar nicht nur die Befolgung der ihm speziell nach dem Schornsteinfegergesetz oder den dazu ergangenen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben, sondern - wie bei jedem anderen Gewerbetreibenden - neben etwa der Erfüllung seiner steuerrechtlichen Verpflichtungen auch die Beachtung der ihm obliegenden sozialversicherungsrechtlichen Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 1990 - 14 S 1080/90 -, Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89
    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Da dem Bezirksschornsteinfegermeister verantwortungsträchtige Aufgaben im Bereich des Brand- und Immissionsschutzes (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 SchfG) vom Staat übertragen worden sind, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das SchfG für seinen Kehrbezirk der Status einem mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen worden ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465), muss die Aufgabenerfüllung des Bezirksschornsteinfegermeisters allerdings nicht nur handwerklichen Maßstäben genügen, sondern auch den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die der Rechtsstaat an die Träger öffentlicher Gewalt allgemein stellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385).

    In der Art und Weise wie Träger öffentlicher Befugnisse ihre Aufgaben erfüllen, muss für den davon betroffenen Bürger erfahrbar sein, dass er nicht zu deren bloßem Objekt herabgewürdigt wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465).

  • BVerwG, 18.12.1989 - 8 B 141.89

    Schornsteinfeger - Gebühren - Ausbrennen von Feuerungsanlagen - Privatrechtliches

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Im Hinblick auf die von ihm geltend gemachten Gebühren (vgl. § 25 SchfG) erlässt er keinen Verwaltungsakt, sondern hat gem. § 25 Abs. 3 SchfG eine Rechnung zu erstellen, die erst - wenn sie freiwillig nicht bezahlt wird - von der zuständigen Verwaltungsbehörde auf seinen Antrag durch Bescheid festgestellt und vollstreckt werden kann (§ 25 Abs. 4 Satz 4 SchfG; anders noch BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1989 - 8 B 141.89 -, BVerwGE 84, 244 zu § 25 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz) vom 15. September 1969 (BGBl. I S. 1634)).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96

    Übergabe des Kehrbuchs an den Nachfolger des ausscheidenden

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
    Dementsprechend gehören Bezirksschornsteinfegermeister in erster Linie als Gewerbetreibende dem Handwerk an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 9 S 2567/96 -, NVwZ-RR 1997, 621).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • VG Göttingen, 03.09.1997 - 1 A 1280/95

    Festsetzung eines Warnungsgeldes nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 Schornsteinfegergesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.1997 - A 1 S 99/96

    Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit ; Bewerbungsbogen; Öffentlich

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1993 - 12 L 1473/93

    Fahrerlaubnisprüfung kein Verwaltungsakt; Fahrerlaubnisprüfung; Verwaltungsakt

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • VGH Hessen, 15.06.1967 - V OE 67/67
  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 23/89

    Bestellung eines DKP-Aktivisten zum Notar

  • VGH Bayern, 13.08.2007 - 22 ZB 07.1245
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

  • VG Halle, 25.07.2008 - 1 B 98/08

    Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten

  • BVerwG, 08.03.1991 - 1 B 99.90

    Gewerberecht: Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 34.60

    Untersagung einer Gewerbeausübung (Reisevermittlung) wegen Überschuldung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Halle vom 29. April 2010 - 1 A 99/08 HAL - die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15957
OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08 (https://dejure.org/2009,15957)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.06.2009 - 1 A 99/08 (https://dejure.org/2009,15957)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 1 A 99/08 (https://dejure.org/2009,15957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 7 Abs. 3
    Studienabbruch; unabweisbarer Grund; POTS; CFS; orthoslatisches Intoleranzsyndrom; unverzüglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung nach Abbruch einer Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung aus unabweisbarem Grund; Abbruch eines Studiums wegen eines orthostatischen Intoleranzsyndroms als nachträglicher außergewöhnlicher ...

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 3
    Studienabbruch; unabweisbarer Grund; POTS; CFS; orthoslatisches Intoleranzsyndrom; unverzüglich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08
    Die mit Beschluss des Senats vom 1.2.2008 - 1 B 130/07 - gegen dieses Urteil zugelassene Berufung hat der Beklagte wie folgt begründet: Die Klägerin habe das BWL-Studium an der FU ...... nach dem vierten Fachsemester nicht wegen eines unabweisbaren Grundes abgebrochen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten einschließlich der von der Klägerin vorgelegten ärztlichen Atteste wird auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden (13 K 1211/04, 13 K 1212/04, 13 K 2260/06) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (1 B 130/07, 1 A 99/08) sowie die vorgelegten Heftungen des Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92

    Ausbildungsförderung; Wichtiger Grund; Neigungswandel; Wiedervereinigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08
    So hat ein Auszubildender bei bereits im ersten Semester aufkommenden Zweifeln an seiner Eignung für das gewählte Studium diese alsbald auszuräumen (SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2008 - 1 D 87/08; Urt. v. 15.12.1992 - 2 S 521/92).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08
    Es müssen nachträglich außergewöhnliche Umstände eingetreten sein, die die Eignung des Auszubildenden für die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs bei objektiver oder subjektiver Betrachtung haben wegfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004, NVwZ 2004, 1005 = DÖV 2004, 798 = BVerwGE 120, 149 mit umfangreichen Nachweisen zur eigenen Rechtsprechung hierzu).
  • OVG Saarland, 19.04.2024 - 1 A 184/23

    Unverzüglicher Fachrichtungswechsel

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; Sächsisches OVG, Urteil vom 26.6.2009 - 1 A 99/08 -, juris, Rn. 21] Es ist indes weder vorgetragen noch sonst erkennbar, dass der Klägerin infolge ihrer Erkrankung die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gefehlt haben könnte, um das irreversible Scheitern ihres bis dahin weitestgehend erfolglosen Studiums spätestens im Verlauf des fünften Fachsemesters zu erkennen und die sich aufdrängende Entscheidung zu treffen, dieses abzubrechen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2001/12

    Abgrenzung des Fachrichtungswechsels von der bloßen Schwerpunktverlagerung eines

    - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. November 2012 - 12 A 2087/12 -, juris, vom 29. Oktober 2001 - 16 A 2350/99 -, vom 1. Juli 2010 - 12 E 191/10 - und vom 30. September 2011 - 12 E 493/11 - SächsOVG, Urteil vom 26. Juni 2009 - 1 A 99/08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 S 50.05 u. a. -, juris; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 43; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage 2005, § 7 Rn. 81 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 12 B 1309/14

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes hinichtlich der vorläufigen Erbringung

    - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. November 2012 - 12 A 2087/12 -, juris, vom 29. Oktober 2001 - 16 A 2350/99 -, vom 1. Juli 2010 - 12 E 191/10 - und vom 30. September 2011 - 12 E 493/11 - SächsOVG, Urteil vom 26. Juni 2009 - 1 A 99/08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 S 50.05 u. a. -, juris, OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 12.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2019 - 1 LB 120/17

    Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung im Falle einer schweren

    Es müssen außergewöhnliche Umstände eingetreten sein, die die Eignung des Auszubildenden für die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs bei objektiver oder subjektiver Betrachtung haben wegfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 5 C 6/03 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Bautzen, Urt. v. 26.06.2009 - 1 A 99/08 -, juris Rn. 15; Winkler in: Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand September 2019, BAföG, § 7, Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 12 A 2087/12

    Alleiniges Abstellen auf die Dauer der Immatrikulation eines Studenten bei der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1981 - 5 C 36/79 -, BVerwGE 62, 174, juris und vom 19. Februar 2004 - 5 C 6/03 -, BVerwGE 120, 149, juris; SächsOVG, Urteil vom 26. Juni 2009 - 1 A 99/08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005.
  • OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 D 96/09

    PKH-Beschwerde; Studienabbruch; unabweisbarer Grund

    Der Auszubildende, dem ein unabweisbarer Grund für den Ausbildungsabbruch bekannt oder in seiner Bedeutung bewusst wird, muss die Ausbildung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern abbrechen (SächsOVG, Urt. v. 26.6.2009, 1 A 99/08; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 45.3.).
  • VG Augsburg, 11.10.2011 - Au 3 K 11.657

    Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)

    e) Unabhängig davon liegen die Voraussetzungen für einen unverzüglichen Vollzug des Fachrichtungswechsels (vgl. zu diesem Begriff SächsOVG vom 26.6.2009 Az. 1 A 99/08 ) nicht vor.
  • VG Augsburg, 20.06.2011 - Au 3 E 11.763

    Einstweilige Anordnung; Fachrichtungswechsel; Nichtbestehen einer

    Da es vorliegend bereits an einem unabweisbaren Grund für den Fachrichtungswechsel des Antragstellers fehlt, braucht nicht entschieden zu werden, ob die Voraussetzungen für einen unverzüglichen Vollzug des Fachrichtungswechsels (vgl. zu diesem Begriff Sächs. OVG vom 26.6.2009, Az. 1 A 99/08; juris) vorlagen, woran jedoch ebenfalls Zweifel bestehen, zumal dem Antragsteller bereits im Mai 2009 von Seiten der Universität ... mitgeteilt wurde, dass eine Fortsetzung des Studienganges der Betriebswirtschaftslehre für ihn ausgeschlossen sei.
  • VG Schwerin, 22.07.2020 - 6 A 2086/18

    Zur Niederlegung des durch eine Immatrikulation bewirkten Anscheins der

    Es müssen außergewöhnliche Umstände eingetreten sein, die die Eignung des Auszubildenden für die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs bei objektiver oder subjektiver Betrachtung haben wegfallen lassen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 5 C 6/03 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Greifswald, Urt. v. 11.12.2019 - 1 LB 120/17 -, juris Rn. 23; OVG Bautzen, Urt. v. 26.06.2009 - 1 A 99/08 -, juris Rn. 15).
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