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   BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80   

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https://dejure.org/1981,4894
BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80 (https://dejure.org/1981,4894)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1981 - 1 ABN 19/80 (https://dejure.org/1981,4894)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1981 - 1 ABN 19/80 (https://dejure.org/1981,4894)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56
    Auszug aus BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80
    Die eine Divergenz begründende Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG 1979 genannten Gerichte muß vor der anzufechtenden Entscheidung ergangen sein (Bestätigung von BAG 4, 305 = AP Nr. 43 zu § 72 ArbGG 1953 und BAG 4, 186 = AP Nr. 49 zu § 72 ArbGG 1953).
  • BAG, 05.06.1957 - 4 AZR 82/55

    Divergenzrevision - Erlaß des angefochtenen Urteils - Zeitpunkt der Entscheidung

    Auszug aus BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80
    Die eine Divergenz begründende Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG 1979 genannten Gerichte muß vor der anzufechtenden Entscheidung ergangen sein (Bestätigung von BAG 4, 305 = AP Nr. 43 zu § 72 ArbGG 1953 und BAG 4, 186 = AP Nr. 49 zu § 72 ArbGG 1953).
  • BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

    Abweichen iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann nur eine spätere Entscheidung von einer früheren (BAG 10. Februar 1981 -  1 ABN 19/80 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 3).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 ABN 1/84

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung - Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit

    Der auf Divergenz gestützte Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde und die ihm entsprechende Zulassung der Revision bzw. Rechtsbeschwerde beruhen darauf, die Rechtseinheit nicht durch divergierende obergerichtliche Entscheidungen zu gefährden (vgl. BAG Beschluß vom 10. Februar 19 8 1 - 1 ABN 19/80 AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes).
  • BAG, 12.04.1985 - 2 AZN 64/85

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Zweck der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (BAG Beschluß vom 10. Februar 1981 - 1 ABN 19/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979) durch Beseitigung von Abweichungen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Art, gleich ob sie bewußt oder "versehentlich" entstanden sind.
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