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   BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12   

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https://dejure.org/2012,11656
BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 (https://dejure.org/2012,11656)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 (https://dejure.org/2012,11656)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 (https://dejure.org/2012,11656)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz; absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz - absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 ArbGG, § 92a ArbGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz - absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Tariffähigkeit, CGZP, Zeitarbeit

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz - absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72; ArbGG § 72a
    Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 ; ArbGG § 72a
    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    CGZP war nie tariffähig

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    K.O. in der dritten Runde (Teil 2): CGZP bleibt nicht tariffähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifverträge in der Zeitarbeit - die unendliche Geschichte der CGZP ist zuende

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur CGZP - Christliche Zeitarbeitstarife nie gültig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tariffähigkeit der CGZP

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auch keine Tarifunfähigkeit der CGZP in der Vergangenheit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tariffähigkeit der CGZP

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP war nie tariffähig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tariffähigkeit der CGZP

  • juve.de (Kurzinformation)

    CGZP nicht tariffähig: Leiharbeitnehmer mit DGB erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Tariffähigkeit der CGZP

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig - BAG bestätigt Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP war nie tariffähig

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)

    CGZP: Welche Folgen hat das Erfurter Machtwort zur Tarifunfähigkeit?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeitsunternehmen sollen nachzahlen: Das teure Vertrauen der Personalvermittler

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG stellt fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für 2004 bis 2009 fest

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitsbranche in Not - Die CGZP war nie tariffähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 14
  • BB 2012, 1471
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Diese Grundsätze hat der Senat ausdrücklich auch in einem Verfahren über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung herangezogen (14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 32, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) .

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht wegen der vom BAP auf Seite 26 der Beschwerdebegründung formulierten Rechtsfrage nach der Zulässigkeit der Heranziehung der Rechtssätze über die Tariffähigkeit von Spitzenorganisationen nach § 2 Abs. 3 TVG aus der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) zuzulassen.

    c) Die vom BAP aufgeworfene Rechtsfrage ist überdies durch den Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - Rn. 63, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) als geklärt anzusehen.

  • BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59

    Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation -

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Der angezogene Rechtssatz aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1960 (- 1 ABR 18/59 - AP ArbGG 1953 § 97 Nr. 1) divergiert nicht mit den auf Seite 56 der Beschwerdebegründung wiedergegebenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts im anzufechtenden Beschluss.
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98

    Divergenzbeschwerde - mehrfache Begründung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Eine entscheidungserhebliche Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG liegt nicht vor, wenn der divergierende Rechtssatz nur in einer Hilfs- oder weiteren Begründung enthalten ist (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 39) .
  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Deren unterbliebene Beteiligung führt indes nicht zum Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 547 Nr. 4 ZPO, wie der BAP unter Bezugnahme auf eine im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00 - NJW 2003, 585) geltend macht (Seite 59 f. der Beschwerdebegründung) .
  • BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10

    Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund;

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Auf diesen Verfahrensmangel kann sich im Beschlussverfahren aber nur derjenige Beteiligte berufen, dessen ordnungsgemäße Vertretung im Prozess unterblieben ist (BVerwG 6. April 2011 - 6 PB 20/10 - zu 1 der Gründe, NZA-RR 2011, 447) .
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass sich die Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG nach dem jeweiligen Aussetzungsbeschluss im Ausgangsrechtsstreit richtet (dazu BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) .
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Der Senat hat entschieden, dass die Antragsteller auch im Verfahren nach § 97 ArbGG ihr Begehren im Wege der subjektiven Antragshäufung verfolgen können (27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - Rn. 24, BAGE 116, 45) , wobei die einzelnen Prozessvoraussetzungen für sämtliche Antragsteller getrennt zu prüfen sind (13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19, BAGE 121, 362) .
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Entscheidungserheblich ist eine Rechtsfrage, wenn sich das Landesarbeitsgericht im anzufechtenden Beschluss mit ihr befasst und sie beantwortet hat und bei einer anderen Beantwortung möglicherweise eine für den Beschwerdeführer günstige Entscheidung getroffen hätte (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247) .
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Der Senat hat entschieden, dass die Antragsteller auch im Verfahren nach § 97 ArbGG ihr Begehren im Wege der subjektiven Antragshäufung verfolgen können (27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - Rn. 24, BAGE 116, 45) , wobei die einzelnen Prozessvoraussetzungen für sämtliche Antragsteller getrennt zu prüfen sind (13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19, BAGE 121, 362) .
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
    Sie verkennt überdies, dass die subjektive Antragshäufung im Beschlussverfahren keine "Nebenintervention" iSd. §§ 66 ff. ZPO darstellt, die nach § 80 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbs. ArbGG in Angelegenheiten aus dem BetrVG gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG durch die Verfahrensregelungen in §§ 81, 83 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ArbGG ausgeschlossen wird (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 25, BAGE 125, 100) .
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alternativbegründung in Berufungsurteil

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZN 1232/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    bb) Das BVerfG hat eine gegen die Erstreckung der Feststellung, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, auf Zeiträume vor dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 gerichtete und im Hinblick auf einen vermeintlichen Vertrauensschutz - im Wesentlichen mit denselben Argumenten wie die vorliegende Revision - begründete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie offensichtlich unbegründet war (BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; die Beschwerde richtete sich gegen BAG Beschluss vom 23.5. 2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; BAG Beschluss vom 22.5. 2012 - 1 ABN 27/12).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) steht rechtskräftig fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11. Dezember 2002 und vom 5. Dezember 2005 nicht tariffähig war.

    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) zurückgewiesen.

    Diese Entscheidung hat mit der Zurückweisung der dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Senatsbeschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) Rechtskraft erlangt.

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