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   BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04   

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https://dejure.org/2005,1222
BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04 (https://dejure.org/2005,1222)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 1 ABR 1/04 (https://dejure.org/2005,1222)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 (https://dejure.org/2005,1222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung und Zurückweisung der Verhandlungssache bei fehlenden Sachverhaltsfeststellungen in einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts - Ausnahme von der Aufhebung und Zurückweisung bei zuverlässiger Feststellbarkeit des Streitstoffs - Mitbestimmung des Betriebsrats bei ...

  • Judicialis

    ArbZG § 6 Abs. 5; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ; ZPO § 559

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleich für Nachtarbeit: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung des geschuldeten Freizeitausgleichs ? Ausnahme nur bei abschließender tariflicher Regelung ? Folgen unterlassener Sachverhaltsfeststellung des LAG im Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung; Prozessrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ausgleich für Nachtarbeit; Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung im Beschluss des Landesarbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 272
  • MDR 2005, 1117
  • NZA 2005, 884
  • DB 2005, 2030
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, wirkt sich dieser auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus, sondern dient dem Gesundheitsschutz mittelbar (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Der Arbeitgeber kann - unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (vgl. zB BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272)  - frei wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 249; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 und B II 2 b der Gründe, BAGE 102, 309; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 22; aA Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 6 Rn. 28: Vorrang freier Tage) .

    Das Wahlrecht selbst unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; grundlegend bereits BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht vereinbaren Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a bb der Gründe, BAGE 73, 364; vgl. auch BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - ZTR 2005, 424) .
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Da eine tarifliche Ausgleichsregelung für geleistete Nachtarbeit iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht bestand (zur vorrangigen Ausgestaltung durch die Tarifvertragsparteien BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272) , war die Beklagte nach § 6 Abs. 5 ArbZG verpflichtet, "eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das" dem Kläger zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
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