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   BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12   

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https://dejure.org/2013,26238
BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 (https://dejure.org/2013,26238)
BAG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 (https://dejure.org/2013,26238)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 (https://dejure.org/2013,26238)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • openjur.de

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, GII081419, UNBehRÜbk
    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Tendenzträgereigenschaft von Schulassistenten - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen - Karitative Einrichtungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Tendenzträgereigenschaft eines Arbeitnehmers in einer caritativen Einrichtung; Umfang der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrat und Tedenzträgereigenschaft

  • rewis.io

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tendenzträgereigenschaft eines Arbeitnehmers in einer caritativen Einrichtung; Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrat und Tendenzträgereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 336
  • BB 2013, 2676
  • JR 2014, 315
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Unternehmens ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Unternehmer nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 20, BAGE 135, 291) .

    Der fehlende Bezug zu den besonderen Freiheitsrechten des Grundgesetzes und die durch § 118 Abs. 1 BetrVG vermittelte Begünstigung bei der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes gebieten es aber, bei Arbeitgebern, die unmittelbar und überwiegend karitativen oder erzieherischen Bestimmungen dienen, für die Tendenzträgereigenschaft ihrer Beschäftigten ein höheres Maß an Einflussnahme auf die geschützte Tendenz zu verlangen, als bei den anderen von § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfassten Arbeitgebern (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 24, BAGE 135, 291) .

    Nur unter diesen Voraussetzungen ist die durch § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG bewirkte Begünstigung der Unternehmen mit einer karitativen oder erzieherischen Zweckbestimmung gerechtfertigt (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 26, BAGE 135, 291) .

    Dessen fallbezogene Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 27, BAGE 135, 291) .

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    Dies setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, in einer bestimmenden Weise auf die Tendenzverwirklichung Einfluss zu nehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 103, 329) .

    Die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme auf die vom Unternehmen verfolgte karitative oder erzieherische Tendenz fehlt, wenn sie bei den tendenzbezogenen Tätigkeiten über keinen oder nur einen geringfügigen Gestaltungsfreiraum verfügen, etwa weil sie einem umfassenden Weisungsrecht oder tendenzbezogenen Sachzwängen ausgesetzt sind (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 103, 329) .

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    In Bezug auf diese Arbeitgeber erweist sich § 118 Abs. 1 BetrVG als eine grundrechtsausgestaltende Regelung, bei deren Auslegung und Anwendung es nicht auf das Gewicht der durch die in Frage stehenden Mitbestimmungsrechte geschützten Belange der Arbeitnehmer ankommt (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 18, BAGE 134, 62) .

    (3) Bei Arbeitgebern, deren unternehmerische Betätigung einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegt, können die Voraussetzungen für die Tendenzträgereigenschaft einzelner Arbeitnehmer schon dann erfüllt sein, wenn jenen in nicht völlig unbedeutendem Umfang Arbeiten übertragen sind, durch die sie einen bestimmenden Einfluss auf die grundrechtlich geschützte Tendenzverwirklichung des Arbeitgebers nehmen können (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 21, BAGE 134, 62) .

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    Eine bloße Mitwirkung bei der Tendenzverfolgung genügt dafür nicht (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 61, 305) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    aa) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit inhaltlich prägend sind (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 16, BAGE 121, 139) .
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    Die Verwirklichung ihrer unternehmerischen Ziele darf durch die betriebliche Mitbestimmung nicht ernsthaft beeinträchtigt werden, da ansonsten ihre durch § 118 Abs. 1 BetrVG geschützten Freiheitsrechte verletzt würden (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 24, BAGE 118, 205) .
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00

    Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    (2) An einer solchen Beeinträchtigung von Grundrechtspositionen fehlt es bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4 und Abs. 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe) .
  • LAG Bremen, 30.08.2011 - 4 TaBV 4/10
    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
    Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30. August 2011 - 4 TaBV 4/10 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Arbeitgebers in Bezug auf die Einstellung der Arbeitnehmer B und H zurückgewiesen hat.
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Art. 8 Abs. 1 GRC vermittelt der Arbeitgeberin weder unmittelbar noch mittelbar eine geschützte Rechtsposition, die sie dem Einsichtsrecht des Betriebsrats entgegenhalten könnte (für Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Dies erfordert nicht, dass es sich bei dem Bühnenkünstler um einen Tendenzträger handelt (vgl. zum Begriff des Tendenzträgers BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Weitere Voraussetzungen sind, dass die Tätigkeit des Unternehmens ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Unternehmer nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Folgerichtig wird ein Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG unbegründet, wenn die im Antrag bezeichnete personelle Einzelmaßnahme etwa durch Zeitablauf geendet hat (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22; vgl. auch bereits 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 65, 105; 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    b) Ein in erster Instanz im Beschlussverfahren voll obsiegender Antragsteller kann in zweiter Instanz eine Antragsänderung nur im Rahmen einer nach § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 1, 3 ZPO zulässigen Anschlussbeschwerde vornehmen (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 35).
  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme - etwa durch Zeitablauf - geendet hat (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212; 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24; 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung setzt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht voraus, dass es sich bei dem Bühnenkünstler um einen Tendenzträger handelt (vgl. zum Begriff des Tendenzträgers BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 19) .
  • LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17

    Gemeinschaftsbetrieb; Tendenzschutz; Wirtschaftsausschuss

    Die Beteiligte zu 1.) verfolgt mit der von ihr (mit-)betriebenen Rehabilitationseinrichtung unmittelbar medizinisch-therapeutische Zwecke und erbringt soziale Dienste an körperlich leidenden Menschen, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, in uneigennütziger Weise ohne Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 -, Rn. 17, juris).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

    Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung setzt entgegen der Ansicht des Klägers nicht voraus, dass es sich bei dem Bühnenkünstler um einen Tendenzträger handelt (vgl. zum Begriff des Tendenzträgers BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 19) .
  • ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16

    Durchführung der Einstellung als personelle Maßnahme augrund innerbetrieblicher

    Der Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme ist begründet, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG vorgenommen hat, bei der ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht, die Zustimmung des Betriebsrats aber nicht vorliegt (BAG vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • LAG München, 29.07.2022 - 1 Sa 681/21

    Gemeindepastor, Befristung, Eigenart der Arbeitsleistung, Tendenzträger

  • ArbG Bonn, 05.01.2023 - 3 BV 96/22

    Kita- und Schulassistenz als Tendenzträger ?

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