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   BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94   

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https://dejure.org/1994,1927
BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94 (https://dejure.org/1994,1927)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1994 - 1 ABR 10/94 (https://dejure.org/1994,1927)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 (https://dejure.org/1994,1927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung über Belastung eines Gleitzeitkontos bei Teilnahme des Arbeitnehmers an einer kollektiven Arbeitsniederlegung; Chancengleichheit im Arbeitskampf als Voraussetzung für die sich aus Artikel 9 Absatz 3 GG ergebende Tarifautonomie; Eingeschränktes ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9
    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9
    Arbeitskampf: Zulässigkeit einer Betriebsvereinbarung über die Anrechnung von Zeiten der Streikteilnahme auf das Zeitsoll im Rahmen von Gleitzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitskampf - Belastung des Gleitzeitkontos - Chancengleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 335
  • NZA 1995, 183
  • BB 1994, 1789
  • BB 1995, 99
  • DB 1994, 1826
  • DB 1995, 102
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Dagegen bedarf es keiner Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber nichts zu tun haben und keine Wirkungen auf das Kampfgeschehen entfalten (vgl. BAGE 23, 484, 504; 31, 372, 378 = AP Nr. 44 und 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A III 1 bzw. B II 2 der Gründe; Urteil vom 6. März 1979 - 1 AZR 866/77 - AP Nr. 20 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 54, 36, 43 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; BAGE 67, 236, 242 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Dagegen bedarf es keiner Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber nichts zu tun haben und keine Wirkungen auf das Kampfgeschehen entfalten (vgl. BAGE 23, 484, 504; 31, 372, 378 = AP Nr. 44 und 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A III 1 bzw. B II 2 der Gründe; Urteil vom 6. März 1979 - 1 AZR 866/77 - AP Nr. 20 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 54, 36, 43 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; BAGE 67, 236, 242 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Dabei unterliegt die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (z.B. Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 377/91

    Entgelt für Streiktag, wenn Arbeitsbefreiung besteht

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Ein Arbeitnehmer, der am Streik teilnimmt, ist bereits aufgrund dieser Streikteilnahme nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet und verliert auf der anderen Seite den Anspruch auf das Entgelt für die Zeit der Streikteilnahme (vgl. nur Senatsurteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 377/91 - AP Nr. 122 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Dagegen bedarf es keiner Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber nichts zu tun haben und keine Wirkungen auf das Kampfgeschehen entfalten (vgl. BAGE 23, 484, 504; 31, 372, 378 = AP Nr. 44 und 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A III 1 bzw. B II 2 der Gründe; Urteil vom 6. März 1979 - 1 AZR 866/77 - AP Nr. 20 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 54, 36, 43 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; BAGE 67, 236, 242 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Grundsatzbeschluß des Großen Senats vom 28. Januar 1955 (BAGE 1, 291 = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) werden durch die Teilnahme an einem rechtmäßigen Arbeitskampf die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert.
  • BAG, 06.03.1979 - 1 AZR 866/77

    Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung im Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Dagegen bedarf es keiner Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber nichts zu tun haben und keine Wirkungen auf das Kampfgeschehen entfalten (vgl. BAGE 23, 484, 504; 31, 372, 378 = AP Nr. 44 und 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A III 1 bzw. B II 2 der Gründe; Urteil vom 6. März 1979 - 1 AZR 866/77 - AP Nr. 20 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 54, 36, 43 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; BAGE 67, 236, 242 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77

    Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Dagegen bedarf es keiner Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber nichts zu tun haben und keine Wirkungen auf das Kampfgeschehen entfalten (vgl. BAGE 23, 484, 504; 31, 372, 378 = AP Nr. 44 und 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A III 1 bzw. B II 2 der Gründe; Urteil vom 6. März 1979 - 1 AZR 866/77 - AP Nr. 20 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 54, 36, 43 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; BAGE 67, 236, 242 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Nach der Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, daß dieser eine Betriebsvereinbarung entsprechend ihrem Regelungsgehalt im Betrieb anwendet (vgl. BAGE 54, 191, 196 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 56, 313, 318 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94
    Nach der Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, daß dieser eine Betriebsvereinbarung entsprechend ihrem Regelungsgehalt im Betrieb anwendet (vgl. BAGE 54, 191, 196 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 56, 313, 318 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Da insoweit kein Arbeits-"Soll" besteht, können diese Zeiten nicht Teil der monatlichen Soll-Stundenzahl sein (BAG 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 131 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 114, zu B II 1 c cc der Gründe; 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - BAGE 77, 335, zu B II 2 b der Gründe; Buschmann Urteilsanm.

    Zwar können die Betriebsparteien auch einvernehmlich keine wirksamen Regelungen treffen, die das Kampfgleichgewicht der Tarifvertragsparteien beeinträchtigen (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - BAGE 77, 335, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht eine der Tarifvertragsparteien der anderen von vorneherein ihren Willen aufzwingen kann, sondern annähernd gleiche Verhandlungschancen bestehen (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335) .

    Einer Einschränkung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber in keinem Zusammenhang stehen und sich auf das Kampfgeschehen auch nicht auswirken, bedarf es dagegen nicht (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335) .

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    (e) Demzufolge können die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowohl bei Vorbereitungshandlungen des Arbeitgebers zur Beschränkung drohender Folgen konkret bevorstehender Arbeitsniederlegungen als auch für Maßnahmen zur Abwehr bereits eingetretener Folgen andauernder Arbeitsniederlegungen suspendiert sein (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335; 10. Februar 1988 - 1 ABR 39/86 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 57, 295) .

    Streikabwehrmaßnahmen sind allerdings abzugrenzen von Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber in keinem Zusammenhang stehen und keine Wirkungen auf das Kampfgeschehen entfalten ( BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01

    Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit - Verfall von Arbeitszeitguthaben

    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber deshalb die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen verlangen, unabhängig davon, ob § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unmittelbar oder der Betriebsvereinbarung selbst der Anspruch des Betriebsrats zu entnehmen ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B.: 30.08.94 - 1 ABR 10/94 - AP Nr. 132 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, BAG 23.06.92 - 1 ABR 11/92 - AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG 1972, BAG 24.02.87 - 1 ABR 18/85 - AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; im Schrifttum: Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz. 21; FKHES, 21. Aufl., § 77 Rz. 7).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    a) Allerdings kann der Betriebsrat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 77, 335, 338 = AP Nr. 132 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I der Gründe; BAGE 63, 152, 158 = AP Nr. 53 zu § 112 BetrVG 1972, zu B 1 c der Gründe; BAGE 63, 140, 145 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I 2 b aa der Gründe) die Durchführung bestehender Betriebsvereinbarungen verlangen und hat einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen.
  • LAG Hamm, 20.03.2012 - 9 Sa 1635/11

    Auslegung einer Versorgungsordnung, Verhältnis einer Versorgungsordnung zur

    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (BAG 30.08.1994 - 1 ABR 10/94 - EZA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 116).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03

    Warnstreik, Arbeitszeit, flexible, Flexible Arbeitszeit, Ausstempeln, Zeitkonto,

    (BAG, Beschl. vom 30.08.1994 - 1 ABR 10/94 -, BAGE 77, 335).
  • ArbG Köln, 01.07.2015 - 20 BVGa 14/15

    Rückgriff auf "Reservetage" als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG

    Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht eine der Tarifvertragsparteien der anderen von vorneherein ihren Willen aufzwingen kann, sondern annähernd gleiche Verhandlungschancen bestehen ( BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335 ).

    Einer Einschränkung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber in keinem Zusammenhang stehen und sich auf das Kampfgeschehen auch nicht auswirken, bedarf es dagegen nicht ( BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335 ).

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung- Höhe des

    Da es sich bei der VO 1991 um eine Betriebsvereinbarung handelt, unterliegt ihre Auslegung entgegen der Ansicht des Klägers der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. nur BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE   77, 335) .
  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Von den Unterlassungsverpflichtungen auszunehmen waren jeweils nur durch Notfälle oder Arbeitskämpfe bedingte Maßnahmen, in denen der Arbeitgeber jeweils zu einseitigen Maßnahmen berechtigt ist (vgl. zu Notfällen: BAG, Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, BAGE 90, 194, juris-Rz. 39; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08, juris-Rz. 44; Richardi, 13. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 62 und zum Arbeitskampf: BAG, Beschluss vom 30. August 1994 - 1 ABR 10/94, BAGE 77, 335, juris-Rz. 21; Fitting, 26. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 165 mwN) sowie die in § 5b der Betriebsvereinbarung definierten Ausnahmefälle.
  • LAG Düsseldorf, 28.11.2001 - 12 TaBV 49/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 20.03.2012 - 9 Sa 1636/11

    Sachdienlichkeit der Klageänderung - Anpassung einer Betriebsrente

  • LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08

    Altersteilzeit, Zuschuss zur Rentenversicherung, Höhe bis zur

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - 4 TaBV 39/00

    Antrag, Bestimmtheit, Unterlassung, Beschlussverfahren, Mehrarbeiter,

  • ArbG Köln, 07.08.2008 - 14 BV 113/07

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen in einen anderen,

  • BAG, 24.01.1996 - 1 ABR 35/95

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung - Versehung einer

  • LAG Nürnberg, 24.02.1995 - 4 TaBV 14/91

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung auf bestimmte Weise; Erfüllen von

  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.03.2003 - VerwG.EKD II-0124/G28
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.03.2003 - VerwG.EKD II-0124/G28
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.03.2003 - VerwG.EKD II-0124/G28
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