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   BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95   

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BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 (https://dejure.org/1995,729)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 (https://dejure.org/1995,729)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 (https://dejure.org/1995,729)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2; KSchG § 1
    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 2; KSchG § 1
    Versetzungen: Recht des Betriebsrats zur Verweigerung der Zustimmung bei nicht durchgeführter Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 496
  • BB 1996, 488
  • BB 1996, 797
  • DB 1996, 1140
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Voraussetzung ist allerdings, daß die bisherigen Arbeitsplatzinhaber hierfür persönlich und fachlich geeignet sind (Anschluß an BAG Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).«.

    Fallen die bisherigen Arbeitsabläufe nicht weg, sondern gestaltet der Arbeitgeber sie lediglich um, so daß auf dem neuen Arbeitsplatz im wesentlichen nach wie vor die gleichen Tätigkeiten zu verrichten sind, rechtfertigt dies nach Auffassung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine betriebsbedingte Kündigung auch dann nicht, wenn die neuen Stellen als Beförderungsstellen ausgestaltet sind (BAG Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 1 - 3 der Gründe).

    Andernfalls hätte er es in der Hand, einem mißliebigen Arbeitnehmer betriebsbedingt mit der Begründung zu kündigen, eine Beförderung auf seinen inzwischen aufgewerteten Arbeitsplatz könne er nicht verlangen und andere Arbeitsmöglichkeiten seien nicht mehr vorhanden (BAG Ur teil vom 10. November 1994, aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, müsse grundsätzlich respektiert werden (BAG Urteil vom 10. November 1994, aaO, zu B I 3 der Gründe, m.w.N.).

    Für die persönliche Eignung ist vor allem bedeutsam, ob die aufgewertete Stelle ein höheres Maß an Verantwortlichkeit erfordert (vgl. auch BAG Urteil vom 10. November 1994, aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Versetzung und Kündigung sind aber in diesem Sinne auch dann ursächlich miteinander verbunden, wenn beide Maßnahmen Folge derselben Betriebsänderung sind und wenn diese eine Auswahlentscheidung nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich gemacht hat (Senatsbeschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99, 105 f. = AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a aa der Gründe).

    Der kündigungsschutzrechtliche Zusammenhang zwischen Auswahlentscheidung und Änderungskündigung ist auch im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG beachtlich, weil diese Vorschrift unnötige Kündigungen vermeiden und eine Stärkung des Kündigungsschutzgesetzes erreichen will (vgl. Senatsbeschluß vom 15. September 1987, aaO; Kittner in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 185; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 170; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 124; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 83).

    Dies gilt auch hinsichtlich der Grundsätze der Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. schon Senatsbeschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99, 107 = AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a bb der Gründe; ebenso Dietz/Richardi, aaO; einschränkend Galperin/Löwisch, aaO).

  • LAG Köln, 29.06.1995 - 10 TaBV 14/95

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung wegen fehlerhafter Sozialauswahl bei

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Hinsichtlich der Versetzung und Herabgruppierung der Arbeitnehmer K und Sc hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluß vom 29. Juni 1995 (- 10 TaBV 14/95 -) die Beschwerde gegen die zustimmungsersetzende Entscheidung des Arbeitsgerichts zurückgewiesen.
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Der Verlust einer Beförderungschance stellt nur dann einen sonstigen Nachteil in diesem Sinne dar, wenn dadurch eine Rechtsposition oder eine rechtlich erhebliche Anwartschaft des Arbeitnehmers gefährdet wird (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972, vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Der Verlust einer Beförderungschance stellt nur dann einen sonstigen Nachteil in diesem Sinne dar, wenn dadurch eine Rechtsposition oder eine rechtlich erhebliche Anwartschaft des Arbeitnehmers gefährdet wird (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972, vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88

    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Der Verlust einer Beförderungschance stellt nur dann einen sonstigen Nachteil in diesem Sinne dar, wenn dadurch eine Rechtsposition oder eine rechtlich erhebliche Anwartschaft des Arbeitnehmers gefährdet wird (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972, vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Als sonstige Nachteile im Sinne des Gesetzes sind nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung des Arbeitnehmers anzusehen (Senatsbeschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108, 116 ff. = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 c der Gründe).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95
    Diese Bestimmung erfaßt nur Gesetze, die durch eine Verbotsnorm die tatsächliche Beschäftigung aus Gründen kollektiven oder individuellen Arbeitnehmerschutzes verhindern sollen (ständige Senatsrechtsprechung, Beschluß vom 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die auf dem Arbeitsplatz bislang zu verrichtende Tätigkeit um zusätzliche Aufgaben erweitert, der dadurch veränderte Arbeitsplatz aber nach Bedeutung und Verantwortung nicht um so viel anspruchsvoller ist, dass insgesamt ein anderer Arbeitsbereich entstanden wäre (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - zu A II 3 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130) .
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Fallen mehrere vergleichbare Arbeitsplätze weg und stehen lediglich für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer andere gleichwertige Arbeitsplätze zur Verfügung, so kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen niedriger einzustufenden Arbeitsplatz gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber habe soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt (Anschluß an Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hat der Senat durch Beschluß vom 30. August 1995 (1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung) den Beschluß des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung zurückverwiesen.

    Wie der Senat schon in dem Streit der Beteiligten um die Besetzung der Schichtabteilungsleiterstellen entschieden hat (Beschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung), kann der Betriebsrat im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG seine Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers verweigern mit der Begründung, der Arbeitgeber habe soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt.

    Liegt der Versetzung eine Änderungskündigung zugrunde, ist in Anlehnung an § 1 Abs. 3 KSchG auch die Sozialauswahl zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 -, aaO, zu II A 4 b der Gründe).

    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 30. August 1995 (- 1 ABR 11/95 -, aaO) im Anschluß an die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts erkannt hat, bleiben auch Beförderungsstellen bei der Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten und bei der diesbezüglichen Sozialauswahl nicht uneingeschränkt außer Betracht.

    Deren Grundsätze wären dann in Anlehnung an § 1 Abs. 3 KSchG auch im Rahmen des § 9 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG zu berücksichtigen (vgl. im einzelnen Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 -, aaO).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Aus diesen Grundsätzen hat auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluß vom 30. August 1995 (- 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu II A II 3 b bb der Gründe) abgeleitet, daß es entscheidend darauf ankommt, ob die Anforderungsprofile der alten und der neuen Tätigkeiten überwiegend vergleichbar sind.
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    aa) "Sonstige Nachteile" sind nach der Rechtsprechung des Senats nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (18. September 2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346, 348 f., zu B I 2 a der Gründe; 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu II A II 2 der Gründe; 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108, 117, zu I 2 c der Gründe); Regelungszweck des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist die Erhaltung des status quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Thüsing in Richardi BetrVG § 99 Rn. 216).

    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tatsächliche Position sich bereits zu einer rechtlich erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - aaO).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tatsächliche Position sich bereits zu einer rechtlich erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu II A II 2 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 27.09.2022 - 1 Sa 158/21

    Änderungskündigung wegen Abbaus einer Hierarchieebene

    Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die auf dem Arbeitsplatz bislang zu verrichtende Tätigkeit um zusätzliche Aufgaben erweitert, der dadurch veränderte Arbeitsplatz aber nach Bedeutung und Verantwortung nicht um so viel anspruchsvoller ist, dass insgesamt ein anderer Arbeitsbereich entstanden wäre (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, Rn. 26; BAG 30.08.1995 - 1 ABR 11/95, zu II. 3. b) bb) der Gründe).(Rn.54).

    Fallen die bisherigen Arbeitsabläufe nicht weg, sondern gestaltet der Arbeitgeber sie lediglich um, so dass auf dem neuen Arbeitsplatz im Wesentlichen nach wie vor die gleichen Tätigkeiten zu verrichten sind, rechtfertigt dies eine betriebsbedingte Kündigung auch dann nicht, wenn die neuen Stellen als Beförderungsstellen ausgestaltet sind (BAG 30.08.1995 - 1 ABR 11/95, zu II. 3. b) aa) der Gründe; BAG 10.11.1994 - 2 AZR 242/94, Rn. 20).

    Ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung besteht deshalb nicht (BAG 30.08.1995 - 1 ABR 11/95, zu II. 3. b) aa); BAG 10.11.1994 - 2 AZR 242/94, Rn. 20).

    Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die auf dem Arbeitsplatz bislang zu verrichtende Tätigkeit um zusätzliche Aufgaben erweitert, der dadurch veränderte Arbeitsplatz aber nach Bedeutung und Verantwortung nicht um so viel anspruchsvoller ist, dass insgesamt ein anderer Arbeitsbereich entstanden wäre (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, Rn. 26; BAG 30.08.1995 - 1 ABR 11/95, zu II. 3. b) bb) der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr die Tätigkeit als solche und die für deren Ausfüllung geforderte Qualifikation (vgl. BAG 30.08.1995 - 1 ABR 11/95, zu II. 3. b) bb) der Gründe).

  • LAG Köln, 13.12.2006 - 8 TaBV 39/06

    Einstellung; Zustimmungsverweigerung; befürchteter Nachteil

    Die Beschwerde stütze sich somit zu Recht auf die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tatsächliche Position die sich bereits zu einer erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (BAG, Beschluss vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5).

    Gerade die vom Betriebsrat für seine Position in Anspruch genommene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - (a. a. O.) stützt den vom Betriebsrat in Anspruch genommenen Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG nicht.

    Die vorliegend angestrebte Einstellung des Arbeitnehmers H einerseits und die vom Betriebsrat befürchteten Nachteile andererseits wären in diesem Zusammenhang nur dann ursächlich miteinander verbunden, wenn beide Maßnahmen Folge derselben Betriebsänderung wären und wenn dieser eine Auswahlentscheidung nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich gemacht hätten (BAG, Beschluss vom 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99, 105 f. ; Beschluss vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - a. a. O.).

    Ein solcher Zusammenhang ist in der zitierten Entscheidung des BAG vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - für den Fall angenommen worden, dass eine beabsichtigte Betriebsänderung zu einer Umorganisation von Arbeitsplätzen führt, durch die ein Teil der Arbeitsplätze wegfällt, gleichzeitig neue Beförderungsstellen schaffen werden und auf diesen neuen Arbeitsstellen überwiegend die gleichen Tätigkeiten verrichtet werden müssen wie auf den zuvor bestandenen Arbeitsplätzen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - 3 TaBV 27/15

    Versetzung, Mitbestimmung, Betriebsrat, Kündigungen, Betriebsänderung,

    Als sonstige Nachteile im Sinne des Gesetzes sind nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung des Arbeitnehmers anzusehen (BAG vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - Juris, Rz. 28 m.w.N.).

    Versetzung und Kündigung sind aber in diesem Sinne auch dann ursächlich miteinander verbunden, wenn beide Maßnahmen Folge derselben Betriebsänderung bzw. Umstrukturierungsmaßnahme sind und wenn diese eine Auswahlentscheidung nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich gemacht hat (BAG vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - Leitsatz und Rz. 29, 30; LAG Brandenburg vom 02.11.2006 - 20 TaBV 14/05 - Rz. 34 m.w.N., jeweils zitiert nach Juris).

    Die für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG notwendige beachtliche Verknüpfung von Versetzungen und Kündigungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 30.08.1995, 1 ABR 11/95 Rz. 41) liegt vor.

    Voraussetzung für eine berechtigte Zustimmungsverweigerung ist, dass die Arbeitsplatzinhaber hierfür persönlich und fachlich geeignet sind (BAG vom 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - zitiert nach Juris, Leitsatz 2).

  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    LAG Berlin-Brandenburg10.7.2008 - 20 TaBV 590/08 - n.v. [I.2 c.]: "Sonstige Nachteile sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (BAG 18.9.2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346; 30.8.1995 - 1 ABR 11/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 5).

    Zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Betriebsrat war zu befürchten, dass bereits beschäftigte Arbeitnehmer nicht mit der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit beschäftigt werden können"; s. zuvor schon die Vorinstanz ArbG Berlin8.2.2008 - 5 BV 17930/07; s. hernach auch ArbG Berlin16.1.2009 - 5 BV 16184/08.S. LAG Berlin-Brandenburg10.7.2008 - 20 TaBV 590/08 - n.v. [I.2 c.]: "Sonstige Nachteile sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (BAG 18.9.2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346; 30.8.1995 - 1 ABR 11/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 5).

    85) S. LAG Berlin-Brandenburg10.7.2008 - 20 TaBV 590/08 - n.v. [I.2 c.]: "Sonstige Nachteile sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (BAG 18.9.2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346; 30.8.1995 - 1 ABR 11/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 5).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 56/01

    Versetzung - Verletzung einer Beförderungschance

    In diesem Sinne ist der Verlust einer Beförderungschance rechtlich nachteilig, wenn dadurch eine Rechtsposition des nicht beförderten Arbeitnehmers gefährdet wird (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130).
  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

  • ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 65/03

    Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Gesetzesänderung -

  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Brandenburg, 11.08.1999 - 6 Sa 347/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

  • ArbG Berlin, 03.01.2014 - 28 Ca 19481/12

    Auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07

    Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer

  • LAG Hessen, 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08

    Rechtswidrige Durchführung einer Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13

    Unbefristete Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes -

  • LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 TaBV 101/04

    Bestimmte Parteibezeichnung bei Beschwerde im arbeitsgerichtlichen

  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 134/07

    Versetzung - Einstellung

  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 15 TaBV 2/05

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG; Kündigung und sonstiger Nachteil

  • LAG Hamm, 26.09.2008 - 10 TaBV 127/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Versetzung von gewerblichen

  • ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18

    Versetzung, Zustimmungsverweigerung, Nachteil, Versetzungsklausel

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine

  • ArbG Trier, 23.09.2010 - 3 Ca 69/10

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsplatzwegfall - Entzug einer ordentlichen

  • ArbG Essen, 14.12.2010 - 2 BV 47/10

    Es liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor bei Einstellung von

  • LAG Köln, 29.06.1995 - 10 TaBV 14/95
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