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   BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08   

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https://dejure.org/2009,3315
BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08 (https://dejure.org/2009,3315)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 ABR 12/08 (https://dejure.org/2009,3315)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 (https://dejure.org/2009,3315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Sozialplans

  • Judicialis

    BetrVG § 21b; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3; ; BetrVG § 112 Abs. 4; ; ZPO § 81; ; ZPO § 88; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ArbGG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Sozialplans

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abhängigkeit des Sozialplanvolumens von späterer Vermögensverwertung: Berücksichtigung des Gebots der Normbestimmtheit ? Verfahrensvollmacht des Rechtsanwalts: Beschluss des Betriebsrats umfasst auch Rechtsmitteleinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 63 (Ls.)
  • NZI 2010, 60
  • DB 2009, 2331
  • JR 2010, 460
  • NZA-RR 2009, 588
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08
    Ein Sozialplan kann vom Betriebsrat auch noch nach der Stilllegung des Betriebs und der Beendigung aller Arbeitsverhältnisse verlangt werden (BAG 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - zu II 1 a, c der Gründe mwN, BAGE 96, 15).

    Es muss für die Normadressaten klar erkennbar sein, von welchen tatsächlichen Umständen es abhängt, ob sie einen Leistungsanspruch - ggf. in welcher Höhe - erworben haben oder nicht (vgl. den Sachverhalt der Entscheidung BAG 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08
    Das Feststellungsbegehren ist dafür die richtige Antragsart (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 335).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08
    Nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe mwN, BAGE 109, 61).
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 TaBV 86/07
    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2007 - 17 TaBV 86/07 - aufgehoben.
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Die in ihr enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN; zum Gebot der Normenklarheit bei Tarifnormen sh. auch BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 38) , anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85) .
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die RBV gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit (vgl. dazu auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 93 bis 97 mwN, BVerfGE 120, 378; BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17) verstößt, weil ihr sachlicher Geltungsbereich gemäß § 1 Buchst. b RBV ("Prozess der Unternehmens-, Organisations- und Personalentwicklung") auch durch Auslegung nicht näher ermittelbar ist.
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen diesem Gebot genügen (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22, BAGE 167, 158; 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 164, 239) .
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