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   BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17   

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https://dejure.org/2018,41217
BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17 (https://dejure.org/2018,41217)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17 (https://dejure.org/2018,41217)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 (https://dejure.org/2018,41217)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Ladung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Personalgespräch: Betriebsvereinbarung zur Teilnahme des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines innerbetrieblich vereinbarten Schlichtungsverfahrens; Gebot des Schutzes des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer im Betriebsverfassungsgesetz; Strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einschränkung des Persönlichkeitsrechts durch die ...

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarung; allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht

  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit eines innerbetrieblich vereinbarten Schlichtungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer: Information des Betriebsrats bei Fehlverhalten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer: Information des Betriebsrats bei Fehlverhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung - und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer kann Betriebsvereinbarung entgegenstehen! ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige verpflichtende Beteiligung des Betriebsrats an Disziplinargesprächen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung über die Einladung des Betriebsrats zu einem obligatorischen Personalgespräch - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch: Betriebsvereinbarung zur Teilnahme des Betriebsrats

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ladung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zwangseinladung an Betriebsrat zu Personalgesprächen ist unzulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Pflichtteilnahme des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch: keine Pflicht, den Betriebsrat einzuladen - trotz Betriebsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Freie Entscheidung des Arbeitnehmers über Beteiligung des Betriebsrats an einem Personalgespräch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 945
  • NZA 2019, 480
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch Kollektivvereinbarungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 40 mwN, BAGE 148, 26) .

    Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 mwN, BAGE 148, 26).

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Der Antrag ist auch nicht deshalb unzulässig, weil die Beteiligten nicht zunächst das in § 6 RBV vereinbarte Verfahren durchgeführt haben (zur Prüfung einer solchen Verfahrensvoraussetzung vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 21; 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 13).

    Dies gilt auch, wenn Gegenstand der anzurufenden innerbetrieblichen Schlichtungsstelle keine Regelungs-, sondern eine Rechtsfrage ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Unabhängig davon zielt das bEM darauf ab, eine bestehende und in aller Regel auch betriebsbekannte Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 21, BAGE 140, 350).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Auch im Rahmen des bEM darf die Hinzuziehung des Betriebsrats nur mit vorheriger Einwilligung des Arbeitnehmers erfolgen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 11 und 30 mwN, BAGE 154, 329) .
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Eine solche setzt eine vom Normgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke voraus, deren Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann (vgl. nur BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23) .
  • ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16. Juni 2016 - 2 BV 9/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2016 - 8 TaBV 62/16 - aufgehoben.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst insbesondere die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfG 19. September 2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 - Rn. 219; 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 65, 1) .
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Zudem wird durch seine Teilnahme sichergestellt, dass für den Arbeitnehmer eine Person als Zeuge zugegen ist (vgl. hierzu auch BAG 16. November 2004 - 1 ABR 53/03 - Rn. 24, BAGE 112, 341) .
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die RBV gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit (vgl. dazu auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 93 bis 97 mwN, BVerfGE 120, 378; BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17) verstößt, weil ihr sachlicher Geltungsbereich gemäß § 1 Buchst. b RBV ("Prozess der Unternehmens-, Organisations- und Personalentwicklung") auch durch Auslegung nicht näher ermittelbar ist.
  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12

    Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Die in ihr enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN; zum Gebot der Normenklarheit bei Tarifnormen sh. auch BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 38) , anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85) .
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 13; BAG vom 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, juris, Rz. 14; BAG vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10, juris, Rz. 14).

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 13; BAG vom 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, juris, Rz. 14; BAG vom 22.05.2012 - 1 ABR 11/11, juris, Rz. 15; BAG vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10, juris, Rz. 14).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst insbesondere die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfG vom 19.09.2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15, juris, Rz. 219; BVerfG vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83, juris, Rz. 146 ff.; BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 19).

    Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch Kollektivvereinbarungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 19; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 40).

    Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).

    Erforderlich ist eine Regelung dann, wenn zur Zielerreichung keine anderen, gleich wirksamen und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer weniger einschränkende Mittel zur Verfügung stehen (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).

    Unverhältnismäßig im engeren Sinne ist eine Regelung, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).

    Erteilen diese nun aber dem Betriebsrat nicht die Zustimmung zur Einsichtnahme in ihre Personalakten, erschließt sich nicht, wessen Schutz dann noch eine gleichwohl und gegen oder ohne den Willen der Betroffenen erfolgende Einsichtnahme in deren persönliche Daten dienen soll (vgl. insoweit auch BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 29).

    Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG setzt allerdings ebenso wie die Regelung des § 26 Abs. 4 BDSG das Vorhandensein einer entsprechenden, wirksamen Kollektivvereinbarung voraus und diese Wirksamkeitsprüfung ist weiterhin auch nach nationalem Recht und damit am Maßstab des § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorzunehmen (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 13 ff.; Thüsing/Traut in: Schwartmann u.a., DS-GVO/BDSG, Art. 88 DS-GVO Rn. 52; BeckOK Datenschutzrecht/Wolff/Brink, 33. Ed. (Stand: 01.08.2020), § 26 BDSG Rn. 55).

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen diesem Gebot genügen (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22, BAGE 167, 158; 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 164, 239) .
  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    Auch die in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN), anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85).
  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
    Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen diesem Gebot genügen (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22, BAGE 167, 158; 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 164, 239).
  • ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 3 Ca 32/21

    Berücksichtigung freier Tage bei der Berechnung des Arbeitsentgelts im

    (a) Die in einem Tarifvertrag enthaltenen Normen (§ 4 Abs. 1 S. 1 TVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 38: zum Gebot der Normenklarheit bei Betriebsvereinbarungen vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN), anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85).
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