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   BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 13/85   

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BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 (https://dejure.org/1986,1929)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 (https://dejure.org/1986,1929)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 (https://dejure.org/1986,1929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellung eines Angestellten der Lufthansa als Purser mit Schwerpunkt auf dem fliegerischen Einsatz - Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens im Gegensatz zu Landbetrieben im Sinne des § 117 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Arbeitnehmer im Flugbetrieb bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 282 (Ls.)
  • DB 1987, 2657
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79

    Arbeitnehmer im Flugbetrieb - Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 13/85
    Im übrigen wird auf die Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 1981 (BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972) verwiesen.
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19

    Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin

    Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, dass es für diese Arbeitnehmer wegen ihrer typischerweise regelmäßig wechselnden Aufenthalte an unterschiedlichen Flughäfen im In- und Ausland besonders schwierig ist, zusammen mit den Arbeitnehmern des Landbetriebs eine Interessenvertretung nach den Grundsätzen des Betriebsverfassungsgesetzes zu organisieren und sich an dieser aktiv zu beteiligen (ausf. BAG 14. September 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 4 der Gründe) .

    Vielmehr ist damit eine betriebliche Organisationseinheit gemeint, deren arbeitstechnischer Zweck unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrzeuge tatsächlich auszuführen (vgl. in diesem Sinn auch das nach aktueller Rspr. überkommene Verständnis des "Flugbetriebs" in BAG 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Er übt unmittelbare Beförderungstätigkeiten aus (vgl. BAG 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 117 Nr. 3, zu B II 3 a der Gründe).
  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

    In BAG [14.10.1986] - 1 ABR 13/85 - juris Rn. 17 f. m.w.N. = AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972 = EzA § 117 BetrVG 1972 Nr. 3 lässt das BAG die Frage der Betriebsgrenzen ausdrücklich offen und verweist lediglich auf räsonierende Literaturmeinungen.

    derjenige Teil, dessen arbeitstechnischer Zweck unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beförderung von Personen oder Gütern durch Luftfahrzeuge tatsächlich auszuführen" (BAG [14.10.1986] - 1 ABR 13/85 - juris Rn. 17 = AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972 = EzA § 117 BetrVG 1972 Nr. 3; GK-BetrVG/Franzen, 10. Aufl. 2014, § 117 Rn. 7; Richardi/Forst, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 117 Rn. 11).

    "... im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer [sind] die Personen, die unmittelbar diese Beförderungstätigkeit ausführen, sei es, daß sie das Flugzeug führen oder dabei mitwirken, sei es, daß sie Personen oder auch Güter während der Beförderung betreuen und die mit der Beförderung verbundenen Dienstleistungen erbringen" (BAG [14.10.1986] - 1 ABR 13/85 - juris Rn. 18, ebd.; GK-BetrVG/Franzen, 10. Aufl. 2014, § 117 Rn. 7).

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, dass es für diese Arbeitnehmer wegen ihrer typischerweise regelmäßig wechselnden Aufenthalte an unterschiedlichen Flughäfen im In- und Ausland besonders schwierig ist, zusammen mit den Arbeitnehmern des Landbetriebs eine Interessenvertretung nach den Grundsätzen des Betriebsverfassungsgesetzes zu organisieren und sich an dieser aktiv zu beteiligen (ausf. BAG 14. September 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 4 der Gründe) .

    Vielmehr ist damit eine betriebliche Organisationseinheit gemeint, deren arbeitstechnischer Zweck unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrzeuge tatsächlich auszuführen (vgl. in diesem Sinn auch das nach aktueller Rspr. überkommene Verständnis des "Flugbetriebs" in BAG 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, dass es für diese Arbeitnehmer wegen ihrer typischerweise regelmäßig wechselnden Aufenthalte an unterschiedlichen Flughäfen im In- und Ausland besonders schwierig ist, zusammen mit den Arbeitnehmern des Landbetriebs eine Interessenvertretung nach den Grundsätzen des Betriebsverfassungsgesetzes zu organisieren und sich an dieser aktiv zu beteiligen (ausf. BAG 14. September 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 4 der Gründe) .

    Vielmehr ist damit eine betriebliche Organisationseinheit gemeint, deren arbeitstechnischer Zweck unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrzeuge tatsächlich auszuführen (vgl. in diesem Sinn auch das nach aktueller Rspr. überkommene Verständnis des "Flugbetriebs" in BAG 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

    Der Senat hat daher den Begriff des Luftfahrtunternehmens in Anlehnung an die Definition des § 20 Abs. 1 LuftVG bestimmt (BAG 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 117 Nr. 3, zu B II 3 a der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats trägt die Ausnahmevorschrift des § 117 Abs. 2 BetrVG den Besonderheiten der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Flugbetriebs von Luftfahrtunternehmen Rechnung und ist demnach verfassungsgemäß (BAG 13. Oktober 1981 - 1 ABR 35/79 - BAGE 36, 291, zu B II 1 der Gründe; 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 -, aaO).

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, dass es für diese Arbeitnehmer wegen ihrer typischerweise regelmäßig wechselnden Aufenthalte an unterschiedlichen Flughäfen im In- und Ausland besonders schwierig ist, zusammen mit den Arbeitnehmern des Landbetriebs eine Interessenvertretung nach den Grundsätzen des Betriebsverfassungsgesetzes zu organisieren und sich an dieser aktiv zu beteiligen (ausf. BAG 14. September 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 4 der Gründe) .

    Vielmehr ist damit eine betriebliche Organisationseinheit gemeint, deren arbeitstechnischer Zweck unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrzeuge tatsächlich auszuführen (vgl. in diesem Sinn auch das nach aktueller Rspr. überkommene Verständnis des "Flugbetriebs" in BAG 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers

    Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des MTV Bordpersonal erfaßt werden, können betriebsverfassungsrechtlich dem Landbetrieb zuzurechnen sein (Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04

    Mitbestimmung bei Versetzung eines Flugkapitäns zum Bodenpersonal wegen

    Danach können zum Kreis der im Flugbetrieb beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergewicht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortwechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 - AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972; BAG 20.02.2001 - 1 ABR 27/00 - AP Nr. 6 zu § 117 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09

    Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

    Schließlich entspricht die Verweisung der im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer auf eine tarifvertraglich ausgestaltete Vertretung auch dem Gesetzeszweck, den durch ihre nicht ortsgebundene Tätigkeit bedingten Schwierigkeiten, eine Betriebsvertretung zu organisieren und in dieser tätig zu werden, Rechnung zu tragen (dazu BAG, Beschluss vom 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 5 zu B II 4. d.Gr.).
  • LAG Düsseldorf, 07.02.2017 - 3 TaBV 126/15

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung beim Wechsel vom Boden- in den Flugbetrieb

  • LAG Hessen, 27.09.2005 - 18 TaBV 77/05

    Leitender Angestellter - Qualitätsmanager

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.04.2018 - 14 BVGa 206/18

    Abbruch Betriebsratswahl für Flugbetrieb

  • LAG Hamm, 02.12.2011 - 10 TaBV 21/11

    Zuständigkeit der Personalvertretung Cockpit eines Luftfahrtunternehmens; im

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 19/09

    Versetzung von Bodenpersonal im Range eines Flugkapitäns ohne Zustimmung der

  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 1024/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 1023/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 1025/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 707/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

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