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   BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06   

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https://dejure.org/2007,1923
BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates eines Schauspielhauses bei der Einstellung eines Leiters der Kostümabteilung; Bestehen eines Einblicksrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Gehaltslisten von Tendenzträgern; Voraussetzungen für das Bestehen einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BetrVG § ... 79; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 118 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Einstellung des Leiters der Kostümabteilung eines Theaters; Tendenzträger; Recht auf Einblick in die Liste der Künstlergagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 80, 99 Abs. 1, 118 Abs. 1 BetrVG; Art. 5 Abs. 3 GG
    Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Tendenzbetrieben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 139
  • NZA 2007, 1121
  • BB 2007, 1680
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., BAGE 121, 139) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .
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