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BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 17/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Örtliche Verwaltungsstelle - Gewerkschaft - Ermächtigung durch Satzungsbestimmung
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 01.10.1965 - 4 BVTa 6/65
- BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 17/65
Papierfundstellen
- DB 1966, 1438
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Cottbus, 10.09.2008 - 2 BV 18/08
Anfechtung einer durchgeführten Wahl des Betriebsrates
Wird das Verfahren nach § 8 Abs. 2 WO nicht durchgeführt, bleibt die Wahl anfechtbar, auch wenn die schriftliche Zustimmung des Bewerbers nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten nachgeholt wird (vgl. BAG vom 01.06.1966, 1 ABR 17/65, AP Nr. 15 zu § 18 BetrVG;… vgl. Schneider in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Auflage, § 6 WO Rn. 32).Der Vorschlag ist auch dann ungültig, wenn die mündliche Zustimmung schon vorlag und die schriftliche Zustimmung außerhalb der Frist nachgeholt wird (BAG vom 01.06.1966, a.a.O.).
Die Einholung der lediglich mündlichen Zustimmungserklärung am 07.04.2008 ist dabei irrelevant (vgl. BAG vom 01.06.1966, a.a.O.).
Das Fehlen der schriftlichen Zustimmung von Wahlbewerbern stellt einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 BetrVG dar (vgl. Schneider in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Auflage, § 19 BetrVG Rn. 9 sowie BAG vom 01.06.1966, a.a.O.).
Insbesondere ist es möglich, dass Frau C.xxx vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge nicht geneigt oder in der Lage war, ihre Bereitschaft als Kandidatin schriftlich zu bestätigen (vgl. BAG vom 01.06.1966, a.a.O.).
Denn das Gericht muss auch solchen Wahlverstößen nachgehen, die sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, selbst wenn der Antragsteller sich darauf nicht berufen hat (BAG vom 01.06.1966, 1 ABR 17/65 sowie Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG 22. Auflage, § 19 Rn. 52).
- BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19
Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel
Die Frage, ob es Mitgliedern des Wahlvorstands verwehrt ist, ihre Wahlanfechtung auf Wahlrechtsverstöße zu stützen, die sie in ihrer Eigenschaft als Wahlvorstandsmitglieder verursacht haben (offengelassen in BAG 1. Juni 1966 - 1 ABR 17/65 - zu II der Gründe) , bedarf vorliegend keiner Entscheidung.