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   BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13   

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https://dejure.org/2014,47365
BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13 (https://dejure.org/2014,47365)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2014 - 1 ABR 18/13 (https://dejure.org/2014,47365)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2014 - 1 ABR 18/13 (https://dejure.org/2014,47365)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • openjur.de

    Betriebliche Lohngestaltung; vereinbarte Arbeitsvergütung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 77 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • IWW

    § 9 Abs. 1 GBV, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 88 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über die Schaffung eines neuen Gehaltssystems hinsichtlich der Eingruppierung eines Mitarbeiters

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • rewis.io

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Lohngestaltung; vereinbarte Arbeitsvergütung

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über die Schaffung eines neuen Gehaltssystems hinsichtlich der Eingruppierung eines Mitarbeiters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Lohngestaltung - und die vereinbarte Arbeitsvergütung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über die Schaffung eines neuen Gehaltssystems

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
    aa) Sofern die Arbeitgeberin und der Gesamtbetriebsrat mit der VE Nachtrag ein dem Gesamtbetriebsrat ausnahmsweise (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 373) zustehendes Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ausgeübt haben sollten, hätten diese die Befugnis der Arbeitgeberin zur Auszahlung der vereinbarten Vergütung nicht beschränken können.
  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
    Eine Betriebsvereinbarung, nach der die Vereinbarung oder die Auszahlung eines einzelvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteils von der Zustimmung des Betriebsrats abhängt, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht zulässig (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12

    Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2013 - 12 TaBV 107/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    Dies spricht dafür, dass ein subjektiver Regelungswille des normsetzenden Arbeitgebers, der ihn belastet und die Arbeitnehmer begünstigt, selbst dann zu berücksichtigen ist, wenn er nur unzureichend zum Ausdruck gebracht worden sein sollte (BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - zu II 3 a der Gründe; zur Auslegung eines Firmentarifvertrags BAG 30. Juli 2002 - 3 AZR 471/01 - zu B I 3 a der Gründe; vgl. zur Berücksichtigung der von den Betriebsparteien praktizierten Handhabung einer Betriebsvereinbarung als Auslegungskriterium BAG 18. November 2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 16).
  • LAG Köln, 11.07.2023 - 4 Sa 359/23

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Die Lehre vom Betriebsrisiko; Keine

    Ebenso können aus der Vollzugspraxis des Arbeitgebers Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

    Aus der Vollzugspraxis des Arbeitgebers können - wie dargelegt - Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe

    Eine betriebliche Regelung, nach der die Vereinbarung oder Auszahlung eines einzelvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteils von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig ist, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht zulässig (BAG 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 26, juris; 18.11.2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 21).

    Handelt es sich indes nicht um eine kollektive Regelung - wie etwa in Bezug auf arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelte der Arbeitnehmer -, steht nicht die abstrakte Lohngerechtigkeit als maßgeblicher Gesichtspunkt im Fokus, sondern vielmehr Fragen der Lohn- oder Gehaltshöhe, die indes der Regelungsmacht der Betriebsparteien entzogen sind (vgl. BAG 14.12.1999 - 1 ABR 27/98 - Rn. 29; 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 26, beide zit. nach juris; 18.11.2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 21).

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Ebenso können aus der Vollzugspraxis Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

    Aus der Vollzugspraxis können - wie dargelegt - Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13; BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 5/02).

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Ebenso können aus der Vollzugspraxis Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

    Aus der Vollzugspraxis können - wie dargelegt - Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13; BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 5/02).

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Ebenso können aus der Vollzugspraxis Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

    Aus der Vollzugspraxis können - wie dargelegt - Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13; BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 5/02).

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Ebenso können aus der Vollzugspraxis Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

    Aus der Vollzugspraxis können - wie dargelegt - Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13; BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 5/02).

  • LAG München, 26.10.2017 - 4 Sa 68/17

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung einer Anpassungsregelung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 3 AZR 372/15 -, juris, Rn. 32; BAG, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 -, juris, Rn. 22; BAG Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, juris, Rn. 26; BAG, Beschluss vom 18. November 2014 - 1 ABR 18/13 -, juris, Rn. 16).
  • LAG Köln, 23.06.2017 - 10 Sa 391/16

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung von

    Auf die von den Betriebsparteien praktizierte Handhabung der Betriebsvereinbarung kann im Rahmen der Auslegung berücksichtigt werden (BAG, Beschluss vom 18.11.2014 - 1 ABR 18/13).
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 272/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 271/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 19.12.2018 - 11 TaBV 21/18

    Anpassung; Betriebsrentenanwartschaften; Einzelfall; Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 273/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 274/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1209/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 TaBV 15/14

    Stellenbesetzung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Auslegung einer

  • LAG Köln, 23.11.2016 - 11 Sa 983/15

    Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung hinsichtlich der Gewährung von

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 295/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1210/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 17.05.2017 - 11 Sa 463/16

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung Versorgungsordnung

  • LAG Hessen, 21.03.2016 - 16 TaBV 165/15

    Auch das Abarbeiten von Rückständen im eigenen Zustellbezirk, die nicht von einer

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