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   BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17   

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https://dejure.org/2018,34080
BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17 (https://dejure.org/2018,34080)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2018 - 1 ABR 18/17 (https://dejure.org/2018,34080)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 (https://dejure.org/2018,34080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bag-urteil.com

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener Feststellung - hinreichende Bestimmtheit des Antrags

  • Betriebs-Berater

    Antragsauslegung bei Feststellungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Streit über in der Vergangenheit liegende Maßnahmen des Arbeitgebers; Anforderungen an die Bestimmtheit des Feststellungsantrages im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • rewis.io

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener Feststellung - hinreichende Bestimmtheit des Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ; ZPO § 256 Abs. 1
    Anforderungen an das Feststellungsinteresse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Streit über in der Vergangenheit liegende Maßnahmen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener Feststellung - hinreichende Bestimmtheit des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vergangenheitsbezogene Feststellungsantrag - und das Feststellungsinteresse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung eines Mitbestimmungsrechts - und die Bestimmtheit des Feststellungsantrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feststellungsantrag - Antragsauslegung - Zulässigkeit - Feststellungsinteresse - vergangenheitsbezogene Feststellung - Vorfrage - erforderliche Bestimmtheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 341
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17
    Ein solches Begehren wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zudem unzulässig, weil es nicht auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet ist (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 12) .
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 40/15

    Mitbestimmung bei Entgelterhöhung - unzulässige Feststellungsklage -

    Auszug aus BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17
    Eine Vorfrage kann, ebenso wie abstrakte Rechtsfragen, nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (st. Rspr., etwa BAG 28. März 2017 - 1 ABR 40/15 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17
    Der Teil des Antrags, mit dem der Betriebsrat die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts für die Jahre 2011 bis einschließlich des Jahres 2014 begehrt, ist zwar auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 26, BAGE 151, 27) , es fehlt aber das von Amts wegen zu beachtende erforderliche Feststellungsinteresse.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (ausf. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17
    Diese müssen so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36 ) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016 - 8 TaBV 1304/16
    Auszug aus BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2016 - 8 TaBV 1304/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

    Nach dem auch im Beschlussverfahren anwendbaren (vgl. BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 14) § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller an der alsbaldigen Feststellung ein rechtliches Interesse hat.
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Der Antrag beschreibt, bei welchen konkreten Maßnahmen der Betriebsrat meint, ein Mitbestimmungsrecht zu haben (zu diesem Erfordernis BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 17 ff.; 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 18) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 8 TaBV 1919/19

    Änderung von Gehaltsabständen in betrieblicher Entgeltordnung -

    Aus den Anträgen muss hervorgehen, durch welche konkreten Maßnahmen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt worden sein sollen (BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 -, Rn. 17; BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 17 ff.).

    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 -, Rn. 18; BAG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 -, Rn. 35).

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18

    Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz

    Es genügt jedoch nicht, dass sich die begehrte Feststellung auf eine bloße Vorfrage eines aktuell möglicherweise bestehenden Anspruchs bezieht (BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 16; 28. März 2017 - 1 ABR 40/15 - Rn. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 5 Sa 345/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Zulässigkeit -

    Eine Vorfrage kann, ebenso wie abstrakte Rechtsfragen, nicht Gegenstand einer Feststellungs- oder Zwischenfeststellungsklage sein (st. Rspr., etwa BAG 23.10.2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 16 mwN).
  • LAG Köln, 29.01.2021 - 9 TaBV 31/20

    Mitwirkungspflicht bei Vorweggewährung von Entgeltstufen nach TVöD-K

    Auch wenn Auslöser der aktuellen Meinungsverschiedenheit die Vorweggewährung von Stufen im Fall des Herrn S war, geht es dem Betriebsrat nicht um eine rein vergangenheitsbezogene Feststellung, aus der sich weder gegenwärtige noch zukünftige Rechtsfolgen ergeben könnten (zu dieser Problematik BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 -, Rn. 15 - 16, juris).

    2 ZPO, da er die verschiedenen Fallgestaltungen, hinsichtlich derer er ein Mitbestimmungsrecht reklamiert, nämlich bei der Vorweggewährung von Stufen gemäß § 7 Abs. 4.1 TVöD-K zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften, hinreichend beschreibt (zur Antragstellung BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, Rn. 19, juris; BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 -, Rn. 18, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 2 TaBV 28/19

    Freistellung eines Mitglieds der Bezirksbetriebsvertretung - Erforderlichkeit

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären ( BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 14, NZA 2019, 341 ).

    Vielmehr handelt es sich um bloße Vorfragen, die ebenso wie abstrakte Rechtsfragen nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein können ( vgl. BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 16, NZA 2019, 341 ).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2020 - AS 26/20
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, dass sie im Recht war, oder eine die Parteien interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (KAGH, Urteil vom 25.11.2016, Az.: M 06/2016, ZMV 2017, 49, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Beschluss vom 28.05.2002, 1 ABR 35/01, NZA 2003, 1101, 1102; BAG, Beschluss vom 02.03.2004, 1 ABR 15/03, NJOZ 2004, 2441, 2442; Beschluss vom 15.04.2008, 1 ABR 14/07, NZA 2008, 1020, Rn. 17; Beschluss vom 23.10.2018, 1 ABR 18/17, NZA 2019, 341, Rn. 14).

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, dass sie im Recht war, oder eine die Parteien interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (KAGH, Urteil vom 25.11.2016, Az.: M 06/2016, ZMV 2017, 49, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Beschluss vom 28.05.2002, 1 ABR 35/01, NZA 2003, 1101, 1102; BAG, Beschluss vom 02.03.2004, 1 ABR 15/03, NJOZ 2004, 2441, 2442; Beschluss vom 15.04.2008, 1 ABR 14/07, NZA 2008, 1020, Rn. 17; Beschluss vom 23.10.2018, 1 ABR 18/17, NZA 2019, 341, Rn. 14).

  • ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des

    Der Antragsteller eines Beschlussverfahrens muss entweder die Maßnahme des Arbeitgebers oder die betriebliche Angelegenheit, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche betrieblichen Angelegenheiten das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 1 ABR 18/17; BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 1 ABR 45/08 - alle juris).
  • ArbG Cottbus, 18.06.2020 - 3 BV 15/20
    Anträge sind hinreichend bestimmt, wenn der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben wird, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vergleiche BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 -, Rn. 18; BAG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 -, Rn. 35).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 16/20
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 20/20
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