Rechtsprechung
   BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,278
BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 (https://dejure.org/2003,278)
BAG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 (https://dejure.org/2003,278)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 (https://dejure.org/2003,278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit; Bestimmtheit des Antrags im Beschlußverfahren; Klärung des Bestehens, des Inhalts oder des Umfangs eines Beteiligungsrechts ; Weitergabe personenbezogener Arbeitnehmerdaten ; Einhaltung der Ruhepausen ; Vorgeschriebene ...

  • Judicialis

    BetrVG § 89 Abs. 1 Satz 2; ; BDSG § 4 Abs. 1; ; BDSG § 5 Satz 1; ; BDSG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BDSG § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht; Arbeitnehmerdatenschutz; Arbeitszeitschutz; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Globalantrag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung von Arbeitszeitschutzbestimmungen im Betrieb: Grundsätzliche Zulässigkeit der Information der Aufsichtsbehörden durch den Betriebsrat ? Keine Entscheidung über Erfordernis eines vorherigen vergeblichen Abhilfeversuchs beim Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitszeitüberwachung und Arbeitnehmerdatenschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeitüberwachung und Arbeitnehmerdatenschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 188
  • ZIP 2004, 85
  • MDR 2004, 157
  • DB 2003, 2496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Der Streitgegenstand muß so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 -, zu B 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 = EzA ZPO § 253 Nr. 20, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Das Gericht ist daher gehalten, eine entsprechende Auslegung des Antrags vorzunehmen, wenn hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 24. Januar 2001 aaO).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfaßt, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. etwa BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, 377 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 36, zu C 1 der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30, zu B I der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist § 2 BetrVG bei der Auslegung der einzelnen Tatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen (3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, 373 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 36, zu B III 1 der Gründe).

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Der Streitgegenstand muß so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 -, zu B 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 = EzA ZPO § 253 Nr. 20, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, wie diese aussieht (BAG 17. Juni 1997 aaO mwN).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Es ist nicht Sache des Gerichts, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (vgl. etwa BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23, zu B I 2 a der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99

    Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Bezieht sich eine Rechtsbeschwerde auf mehrere prozessuale Ansprüche, so muß zu jedem Anspruch eine ausreichende Begründung gegeben werden (vgl. zur Revision BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - AP BGB § 611 Arbeitspapiere Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 99, zu I 1 der Gründe).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84

    Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers;

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Darüber hinaus steht die Verwendung der Daten unter dem Vorbehalt einer Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der verantwortlichen Stelle - vorliegend also des Betriebsrats - und den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen der Betroffenen - vorliegend der Arbeitnehmer - (vgl. Simitis aaO Rn. 161 ff.; Gola/Schomerus aaO § 28 Rn. 35 f.; vgl. auch BGH 17. Dezember 1985 - VI ZR 244/84 - NJW 1986, 2505).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Wie das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (- 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1) entschieden hat, bedürfen Beschränkungen des durch Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, also der Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (BVerfG 15. Dezember 1983 aaO S. 44, zu C II 1 b der Gründe).
  • BAG, 01.12.1999 - 7 ABR 53/98

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsbeschwerde - Begründungserfordernis -

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Gemäß § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muß die Rechtsbeschwerdebegründung ua. angeben, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll (vgl. hierzu BAG 1. Dezember 1999 - 7 ABR 53/98 -).
  • LAG Hessen, 28.03.2002 - 5 TaBV 91/01

    Mitteilungspflichten eines Betriebsrates; Pflichtverstösse eines

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. März 2002 - 5 TaBV 91/01 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß im Beschlußverfahren das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Beteiligungsrechts auch dann geklärt werden kann, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen wird (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61, zu B 3 b der Gründe mwN).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Vielmehr ist er selbst Teil dieser Stelle (zu § 3 BDSG aF: BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a bb [3] [a] der Gründe, BAGE 106, 188) und hat die betrieblichen und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 27, BAGE 131, 316) , zu denen insbesondere die Wahrung des Datengeheimnisses (§ 5 Satz 1 BDSG) gehört.
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 2; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).

    a) Ein Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, mit dem ein Mitbestimmungsrecht global für eine uneingeschränkte Vielzahl von Fallgestaltungen in Anspruch genommen oder für sämtliche Fallgestaltungen geleugnet wird, ist dann insgesamt unbegründet, wenn es auch nur eine Fallgestaltung gibt, bei der den Antragstellern aus Gründen des Datenschutzes ein unbeschränktes Einsichtsrecht zu versagen wäre (zum Globalantrag allg. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 21; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).

    Als Teil der verantwortlichen Stelle iSv. § 3 Abs. 7 BDSG ist der Betriebsrat aber ebenfalls dem Datenschutz verpflichtet (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a bb (3) (a) der Gründe mwN, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1; zum BDSG in der bis zum 22. Mai 2001 geltenden Fassung vom 20. Dezember 1990 BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 87, 64 = AP BDSG § 36 Nr. 1 = EzA BDSG §§ 36-37 Nr. 1).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sog. Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. etwa BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe mwN; Fitting nach § 1 Rn. 24 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht