Weitere Entscheidung unten: BAG, 31.01.1968

Rechtsprechung
   BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67   

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BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67 (https://dejure.org/1968,255)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1968 - 1 ABR 2/67 (https://dejure.org/1968,255)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 (https://dejure.org/1968,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 98
  • NJW 1968, 2160 (Ls.)
  • NJW 1968, 862
  • MDR 1968, 1043
  • BB 1968, 1119
  • DB 1968, 1272
  • DB 1968, 1715
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. dazu 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, zu 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 2 der Gründe; 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - aaO, zu B II 2 b aa (1) der Gründe; vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - aaO, zu B I 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auf andere Weise kann die Tarifautonomie unter Ausschluß der staatlichen Zwangs Schlichtung nicht funktionieren (BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Leitsatz 1 und Ziff. 2 der Gründe; BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2).

    Ob die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 TVG in jedem denkbaren Fall anwendbar ist, insbesondere bei den "kleinen" Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind, einen wirkungsvollen Druck oder Gegendruck auszuüben (vgl. den Beschluß des Ersten Senats BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2), kann hier offenbleiben.

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Eine sinnvolle Ordnung des Arbeits- und Wirtschaftslebens als Aufgabe der Tarifautonomie kann nur erreicht werden, wenn die Koalitionen in der Lage sind, auf ihre Gegenseite jeweils einen fühlbaren Druck auszuüben, so daß jedenfalls in aller Regel ein Tarifvertrag zustande kommt (BAG v. 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98 (101/102); BAG v. 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 = BAGE 23, 320 (323/324)).

    Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1.1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; auch schon BVerfGE 4, 96 [107] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 78 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG - und vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG - seine Rechtsprechung näher bestimmt.

    Die Zahl der Mitglieder der Koalition ist, wie der Senat in dem Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG - ausgesprochen hat, nicht ausschlaggebend.

    Ohne die Fähigkeit, Druck auf den sozialen Gegenspieler ausüben zu können, wären diese Koalitonen von dem guten Willen ihres Koalitonspartners abhängig (vgl. Beschluß vom 9.7. 1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG).

    Dieser Ansicht ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG - entgegengetreten.

    Sache Antragstellers ist es, die Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, daß er die einem tariffähigen Verband obliegenden Aufgaben voll erfüllen kann (Senatsbeschluß vom 9.7. 1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 9 TVG).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. dazu BAG 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, 103 = AP TVG § 2 Nr. 25 = EzA GG Art. 9 Nr. 4, zu 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 2 der Gründe; 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - aaO, zu B II 2 b aa (1) der Gründe; vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - aaO, zu B I 3 b der Gründe).
  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Dies betrifft zunächst die Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Frage der Mächtigkeit (9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - juris), wobei offen bleiben kann, ob eine Rechtsprechungsänderung überhaupt eine wesentliche Änderung sein kann (vgl. die Nachweise bei BAG 6. Juni 2000 aaO. Rn 35).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Das gilt insbesondere für die hier strittige Frage, ob es insoweit auf die Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmervereinigung ankommt und ob diese bei der CGM zu bejahen ist (vgl. BAG 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, 101 f. = AP TVG § 2 Nr. 25 mit Anm. Mayer-Maly).
  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

    Vereinigungen genießen den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG bereits in einem Stadium, in dem sie die erforderliche Durchsetzungskraft erst anstreben (BVerfGE 58, 233, 250 = AP Nr. 31 zu § 2 TVG, zu B I 2 der Gründe; BAGE 21, 98, 103 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auf andere Weise könne die Tarifautonomie unter Ausschluß der staatlichen Zwangsschlichtung nicht funktionieren (unter Bezugnahme auf BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 21, 98, 101 f. [BAG 09.07.1968 - 1 ABR 2/67] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG, zu 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.05.1964 (1 BvR 79/62 - AP TVG § 2 Nr. 15) entschieden hatte, dass die Bereitschaft zum Arbeitskampf nicht zu den Voraussetzung der Tariffähigkeit zählt, hat das Bundesarbeitsgericht beginnend mit dem Beschluss vom 09.07.1968 (1 ABR 2/67 - AP TVG § 2 Nr. 25 (Berliner Akademiker Bund)) hierzu den Grundsatz entwickelt, dass dazu einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen aber auch eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation gehört.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für

    BAG, Urteile vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 -, BAGE 23, 320, sowie vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 -, BAGE 21, 98.
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89

    Tariffähigkeit eines Arbeitgeberverbandes

  • BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76

    Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer

  • BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung -

  • LAG Köln, 10.10.1988 - 5 TaBV 27/88

    Christliche Gewerkschaft; Gewerkschaft; Holz und Bau; Tariffähigkeit

  • BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04

    Auswahlermessen des Gerichts bei Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für

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   BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67   

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https://dejure.org/1968,903
BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67 (https://dejure.org/1968,903)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1968 - 1 ABR 2/67 (https://dejure.org/1968,903)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - 1 ABR 2/67 (https://dejure.org/1968,903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer tariffähigen Vereinigung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 271
  • NJW 1968, 862 (Ls.)
  • MDR 1968, 529
  • DB 1968, 807
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher

    Aus der fehlenden Einbeziehung der Mitarbeiter kommunaler Spitzenverbände in den Kreis der ausgeschlossenen Personen nach § 17 Abs. 3 SGG folgt deshalb, dass auch solche Personen vorgeschlagen werden können, die Bedienstete der vorschlagenden Vereinigung oder eines ihr angeschlossenen Vereins sind (vgl Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13) .

    Dabei geht der Gesetzgeber - wie für jeden ehrenamtlichen Richter - davon aus, dass die auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände berufenen ehrenamtlichen Richter (§ 46 Abs. 4 SGG) ungeachtet ihrer jeweiligen Stellung die ihnen übertragenen Aufgaben als ehrenamtliche Richter gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigung und ihrer Mitgliedsverbände erfüllen (vgl BAG, Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13; BAG, Beschluss vom 6.8.1997 - 4 AZR 789/95 - juris RdNr 17) .

    Offen bleiben kann deshalb, ob der "vorsorglich" geltend gemachte Ablehnungsgrund der institutionellen Befangenheit gegenüber weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie tatsächlich zulässig ist (so BAGE 20, 271 ff, allerdings in der Situation eines alle Richterinnen und Richter betreffenden Ablehnungsgesuchs wegen einer möglichen Zugehörigkeit zu einer gewerkschaftlichen Vereinigung).

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 20, 271, 274 = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO , zu II 4 der Gründe) ergibt sich aus diesen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes aber weiterhin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, die so vorgeschlagenen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen wurden ungeachtet ihrer Stellung im Sozialleben und ihrer Mitgliedschaft zu den vorschlagenden Verbänden und Vereinigungen die ihnen übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigungen und Verbände erfüllen.
  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 651/85

    Recht auf gewerkschaftliche Betätigung

    Das schließt aber weder seine Fähigkeit, Richter sein zu können, aus (§ 551 Nr. 1 ZPO), noch begründet dieser Umstand für sich allein genommen die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BAGE 20, 271, 274 [BAG 31.01.1968 - 1 ABR 2/67] = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO, zu II 4 der Gründe; Beschluß vom 18. Oktober 1977 - 1 ABR 2/75 - AP Nr. 3 zu § 42 ZPO).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Mag auch die namentliche Bezeichnung der abgelehnten Richter entbehrlich sein, wenn, wie im vorliegenden Fall, ohnehin kein Zweifel darüber besteht, gegen wen sich die Ablehnung richtet (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 31. Januar 1968, BAG 20, 271; BFH, Beschluß vom 31. Mai 1972, DStR 1972, 467 f; OLG Nürnberg, NJW 1967, 1864), so macht doch gerade die pauschale Ablehnung auch aller noch nicht namentlich bezeichneten Richter des Oberlandesgerichts deutlich, daß es der Klägerin tatsächlich um die Ablehnung des Gerichts geht, und daß sie dieses ungesetzliche Anliegen rechtsmißbräuchlich mit ihren Ablehnungsgesuchen gegen jeden einzelnen Richter verfolgt.
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 866/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 20, 271, 274 = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO, zu II 4 der Gründe) ergibt sich aus diesen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes aber weiterhin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, die so vorgeschlagenen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen würden ungeachtet ihrer Stellung im Sozialleben und ihrer Mitgliedschaft zu den vorschlagenden Verbänden und Vereinigungen die ihnen übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigungen und Verbände erfüllen.
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