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   BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76   

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BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 (https://dejure.org/1978,1434)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 (https://dejure.org/1978,1434)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 (https://dejure.org/1978,1434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer Weltorganisation - Arbeitnehmerverbände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1213
  • DB 1978, 1279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Auszug aus BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
    Die Präge der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung erfordert stets die Klärung der Gewerkschaftseigenschaft, da nur eine Gewerkschaft tariffähig ist (BAG 23, 320 [325 ] = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; Beschluß vom 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - «= EzA § 2 TVG Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dütz, AuR, 1976, 65 [81 f .]; ders. Anm. in EzA zu § 2 TVG Nr. 10).

    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAG AP Ir. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - = AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß des Senats vom 15 März 1977 - 1 ABR 16/75 - aaO) an die Tariffähigkeit einer Koalition und damit an die Gewerkschaftseigenschaft bestimmte Mindesterfordernisse zu stellen sind.

    Danach muß die Koalition als satzungsmäßige Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder gerade in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer übernehmen; sie muß frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sowie auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein; schließlich muß sie das geltende Tarifrecht als für sich verbindlich an erkennen (vgl. hierzu M G AP Nr. 14 zu § 2 TVG [unter 51; Beschluß des Senats vom 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7» Auf1., Bd. II 1. Halbband, S. 425 - 455; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Anm. 13, 14).

    Selbst wenn dies zutrifft, kann dies den Charakter des Verbandes als einer Arbeitnehmervereinigung nicht ändern (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 -).

    Diese seit 1968 vertretene Rechtsauffassung hat der Senat in dem Beschluß vom 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - (= EzA § 2 TVG Nr. 12, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) bestätigt.

  • BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70

    Arbeitnehmerverbände - Gewerkschaften - Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
    Die Präge der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung erfordert stets die Klärung der Gewerkschaftseigenschaft, da nur eine Gewerkschaft tariffähig ist (BAG 23, 320 [325 ] = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; Beschluß vom 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - «= EzA § 2 TVG Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dütz, AuR, 1976, 65 [81 f .]; ders. Anm. in EzA zu § 2 TVG Nr. 10).

    Es genügt nicht, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 23. April 1971 (BAG 23, 320 [323 ] = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953) ausgeführt hat, daß eine Vereinigung von Arbeitnehmern, um eine Gewerkschaft zu sein, in der Bundesrepublik und in (West-) Berlin Mitglieder nachweisen und in dem einen oder anderen territorialen Bereich bei dem Abschluß von Tarifverträgen beteiligt gewesen ist.

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAG AP Ir. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - = AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß des Senats vom 15 März 1977 - 1 ABR 16/75 - aaO) an die Tariffähigkeit einer Koalition und damit an die Gewerkschaftseigenschaft bestimmte Mindesterfordernisse zu stellen sind.

    Das Beschwerdegericht ist bei seiner Entscheidung von der damals ihm bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (BVerfGE 18, 18 « AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BVerfGE 20, 32; M G 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; M G 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953).

  • BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

    Auszug aus BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
    Dieser Ansicht ist der Senat bereits in dem Beschluß vom 9. Juli 1968 (BAG 21, 98 « AP Sr. 25 zu § 2 TVG) und zuletzt in seinem Beschluß vom 15. März 1977 entgegen getreten.
  • BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75

    Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen

    Auszug aus BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAG AP Ir. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - = AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß des Senats vom 15 März 1977 - 1 ABR 16/75 - aaO) an die Tariffähigkeit einer Koalition und damit an die Gewerkschaftseigenschaft bestimmte Mindesterfordernisse zu stellen sind.
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 15. März 1977 näher ausgeführt und dargelegt hat, beschränkt sich der Schutzzweck des Grund rechts der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht aus schließlich auf tariffähige Gewerkschaften (vgl. BVerfGE 4, 96 [1071 â- AP Nr. 1 zu Art. 9 GG; 20, 32 = AP Nr. 24 zu § 2 TVG).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. dazu 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, zu 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 2 der Gründe; 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - aaO, zu B II 2 b aa (1) der Gründe; vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - aaO, zu B I 3 b der Gründe).

    An der im Beschluss vom 14. März 1978 (- 1 ABR 2/76 -AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 5 der Gründe) geäußerten Einschätzung, Anschlusstarifverträge würden "in aller Regel ... dem Verhandlungsübergewicht der einen Seite (entspringen), die ihren Gegner überhaupt nicht als sozialen Gegenspieler ernst nimmt", hält der Senat nicht fest.

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Diese besagen nichts über die Verbandsmacht der DHV (für Betriebsratsmandate vgl. BAG 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - zu III 6 der Gründe) , welche sich nicht betriebs- oder dienststellenbezogen bemisst und angesichts der Satzung 2014 nicht unternehmensbezogen determiniert ist.
  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Die Gegen- und Gleichgewichtigkeit der Sozialpartner verlangt ein gegenseitiges Spiel der Kräfte, zu dem ein Druckpotential auf beiden Seiten gehört (vgl. BAG 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - zu III 2 der Gründe) .

    Denn diese besagen nichts über die Verbandsmacht der DHV (vgl. für Betriebsratsmandate BAG 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - zu IV 6 der Gründe) , welche sich nicht betriebs- oder dienststellenbezogen bemisst und angesichts der Satzung 2014 auch nicht unternehmensbezogen determiniert ist (vgl. BAG 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 97, BAGE 163, 108) .

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. dazu BAG 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, 103 = AP TVG § 2 Nr. 25 = EzA GG Art. 9 Nr. 4, zu 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 2 der Gründe; 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - aaO, zu B II 2 b aa (1) der Gründe; vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - aaO, zu B I 3 b der Gründe).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Es ergibt sich schon daraus, daß die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung hat für und gegen alle (vgl. nur Senat 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Dies alles muß eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um als Tarifvertragspartei Tarifverträge abschließen zu können (vgl. Senat 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - BAGE 64, 16, zu B II 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 4 der Gründe).

    Es ist nicht ersichtlich, wie der BTÜ mit dieser infrastrukturellen Ausstattung ernsthaft und eindrucksvoll Tarifverhandlungen führen will (vgl. auch Senat 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 4 der Gründe; BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - BVerfGE 58, 233, 251 f. = AP TVG § 2 Nr. 31, zu B I 3 c der Gründe).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Die Anschlußtarifverträge dürfen sich auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts als Diktat der Arbeitgeberseite darstellen (vgl. BAG Beschluß vom 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP Nr. 30 zu § 2 TVG, zu IV 5 der Gründe; BVerfGE 58, 233, 249 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 404/78] = AP Nr. 31 zu § 2 TVG, zu B I 2 der Gründe).

    Der einmalige selbständige Abschluß eines solchen Firmentarifvertrags besagt noch nichts über die Durchsetzungsfähigkeit der Koalition (vgl. BAG Beschluß vom 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP Nr. 30 zu § 2 TVG, zu IV 5 der Gründe; BVerfGE 58, 233, 252 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 404/78] = AP Nr. 31 zu § 2 TVG, zu B I 3 d der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Dies alles müsse eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30 (DAV); BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75 - AP GG Art. 9 Nr. 24 (VOE); BAG, 16.11.1982 - 1 ABR 22/78 - AP TVG § 2 Nr. 32 (VOE); BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83 - AP TVG § 2 Nr. 34 (ALEB); BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - AP TVG § 2 Nr. 36 (CGBCE); BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 93/88 - AP TVG § 2 Nr. 38 (CGHB); BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 10/89 - AP TVG § 2 Nr. 39 (CGBCE); BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55 (BTÜ)).
  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08

    Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft; Durchsetzungskraft, erforderliche

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30; BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).
  • ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00

    Gewerkschaftseigenschaft, Tariffähigkeit

    Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung hat für und gegen alle (BAG vom 06.06.2000 -1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG vom 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 zu II 2 u. 3 der Gründe).

    In BAG v. 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 und BAG v. 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 wird eine hinreichende Durchsetzungsfähigkeit aus der Tatsache abgeleitet, dass eine Arbeitnehmervereinigung ernsthaft in den Prozess der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen eingegriffen hat, insbesondere wenn diese im Arbeitsleben durchweg beachtet wurden und die Arbeitsverhältnisse bestimmt haben.

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