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   BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83   

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BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83 (https://dejure.org/1984,586)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1984 - 1 ABR 2/83 (https://dejure.org/1984,586)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 (https://dejure.org/1984,586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Führungsrichtlinien - Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer - Mitwirkungsrecht des Betriebsrates bei jedweder Form der Überwachung im Betrieb - Unterscheidung mitbestimmungspflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 96
  • NJW 1985, 1045 (Ls.)
  • NZA 1985, 224
  • BB 1984, 2002
  • DB 1985, 495
  • JR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 63/81

    Stellenausschreibung - Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    Der Senat hat im übrigen in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgesprochen, daß Stellenbeschreibungen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    Schon zu dieser Vorschrift hat die Rechtsprechung des Senats arbeitsnotwendige Anordnungen von der Mitbestimmung des Betriebsrats ausgenommen (BAG 9, 238 und 12, 124 = AP Nr. 1 und 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Entscheidungen vom 24. November 1981 (BAG 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes), vom 8. Dezember 1981 (BAG 37, 212 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 10. April 1984 (- 1 ABR 69/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Frage, ob dem Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit überhaupt ein Mitbestimmungsrecht zusteht oder nicht, im Beschlußverfahren zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (vgl. zuletzt die Entscheidung vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 69/82

    Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Entscheidungen vom 24. November 1981 (BAG 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes), vom 8. Dezember 1981 (BAG 37, 212 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 10. April 1984 (- 1 ABR 69/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1981 (BAG 35, 150 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) ausgesprochen, daß mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sowohl die Gestaltung der Ordnung des Betriebes durch die Schaffung allgemeingültiger verbindlicher Verhaltensregeln als auch jede Maßnahme des Arbeitgebers sei, durch die das Verhalten der Arbeitnehmer in bezug auf diese betriebliche Ordnung berührt werde.
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Frage, ob dem Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit überhaupt ein Mitbestimmungsrecht zusteht oder nicht, im Beschlußverfahren zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (vgl. zuletzt die Entscheidung vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Entscheidungen vom 24. November 1981 (BAG 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes), vom 8. Dezember 1981 (BAG 37, 212 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 10. April 1984 (- 1 ABR 69/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
    Der Senat hat in der genannten Entscheidung vom 24. November 1981 (aa0) und schon zuvor in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1980 (- 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) ausgesprochen, daß die Überwachung der Arbeitnehmer kein Tatbestandsmerkmal von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sei.
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Er hat diese Rechtsprechung, die auch in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat, mit seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1984 (BAGE 47, 96), bestätigt und sich mit der Kritik von Weiss und Pfarr auseinandergesetzt.

    b) Das Arbeitsverhalten wird bestimmt, wenn der Arbeitgeber in Ausübung seiner Organisations- und Leitungsmacht näher bestimmt, welche Arbeiten in welcher Weise auszuführen sind (Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1984, aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • ArbG München, 18.11.2015 - 9 BVGa 52/15

    Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit - Mitbestimmung

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, den Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung dieses betrieblichen Zusammenlebens zu gewähren (BAG, Beschl. v. 23.10.1984, 1 ABR 2/83, juris Rn. 26; Beschl. v. 24.3.1981, 1 ABR 32/78, juris Rn. 49).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12

    Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines

    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 3 der Gründe; 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 47, 96) .
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Nicht jede "Überwachung" oder Kontrolle der Arbeitnehmer als solche ist mitbestimmungspflichtig; das Mitbestimmungsrecht kommt erst zum Tragen, wenn die Kontrolle mit Hilfe technischer Einrichtungen erfolgt (BAG 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe, unter Hinweis auf Senat 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96, zu B II 2 der Gründe).

    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, daß die Beurteilungsergebnisse mit einander vergleichbar sind (BAG 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96, zu B II 5 b der Gründe).

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Mit solchen allgemeinen Beurtei lungsgrundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, daß die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (Beschluß des Senats vom 23 Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1984 (BAGE 47, 96 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) unter Auseinandersetzung mit der dagegen vorgebrachten Kritik ausführlich begründet und an dieser Rechtsprechung festgehalten.
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Mitbestimmungsfrei sind dagegen nur Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (vgl. BAGE 47, 96 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, mit zust. Anm. von Hoyningen-Huene; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Ein derartiges Begehren ist auf die gerichtliche Überprüfung anhand sämtlicher in Betracht zu ziehender Mitbestimmungstatbestände gerichtet (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - PersR 2003, 314 und vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 1 f. m.w.N.; BAG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96 und vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277 ).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2007 - 11 TaBV 101/06

    Verpflichtung der Verkäufer eines großen Möbeleinzelhandels zur Dokumentation der

    Mit ihnen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG Beschluss vom 23.10.1984 - 1 ABR 2/83 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 8; Beschluss vom 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 - NZA 2000, 1176).

    Wie bei dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist auch hier eine Abgrenzung vorzunehmen zu mitbestimmungsfreien Maßnahmen, mit denen allein die Erfüllung der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter kontrolliert werden soll (etwa BAG vom 23.10.84 - 1 ABR 2/83 aaO.).

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Überwachung der Arbeit und der Leistung des Arbeitnehmers kommt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nur dann in Betracht, wenn dabei technische Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift zur Anwendung kommen (Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1984, BAGE 47, 96 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.1995 - 16 TaBV 12/94

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Mitarbeiterführungsgesprächen

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1989 - 8 TaBV 7/88

    BAT; Großforschungseinrichtung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates;

  • LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Telefonie-Modell; abschließende Regelung;

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 20.89

    Personalvertretungsrecht: Leistungskontrollen als Gegenstand

  • LAG Hessen, 30.10.1990 - 4 TaBV 125/90

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Regelung des Verfahrens bei Krankheit und

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • LAG Hamm, 11.01.2010 - 10 TaBV 99/09

    Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in

  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 TaBV 17/98

    Anordnung der Nennung von Vornamen und Nachnamen des Sachbearbeiters in

  • LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Regelung von Krankengesprächen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.03.1989 - 17 B 15/87

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Änderung einer Vertretungsregelung; Umfang der

  • LAG Hessen, 19.04.1988 - 5 TaBV 49/87

    Personengruppe als örtliche Arbeitskräfte; Anwendbarkeit des deutschen

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