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   BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89   

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https://dejure.org/1990,263
BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 (https://dejure.org/1990,263)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 (https://dejure.org/1990,263)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 (https://dejure.org/1990,263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich der Regelung einer zusätzlichen Vergütung für vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer - Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und Vereinbarung von Kriterien für die Verteilung der Zulagen - Feststellung der ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76; BetrVG § 87; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • rechtsportal.de

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 76 Abs. 3 Satz 1 und 2; ZPO § 256 Abs. 1
    Mitbestimmungsrecht bei Erstellung einer Zulagenordnung für vorübergehend im Ausland tätige Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 117
  • NZA 1990, 571
  • VersR 1990, 998
  • BB 1990, 1134
  • BB 1990, 1842
  • DB 1990, 1090
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Der Antrag bezeichnet die konkrete Angelegenheit, deren Regelung der Betriebsrat durch Ausübung des geltend gemachten Mitbestimmungsrechts erstrebt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. April 1989 - 1 ABR 91/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen), nämlich eine Regelung der Auslandszulagen für vorübergehend aus der Niederlassung Hamburg ins Ausland entsandte Arbeitnehmer, die nicht dem Seemannsgesetz unterfallen.

    Sowohl Betriebsrat als auch Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, daß diese Frage gerichtlich entschieden wird (Senatsbeschluß vom 25. April 1989 - 1 ABR 91/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).

    Dementsprechend geht der Senat im Beschluß vom 25. April 1989 (- 1 ABR 91/87 -) von der unbedingten Parallelität des Einigungsstellen- und des Beschlußverfahrens über das umstrittene Mitbestimmungsrecht aus.

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Die Einigungsstelle kann nämlich keine die Arbeitsgerichte bindende Entscheidung über ihre Zuständigkeit und damit das Vorliegen eines mitbestimmungspflichtigen Tatbestandes treffen (Senatsbeschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102, 107 f. = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, und die dortige Anm. von Grunsky), obwohl sie andererseits die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüfen und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350, 359 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Moll und Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 339, 346 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Löwisch und Röder und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 76 Rz 42 mit umfangreichen Nachweisen).

    Deshalb ist die nach wie vor bestehende Einigungsstelle unter Fortsetzung des Verfahrens zur Lösung des zwischen den Betriebspartnern bestehenden Konflikts verpflichtet (vgl. dazu in anderem Zusammenhang Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 339, 343 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I 2 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Fehlt es an der Zuständigkeit der Einigungsstelle, ist ihr Spruch nicht aufzuheben, sondern dessen Unwirksamkeit festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1985, BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B I der Gründe, m.w.N. und Anm. Streckel).

    Die Höhe einer Zulage ist daher nicht mitbestimmungspflichtig (Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1985, BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Deshalb entfällt nicht das Interesse an gerichtlicher Klärung (BAG Beschluß vom 22. Oktober 1981, BAGE 36, 385, 388 f. = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Vom Mitbestimmungsrecht erfaßt werden alle Formen der Vergütung und damit auch gelegentlich als "Soziallohn" bezeichnete Leistungen aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (BAGE 36, 385, 390 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Einer näheren Umschreibung bedarf es darüber hinaus nicht, weil in diesem Verfahren über den Inhalt der mitbestimmungspflichtigen Regelung nicht zu entscheiden ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979 und Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313, 315 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B I der Gründe).

    Davon ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1985 (aaO) ausgegangen.

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Die Einigungsstelle kann nämlich keine die Arbeitsgerichte bindende Entscheidung über ihre Zuständigkeit und damit das Vorliegen eines mitbestimmungspflichtigen Tatbestandes treffen (Senatsbeschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102, 107 f. = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, und die dortige Anm. von Grunsky), obwohl sie andererseits die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüfen und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350, 359 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Moll und Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 339, 346 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Löwisch und Röder und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 76 Rz 42 mit umfangreichen Nachweisen).

    Die Mitbestimmung in diesem Bereich soll den Arbeitnehmer aber gerade vor einer nur einseitig an den Interessen des Unternehmens orientierten oder willkürlichen Lohngestaltung schützen (BAGE 32, 350, 362 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Infolgedessen besitzt die Einigungsstelle den Spielraum, den ihr vorgelegten Sachverhalt vollständig einer Entscheidung zuzuführen und ihn dadurch sachgerecht zu regeln, ohne dabei streng an die Anträge der Beteiligten gebunden zu sein (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1981, BAGE 36, 14, 21 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, zu B III 4 der Gründe, nach dem das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht durch bestimmte Anträge vorzubereiten ist und es auch nicht untersagt ist, diese später zu ändern oder zu erweitern).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Schließlich hat der Senat in seinem Beschluß vom 22. Dezember 1981 (BAGE 37, 255, 259 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe) bei zwei Anträgen auf Feststellung, daß die Anrufung und Bildung einer Einigungsstelle unzulässig ist und dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht, die Frage nach dem Mitbestimmungsrecht als Vorfrage qualifiziert, von deren Entscheidung der andere Antrag abhänge.
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Die Einigungsstelle kann nämlich keine die Arbeitsgerichte bindende Entscheidung über ihre Zuständigkeit und damit das Vorliegen eines mitbestimmungspflichtigen Tatbestandes treffen (Senatsbeschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102, 107 f. = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, und die dortige Anm. von Grunsky), obwohl sie andererseits die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüfen und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350, 359 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Moll und Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 339, 346 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Löwisch und Röder und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 76 Rz 42 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
    Er ist so eindeutig, daß der Umfang der Rechtshängigkeit und der späteren Rechtskraft feststeht (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, m.w.N.).
  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung eines rollierenden

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Ein aus diesen Überlegungen an sich bestehendes Mitbestimmungsrecht kann auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass der Arbeitgeber mit bestimmten Arbeitnehmern individuelle Vereinbarungen schließt (BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 30.01.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972).

    Vielmehr gilt: Gerade dann, wenn in einem Betrieb die Entgelterhöhungen an Arbeitnehmer ohne abstrakt-generelle Regelung allein aufgrund individueller Absprachen gezahlt würden, fehlt es an jeglichen Grundsätzen für die Lohnfindung, sodass gerade hier die Angemessenheit des innerbetrieblichen Lohngefüges nicht gesichert ist und folglich das Mitbestimmungsrecht hier entgegenzuwirken geeignet ist (BAG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 AZR 17/94, AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 30.01.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972).

    Dass es nicht darauf ankommen kann, ob die Überlegungen des Arbeitgebers durch individualvertragliche Abreden umgesetzt werden, wurde bereits dargelegt (oben, (1); vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 21.08.1990 - 1 ABR 72/89, NZA 1991, 434; BAG, Beschl. v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Insoweit besteht auch ein Initiativrecht des Betriebsrats (BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - zu B II 1 b bb der Gründe, BAGE 64, 117).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, zu B II 2 d der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 76 Rn. 83 mwN; Kreutz GK-BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 123, 174 mwN).
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