Rechtsprechung
BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Betriebsvereinbarung - Nachwirkung
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 77 Abs 6 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 77 Abs 6 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachwirkung einer mitbestimmungsfreien Betriebsvereinbarung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über finanzielle Leistungen des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater
Zur Nachwirkung von Betriebsvereinbarung über finanzielle Leistungen
- bag-urteil.com
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- rewis.io
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- Bundesarbeitsgericht
(Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung)
- ra.de
- rewis.io
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachwirkung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 77 Abs. 6; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Nachwirkung einer mitbestimmungsfreien Betriebsvereinbarung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.08.2008 - 26 BV 6095/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - 13 TaBV 1961/08
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
Papierfundstellen
- BAGE 135, 382
- ZIP 2011, 832 (Ls.)
- MDR 2011, 734
- NZA 2011, 598
- BB 2011, 960
- DB 2011, 1113
- JR 2012, 399
Wird zitiert von ... (74)
- BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15
Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung
Dagegen fehlt dem Betriebsrat die Antragsbefugnis, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 15; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 13, BAGE 135, 382) . - BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht
Voraussetzung der Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist, dass der Antragsteller eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 15; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 13 f., BAGE 135, 382) . - BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12
Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder
Ob der Durchführungsanspruch tatsächlich besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. nur BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 13 f., BAGE 135, 382) .
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Da Sinn der Nachwirkung - zumindest auch - die kontinuierliche Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte ist (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 46 mwN, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) , scheidet, sofern nach den Angaben des Arbeitgebers kein Verteilungsspielraum besteht, nicht nur eine Mitbestimmung, sondern auch eine Nachwirkung aus (vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 26, ZTR 2011, 252) .Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .
Die beabsichtigte Änderung unterlag deshalb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 21, ZTR 2011, 252) .
- LAG Köln, 13.08.2015 - 8 TaBV 4/15
Beendigung von Betriebsvereinbarungen durch Kündigung des Arbeitgebers
Dem Betriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert, mithin deren Individualansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht (vgl. BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).Der Betriebsrat nimmt vorliegend daher ein eigenes betriebsverfassungsrechtliches Recht in Anspruch; ob der geltend gemachte Durchführungsanspruch des Betriebsrats im streitgegenständlichen Fall besteht, ist hingegen eine Frage der Begründetheit (vgl. auch BAG 25.10.2010 - 1 ABR 20/09).
(vgl. zu allem BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Dies setzt allerdings voraus, dass über diese Leistung eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Einstellung des darin geregelten Vergütungsbestandteils in eindeutiger Form zum Ausdruck bringt (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Bei diesen kann er nicht über das "ob" der Leistung frei entscheiden, so dass für ihre Ausgestaltung regelmäßig ein Gestaltungsraum besteht, der dem Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG eröffnet (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Die Entscheidung über den Wegfall einer zusätzlichen Leistung kann daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nur mitbestimmungsfrei sein, wenn diese in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt worden ist (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Will der Arbeitgeber die Leistung nicht gänzlich einstellen, sondern lediglich das Finanzvolumen unter Beibehaltung des bisherigen Verteilungsplans reduzieren, hat er dies gleichermaßen mitzuteilen (vgl. etwa BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).
Dies setzt allerdings voraus, dass über diese Leistung eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Einstellung des darin geregelten Vergütungsbestandteils in eindeutiger Form zum Ausdruck bringt (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09).
Das Bundesarbeitsgericht hat - worauf auch das Arbeitsgericht hingewiesen hat - bislang offen gelassen, ob dem Betriebsrat überhaupt ein Durchführungsanspruch in Bezug auf lediglich nachwirkende Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung zustehen kann (vgl. BAG 25.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN; bejahend wohl BAG 24.02.1987 - 1 ABR 18/85 und BAG 12.06.1996 - 4 ABR 1/95) Nach Ansicht des Beschwerdegerichts - im Anschluss an das Arbeitsgericht - muss der Betriebsrat auch im Nachwirkungszeitraum des § 77 Abs. 6 BetrVG die Möglichkeit haben, den ihm nach § 77 Abs. 1 BetrVG zustehenden Durchführungsanspruch geltend zu machen.
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch
Selbst wenn zu Gunsten der Arbeitgeberin unterstellt würde, dass die Gewährung des Zeitzuschlags ohne rechtliche Verpflichtung erfolgt, konnte diese mitbestimmungsfrei lediglich den Leistungszweck und die Höhe des Dotierungsrahmens festlegen (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 23, BAGE 135, 382) . - BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung
Ob der von ihm reklamierte Durchführungsanspruch aufgrund einer nachwirkenden Gesamtbetriebsvereinbarung besteht, ist eine Frage der Begründetheit (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 14, BAGE 135, 382) .Anderenfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 18, BAGE 135, 382) .
Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Beendigung des gesondert ausgestalteten Entlohnungsgrundsatzes besteht in diesem Fall nicht, weshalb die Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung entfaltet (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, 23 ff., BAGE 135, 382; aA Kreutz GK/BetrVG 10. Aufl. § 77 Rn. 445) .
Der Senat musste daher nicht entscheiden, ob der Betriebsrat überhaupt die Durchführung lediglich nachwirkender Bestimmungen verlangen kann (ebenso BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 31, BAGE 135, 382) .
- LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung
Wenn er die Feststellung beansprucht, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung "Übergangsvereinbarung" auch nach der Kündigung seitens der Antragsgegnerin über den 30. April 2015 hinaus nachwirkt, so macht er damit geltend, dass diese Gesamtbetriebsvereinbarung auch weiterhin die betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsbeziehungen der Betriebsparteien gestalte (allgemein zu der Antragsbefugnis in Fällen, in denen der Betriebsrat die Feststellung beansprucht, dass eine bestimmte Betriebsvereinbarung nachwirke: Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, mit weiteren Nachweisen).Dieser Streit kann durch die Entscheidung über den gestellten Feststellungsantrag beigelegt werden (allgemein auch dazu der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, mit weiteren Nachweisen).
Andernfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, und vom 9. Juli 2013, 1 AZR 275/12, NZA 2013, 1438, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Will der Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen, tritt keine Nachwirkung ein, denn bei einer vollständigen Einstellung der Leistungen verbleiben keine Mittel, bei deren Verteilung der Betriebsrat nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG mitzubestimmen hätte (zu all dem auch insoweit der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, mit weiteren Nachweisen).
Unterliegt demnach jedenfalls dieser Regelungskomplex der Gesamtbetriebsvereinbarung der zwingenden Mitbestimmung, so führt dies entsprechend der oben bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, und vom 9. Juli 2013, 1 AZR 275/12, NZA 2013, 1438, jeweils mit weiteren Nachweisen) - wenn man zugunsten der Antragsgegnerin unterstellt, dass nicht auch der zweite, die Abschlagszahlung betreffende Regelungskomplex der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates (nach § 87 Absatz 1 Nummer 4 BetrVG) unterliegt, sondern eine freiwillige Regelung darstellt - zu der Frage, ob sich die beiden Regelungskomplexe sinnvoll in einen nachwirkenden und einen nachwirkungslosen Teil aufspalten lassen.
- LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14
Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?
Dem Betriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752; BAG v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2; BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598).Entscheidend ist, ob der Betriebsrat ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752; BAG v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2; BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598).
Insoweit fehlt die Antragsbefugnis nur, wenn ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer geltend gemacht werden (BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598; BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752).
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 1332/10
Einstellung freiwilliger Urlaubsgeldzahlung nach Kündigung teilmitbestimmter …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die finanzielle Leistung alleiniger Gegenstand der gekündigten Betriebsvereinbarung ist und der Arbeitgeber eindeutig erklärt hat, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach dem Ablauf der Kündigungsfrist der Betriebsvereinbarung für den bisherigen Leistungszweck Mittel zur Verfügung stehen (Anschluss an BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09).Sind solche nicht betroffen, bedarf es der Nachwirkung nicht (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 20 nach Juris).
Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig dann vor, wen nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 22 nach Juris).
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - nunmehr klargestellt, dass ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, der über die Einführung einer zusätzlichen Vergütung und deren Leistungszweck ohne Beteiligung des Betriebsrats entscheiden kann, auch die Möglichkeit haben muss, sie vollständig zu beseitigen.
Aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Arbeitgebers zur Fortführung der bisherigen Leistung fehlt es an einem Vergütungsvolumen, das Gegenstand einer verteilenden Entscheidung sein könnte (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 23 nach Juris).
Der Arbeitgeber muss eindeutig erklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach dem Ablauf der Kündigungsfrist der Betriebsvereinbarung für den bisherigen Leistungszweck Mittel zur Verfügung stehen (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 25 nach Juris).
Die erkennende Kammer schließt sich diesen Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - für die Frage der Nachwirkung an.
Die Revision war nicht gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da die streitentscheidende Rechtsfrage durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - bereits entschieden wurde.
- ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 19 Ca 8341/16
Jahressonderzahlung bei gesonderter Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16
Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15
Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze …
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 37/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 38/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 39/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 41/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 42/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2017 - 19 Ca 1366/16
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 43/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung; Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18
Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17
Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel
- LAG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 4 Sa 1/17
Vereinbarte Nachwirkung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen
- BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
Betriebsvereinbarung - Schadensersatz
- ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12
Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - 14 Sa 1991/16
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG ; Umdeutung einer unwirksamen BV in eine …
- BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20
Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu …
- BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11
Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge
- LAG Niedersachsen, 28.01.2020 - 3 Sa 433/19
Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen mit mitbestimmungspflichtigen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2017 - 11 Sa 1103/17
Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld - Nachwirkung - Gesamtzusage
- BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11
Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs
- LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17
Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 522/17
Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2012 - 3 Sa 82/12
Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage - Vorbehalt einer Änderung durch …
- LAG Niedersachsen, 18.10.2011 - 11 TaBV 89/10
Durchführung eines Sozialplans bei Anfechtung des zugrundeliegenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - 26 Sa 1932/16
Kein Anspruch auf Tariferhöhung aus einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - …
- LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13
Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 665/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 663/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 661/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 664/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 662/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 660/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 5 Sa 168/11
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung - Fortzahlung übertariflicher Zulagen
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17
Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 432/10
Betriebsvereinbarung - Schadensersatz
- ArbG Köln, 22.11.2016 - 14 BV 162/16
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung von Zuschlägen für …
- LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 211/14
Jubiläumsgeld-Regelungen; Gesamtzusage bzw. Gesamtbetriebsvereinbarung als …
- LAG Köln, 08.04.2011 - 10 Sa 1321/10
Ausschluss der Besitzstandszulage bei rechtswirksamer Veränderung der …
- LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19
Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17
Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 516/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2014 - 1 Sa 473/14
Jubiläumszuwendung
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Köln, 03.08.2017 - 9 TaBV 63/17
Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren über die Besetzung einer …
- ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 49/16
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche …
- LAG München, 11.12.2012 - 9 TaBV 103/11
Gesamtbetriebsrat, Zuständigkeit, technische Überwachung, Arbeitsschutz
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 13 Sa 255/11
Betriebliche Übung für leitende Angestellte - Jubiläumsgeld
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 515/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Düsseldorf, 11.08.2011 - 15 TaBV 70/10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Schwellenwertes eines …
- ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18
Rechtsstreit um die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung "Zuwendung aus …