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   BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20   

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https://dejure.org/2021,10442
BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20 (https://dejure.org/2021,10442)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 1 ABR 21/20 (https://dejure.org/2021,10442)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 1 ABR 21/20 (https://dejure.org/2021,10442)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 9 MiLoG, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 256 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mindestlohngesetz und freiwillige Betriebsvereinbarung mit Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns; Differenzanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns; Keine Änderung mitbestimmter Entlohnungsgrundsätze und keine Mitbestimmung ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Entgeltgrundsätze und Mindestlohn

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Entgeltgrundsätze und Mindestlohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestlohngesetz und freiwillige Betriebsvereinbarung mit Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns; Differenzanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns; Keine Änderung mitbestimmter Entlohnungsgrundsätze und keine Mitbestimmung ...

  • rechtsportal.de

    Mindestlohngesetz und freiwillige Betriebsvereinbarung mit Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns; Differenzanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns; Keine Änderung mitbestimmter Entlohnungsgrundsätze und keine Mitbestimmung ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Entgeltgrundsätze und Mindestlohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Änderung mitbestimmter Entlohnungsgrundsätze bei bloßer Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Entgeltgrundsätze - und die Erhöhung des Mindestlohns

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Entgeltgrundsätze - und der Mindestlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2229
  • ZIP 2021, 1511
  • NZA 2021, 967
  • DB 2021, 1619
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    § 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (grds. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202; seither st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

    Damit wäre auch eine Gewährung der in § 5 ReBe festgelegten Zeitzuschläge - jedenfalls was die dort angeführte Vorfest-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit betrifft - mindestlohnwirksam (vgl. auch BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 17; 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 38 ff.) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    § 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (grds. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202; seither st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

    Denn in der Referenz- und Vergütungstabelle 2018 ist lediglich das Grundentgelt geregelt; bei der Erfüllung des Mindestlohnanspruchs sind jedoch alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme derjenigen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen, zu berücksichtigen (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202) .

  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Ein solcher zukunftsbezogener betriebsverfassungsrechtlicher Durchführungsanspruch (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) kann im Wege des Leistungsantrags geltend gemacht werden (vgl. zB BAG 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Damit wäre auch eine Gewährung der in § 5 ReBe festgelegten Zeitzuschläge - jedenfalls was die dort angeführte Vorfest-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit betrifft - mindestlohnwirksam (vgl. auch BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 17; 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 38 ff.) .
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Das ergibt die Auslegung der getroffenen Festlegungen (vgl. allg. zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen zB BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 22, BAGE 153, 46) .
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    c) Dem Betriebsrat steht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die erforderliche Antragsbefugnis für sein Leistungsbegehren zu (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 102, 356) .
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Eine entsprechende Regelung ist nicht im Hinblick auf das MiLoG unwirksam (vgl. zum Tarifvertrag BAG 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 65, BAGE 163, 108) .
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Schon aus diesem Grund bildet er, ungeachtet seiner Verfasstheit als Feststellungsantrag, einen eigenständigen Verfahrensgegenstand (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 17; 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 13, BAGE 162, 98) .
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Schon aus diesem Grund bildet er, ungeachtet seiner Verfasstheit als Feststellungsantrag, einen eigenständigen Verfahrensgegenstand (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 17; 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 13, BAGE 162, 98) .
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20
    Da nur das Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts bei einer bestimmten Maßnahme oder Angelegenheit - nicht aber der Umstand, dass es verletzt worden ist - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein der gerichtlichen Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO darstellt (zB BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - zu B III 2 b der Gründe mwN, BAGE 100, 281) , ist dem Antrag abweichend von seiner sprachlichen Fassung im Sinn eines rechtsschutzgewährenden Verständnisses ein entsprechender Inhalt beizumessen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 8 TaBV 1919/19

    Änderung von Gehaltsabständen in betrieblicher Entgeltordnung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 7 TaBV 970/21

    Bestimmung der Fälligkeit von Sonderzahlungen - Einigungsstellenspruch -

    § 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (vgl. BAG 27. April 2021 - 1 ABR 21/20 -Rn 17).

    Insbesondere regelt er nicht die Lohnhöhe, die von einer erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG ausgenommen wäre und damit auch einem Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich wäre (vgl. dazu BAG vom 27. April 2021 - 1 ABR 21/20 Rn. 15 - AP Nr. 158 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 27. April 2021 - 1 ABR 21/20 - juris Rn. 16) davon auszugehen, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes die Regelungsbefugnisse der Betriebsparteien an sich nicht tangieren.

    Die arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen werden dadurch nicht unwirksam (vgl. BAG Beschluss vom 27. April 2021 - 1 ABR 21/20 - juris Rn. 16).

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2022 - 6 TaBV 6/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkorridor

    Die verwandten Formulierungen sind einer ausreichenden Konkretisierung zugänglich und die Reichweite des erstrebten Verpflichtungsausspruchs klar (vgl. hierzu: BAG v. 27.04.2021 - 1 ABR 21/20 - Rn. 13).

    bb) Dem Betriebsrat steht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die erforderliche Antragsbefugnis für sein Leistungsbegehren zu (vgl. BAG v. 27.04.2021 - 1 ABR 21/20 - Rn. 12).

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