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   BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99   

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BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 (https://dejure.org/2000,617)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 (https://dejure.org/2000,617)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 (https://dejure.org/2000,617)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ; BetrVG § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, § 94
    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6, § 94
    Bankschaltertests durch Drittunternehmen: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei genereller Studie über die Service- und Beratungsqualität von Bankfilialen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1176
  • BB 2000, 2264
  • BB 2000, 2521
  • DB 2000, 2227
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Hessen, 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98

    Streitigkeit über das Mitbestimmungsrechts eines (Gesamt-) Betriebsrates bei der

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 5 TaBV 29/98 - Beschluß vom 11. Februar 1999.

    1 ABR 22/99 5 TaBV 29/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Februar 1999 - 5 TaBV 29/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Voraussetzung ist allerdings, daß dem Feststellungsantrag ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Antragstellers zugrunde liegt (Senat 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 43 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 17, zu B I 1 c der Gründe).

    Liegt der konkrete Vorgang, der zu dem Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis jedoch, wenn der Vorgang bereits abgeschlossen ist und sich aus diesem keine Rechtswirkungen mehr für die Zukunft ergeben (Senat 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - aaO, zu B I 1 c aa der Gründe, mwN; 6. November 1990 - 1 ABR 34/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 94 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 78, zu B I 2 a der Gründe).

    Dazu ist erforderlich, daß der Antrag die allgemeine Frage hinreichend deutlich vom Anlaßfall losgelöst umschreibt und zum Gegenstand des Verfahrens macht (20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - aaO).

  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98

    Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG 8. Juni 1999 - 1 ABR 67/98 - AP zu BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 25, zu B I 1 der Gründe, mwN).

    Zur Präsentation des Arbeitsprodukts "Beratung" gehört auch, ob den Kunden die Möglichkeit gegeben wird, den Berater persönlich mit Namen anzusprechen (vgl. zur Angabe des Vornamens der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen, Senat 8. Juni 1999 - 1 ABR 67/98 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Nicht jede "Überwachung" oder Kontrolle der Arbeitnehmer als solche ist mitbestimmungspflichtig; das Mitbestimmungsrecht kommt erst zum Tragen, wenn die Kontrolle mit Hilfe technischer Einrichtungen erfolgt (BAG 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe, unter Hinweis auf Senat 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96, zu B II 2 der Gründe).

    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, daß die Beurteilungsergebnisse mit einander vergleichbar sind (BAG 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96, zu B II 5 b der Gründe).

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 69/82

    Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats scheidet aber deswegen aus, weil die Arbeitgeberin mit den von ihr veranlaßten Schaltertests keine Maßnahme getroffen hat, die geeignet war, das Verhalten der Arbeitnehmer im Bezug auf die Ordnung des Betriebs zu beeinflussen und zu koordinieren (vgl. zur mitbestimmungsfreien Installation eines Zugangssicherungssystems, BAG 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 10).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Vielmehr muß der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, daß die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - BAGE 54, 278, zu B II 5 der Gründe; 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, zu B II 1 b dd der Gründe; ErfK/Hanau/Kania § 87 BetrVG Rn. 59; DKK-Klebe BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 14).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Ausreichend ist es, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, die vorgegebene Ordnung des Betriebes zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 13, zu B I 2 der Gründe; 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - BAGE 35, 150, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Vielmehr muß der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, daß die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - BAGE 54, 278, zu B II 5 der Gründe; 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, zu B II 1 b dd der Gründe; ErfK/Hanau/Kania § 87 BetrVG Rn. 59; DKK-Klebe BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 14).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Ausreichend ist es, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, die vorgegebene Ordnung des Betriebes zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 13, zu B I 2 der Gründe; 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - BAGE 35, 150, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91

    Maßnahmen der Berufsbildung

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99
    Der Bericht der Fa. I stellt vielmehr eine zusammenfassende Auswertung des Ist-Zustands des Angebots der R -Leistungen aus Kundensicht dar, ohne daß es möglich wäre, Rückschlüsse auf einzelne Arbeitnehmer oder auch nur eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern zu ziehen (vgl. in Bezug auf Ergebnisse einer Kundenbefragung durch ein Drittunternehmen, BAG 28. Januar 1992 - 1 ABR 41/91 - AP BetrVG 1972 § 96 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 96 Nr. 1, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 34/89

    Essenszeiten im Dreischichtbetrieb und Arbeitszeit

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Ausreichend ist es, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, das Verhalten der Arbeitnehmer zu steuern oder die Ordnung des Betriebs zu gewährleisten (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Dementsprechend obliegt es nach der Rechtsprechung des Senats dem Arbeitgeber, sich in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Dritten gegenüber nicht in einer Weise zu binden, die eine Einflussnahme des Betriebsrats faktisch ausschließt (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, 135 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 92 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 92, zu B II 1 b dd der Gründe; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 b der Gründe).

    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gewährleistet ist (18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - aaO).

    Die Vergabe der Überwachungstätigkeit an einen Dritten schließt das Mitbestimmungsrecht nicht aus (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 b der Gründe; 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - BAGE 54, 278, 290 ff. = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 30, zu B II 5 der Gründe; ErfK/Kania § 87 BetrVG Rn. 59).

    Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall durch entsprechende Vertragsgestaltung mit dem Dritten sicherstellen, dass der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht ausüben kann (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, 135 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 92 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 64, zu B II 1 b dd der Gründe; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - aaO; Fitting BetrVG § 87 Rn. 250).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist demzufolge, die Arbeitnehmer gleichberechtigt an der Gestaltung der betrieblichen Ordnung teilhaben zu lassen (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 a der Gründe).

    Im Gegensatz zu der schriftlichen Kommunikation zwischen Kunden und Sachbearbeitern in Geschäftsbriefen (BAG 8. Juni 1999 - 1 ABR 67/98 - aaO) oder der Kundenberatung durch die Mitarbeiter eines Geldinstituts (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - aaO, zu B II 1 b der Gründe) betrifft die Kommunikation mit den Fahrgästen aber nur einen Randbereich der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung der Fahrer und nicht das eigentliche Arbeitsprodukt.

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12

    Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines

    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 3 der Gründe; 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 47, 96) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 1 b der Gründe; vgl. auch 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu B II 1 b dd der Gründe, BAGE 89, 128 [zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG]) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 253, zu B I 1 c aa der Gründe; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Übung Nr. 27, zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, zu I 1 a der Gründe; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 -, Rn. 26, juris).

    Da sich solche Beurteilungsgrundsätze stets auf die Person eines oder mehrerer bestimmter Arbeitnehmer beziehen müssen, und nicht nur auf den Arbeitsplatz, sind z. B. Arbeitsplatzbewertungen keine Beurteilungsgrundsätze, weil sie nicht personenbezogen sind (BAG, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 -, Rn. 32, juris).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Arbeitsplatzbewertungen sind, weil sie nicht personenbezogen sind, auch keine Beurteilungsgrundsätze iSv. § 94 BetrVG (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 3 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27) .
  • LAG München, 21.02.2008 - 4 TaBV 56/07

    Unterlassungsantrag

    Da die Arbeitgeberin die verfahrensgegenständlichen Testkäufe nach dem Konzept "M." unbestritten betriebsübergreifend, in einer Reihe von "Häusern"/Filialen (nach ihrem Vorbringen: in 20 bis 25 Häusern hinsichtlich der Kassiervorgänge, in ca. 20 (weiteren?, teilidentischen?) Filialen "Gartenmöbel und Zoo") durchgeführt hat, handelt es sich hierbei um eine überörtliche, betriebs-/filialübergreifende Angelegenheit, die damit in die genuine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG fällt und deshalb dessen Antragsberechtigung begründet (siehe BAG, B. v. 18.04.2000, 1 ABR 22/99, AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG Überwachung - B. I. 2. der Gründe - siehe näher auch LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 18.01.2005, 2 TaBV 21/04, juris - ebenfalls zum "M." -).

    Ist der konkrete Streitfall dagegen Ausdruck einer allgemeinen Rechtsfrage, kann ein berechtigtes Interesse bestehen, zu dieser allgemeinen Streitfrage über den abgeschlossenen Sachverhalt hinaus eine Entscheidung zu erlangen - es genügt, wenn gleiche oder ähnliche Streitfälle im Betrieb oder Unternehmen erneut auftreten können (BAG, B. v. 20.04.1999, 1 ABR 13/98, AP Nr. 43 zu § 81 ArbGG 1979; B. v. 18.04.2000, aaO - B. I. 1. der Gründe, m. w. N. - Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 81 Rzn. 23/24).

    In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten kann sich der Arbeitgeber Dritten gegenüber nicht in einer Weise binden, die eine Einflussnahme der zuständigen Arbeitnehmervertretung faktisch ausschließen würden - der Arbeitgeber muss durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG, B.v. 18.04.2000, aaO, - B.II.1.b d. Gr., m.w.N. -).

    Wie das BAG in der bereits zitierten, vom Arbeitsgericht und den Beteiligten angezogenen, Entscheidung vom 18.04.2000 (aaO - unter B. II. 1. b der Gründe -) näher ausgeführt hat, hat der Betriebsrat nach dieser Vorschrift bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen, weshalb Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirkung der Arbeitnehmer ist.

    Danach sind solche Anordnungen mitbestimmungsfrei, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, B. v. 18.04.2000, aaO).

    Gegenstand ist danach die Frage, nach welchen Gesichtspunkten der Arbeitnehmer insgesamt oder in Teilen seiner Leistung oder seines Verhaltens beurteilt werden soll - mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (vgl. wiederum nur BAG, B. v. 18.04.2000, aaO).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Zulässigkeitsvoraussetzung ist aber, daß dem Feststellungsantrag ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse zugrunde liegt (Senat 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2007 - 11 TaBV 101/06

    Verpflichtung der Verkäufer eines großen Möbeleinzelhandels zur Dokumentation der

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17

    Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06

    Antragsbestimmtheit, Einigungsstelle, Mobbing

  • ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14

    Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14

    Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung

  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11

    Feststellung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG , wenn der

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17

    Stufenvorweggewährung

  • LAG Hessen, 19.09.2006 - 9 TaBV 56/06

    Tarifauslegung - kein Verstoß gegen Europarecht und Art 3 Abs 1 GG durch § 117

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02

    Zur Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 121/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 TaBV 16/06

    Unterlassungsansprüche eines Betriebsrats hinsichtlich Taschenkontrollen und

  • LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05

    Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2004 - 15 TaBV 6/03

    Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten, Tendenzschutz

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim

  • ArbG München, 14.02.2019 - 32 BV 287/18

    Verpflichtung der Arbeitgeberin, mit dem Betriebsrat und mit der Belegschaft auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 19 TaBV 1109/09

    Mitbestimmung bei Videoüberwachung; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

  • ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21

    Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit

  • ArbG Solingen, 21.05.2015 - 2 BVGa 2/15
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2011 - 7 TaBV 556/11

    Formulare für Kassendifferenz - offensichtliche Unzuständigkeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 TaBV 11/20

    Mitbestimmungsrecht - Dienstanweisung - Unfälle mit Dienstfahrzeugen

  • ArbG Hamburg, 21.10.2008 - 19 BV 3/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Anordnung gegenüber einem Arbeitnehmer,

  • LAG Hessen, 15.05.2007 - 4 TaBV 60/07

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Konzernbetriebsrat

  • LAG Hessen, 01.03.2001 - 5 TaBV 103/00

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 22 TaBV 1900/07

    Erstattung Schulungskosten

  • KAG Hamburg, 20.09.2018 - I MAVO 3/18
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