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   BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19   

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https://dejure.org/2020,28445
BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19 (https://dejure.org/2020,28445)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 1 ABR 23/19 (https://dejure.org/2020,28445)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 (https://dejure.org/2020,28445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG, § ... 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 28 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder Nr. 11 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttolöhne und -gehälter; Keine Erforderlichkeit für monatliche Vorlage der Bruttolohn- und -gehaltslisten an den Betriebsrat

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttolöhne und -gehälter

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren - und die nachträgliche Genehmigung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bruttoentgeltlisten - und die monatliche Einsicht des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Monatliche Einsicht des Betriebsrates in die Bruttoentgeltlisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1897
  • NZA 2021, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Ist dies unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (ausf. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50) .

    b) Weiter ist das Landesarbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Betriebsrat eine bereits erfolgte Einleitung eines Beschlussverfahrens durch nachträgliche - bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung mögliche - Beschlussfassung genehmigen kann (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    So besteht etwa kein (mit der Überwachungsaufgabe des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und einem möglichen Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG begründeter) Anspruch, wenn es einem örtlichen Betriebsrat um den betriebsübergreifenden Einblick in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten geht (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rn. 14 ff.) oder sich die bei einer auf die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze bezogene Überwachungsaufgabe nicht auf die Einhaltung von Ge- oder Verboten bezieht (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 32, BAGE 136, 123) .
  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe -

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Die Antragsfassung trägt vielmehr ersichtlich der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Rechnung, wonach das Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG in kleineren Betrieben - anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses - der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muss, hat (grds. BAG 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - zu II der Gründe, BAGE 25, 75) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Verweist der Betriebsrat auf die Prüfung der Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechts, wofür es der Einsicht in die Bruttoentgeltlisten bedarf, kann auch das ausreichend sein (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 33 ff., BAGE 128, 92) .
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Das Recht besteht nur, wenn es zur Durchführung von Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 16, BAGE 166, 309) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis erkennbar sind (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Allerdings hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass der Betriebsrat die Tatsachen, aus denen das Zustandekommen des (ordnungsgemäßen) Beschlusses folgt, nur auf entsprechendes Bestreiten des Arbeitgebers vorzutragen hat (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 26) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    So besteht etwa kein (mit der Überwachungsaufgabe des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und einem möglichen Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG begründeter) Anspruch, wenn es einem örtlichen Betriebsrat um den betriebsübergreifenden Einblick in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten geht (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rn. 14 ff.) oder sich die bei einer auf die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze bezogene Überwachungsaufgabe nicht auf die Einhaltung von Ge- oder Verboten bezieht (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 32, BAGE 136, 123) .
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
    Zwar gehört es zu den Aufgaben eines Betriebsrats, die Durchführung einer Betriebsvereinbarung zu überwachen (vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 26) .
  • LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur

    Ist dies unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris).

    Dazu muss er mit der Antragstellung nicht völlig übereinstimmen oder wortlautidentisch sein; es ist ausreichend, wenn darin der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis erkennbar sind (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 15 - zitiert nach juris).

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag als unzulässig abgewiesen wird, möglich (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris; ErfKKoch § 80 Rn. 3).

  • LAG München, 07.12.2023 - 2 TaBV 31/23

    Betriebsratssitzung, Videokoferenz, Zurverfügungstellung der erforderlichen

    Für eine weitere Prüfung desselben bestand keine Veranlassung, da die Arbeitgeberin dessen Ordnungsgemäßheit nicht in Abrede gestellt hat (vgl. BAG vom 29.09.2020 - 1 ABR 23/19 - Rn. 13, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2023 - 6 TaBV 1/23

    Errichtung einer Einigungsstelle - Bestimmtheit des Antrags - offensichtliche

    Ist dies - vom Arbeitgeber gerügt - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - vgl. auch 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50, zitiert nach juris).

    Der Betriebsrat kann hierbei eine bereits erfolgte Einleitung eines Beschlussverfahrens durch nachträgliche - bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung mögliche - Beschlussfassung genehmigen (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - Rn. 14, aaO; 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50, zitiert nach juris).

    Auf den Umfang der Streitfrage, zu deren Klärung eine Verfahrenseinleitung inhaltlich beschlossen ist, kann auch unter Berücksichtigung der Umstände der Beschlussfassung geschlossen werden (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - Rn. 15, aaO).

  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Denn zu dem Anspruch des Betriebsrats auf Einblick in Listen über Bruttolöhne und -gehälter gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 29. September 2020 ausgeführt, dass dieser Anspruch eine auf das konkrete Einsichtsverlangen bezogene, spezifische Prüfung der Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat geltend gemachten Aufgaben verlangt, die (auch) durch die Argumentation nicht ersetzt werden kann, das Verlangen einer Einblicknahme könne "jederzeit" angebracht werden (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 90 Rn. 19 ff. mit Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz, LAG Kiel, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 - juris, wonach der Betriebsrat von der Arbeitgeberin nicht von vornherein ohne gesonderte eigene Prüfung der Erforderlichkeit wiederkehrend die monatliche Einsichtnahme verlangen könne).
  • ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45c/17

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

    Rechtsbeschwerde zurückgewiesen BAG: 1 ABR 23/19 29.09.2020.
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