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   BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15   

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https://dejure.org/2017,5988
BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 (https://dejure.org/2017,5988)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 (https://dejure.org/2017,5988)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15 (https://dejure.org/2017,5988)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 77 Abs 1 BetrVG, § 50 BetrVG
    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • IWW

    § 106 Abs. 2 BetrVG, § ... 106 BetrVG, § 92 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 2 GBV, § 4 Abs. 3 GBV, § 4 Abs. 4 GBV, § 4 Abs. 5 GBV, § 3 GBV, § 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 3 Abs. 3 Unterabs. 2, Abs. 4, Abs. 5 GBV, § 3 Abs. 5 GBV, § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei einem identitätswahrenden Betriebsübergang; Keine Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei zwingender Zugehörigkeit ihrer Regelungen zum bisherigen Unternehmen

  • Betriebs-Berater

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • bag-urteil.com

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • rewis.io

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei einem identitätswahrenden Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Normative Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1332
  • NZA-RR 2017, 413
  • NZG 2017, 1119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt eine in den Betrieben eines abgebenden Unternehmens geltende Gesamtbetriebsvereinbarung bei einem die Betriebsidentität wahrenden Übergang auf einen bisher betriebslosen Betriebserwerber in dem übertragenen Teil des Unternehmens als Betriebsvereinbarung auch dann fort, wenn nur ein Betrieb auf diesen übergeht (ausf. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 45 ff. mwN, BAGE 151, 302) .

    Dieses Nebeneinander bleibt bestehen, wenn ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität auf einen anderen Rechtsträger übertragen wird (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 50 mwN, BAGE 151, 302) .

    Auch der Wegfall des Gesamtbetriebsrats führt nicht zur Beendigung der normativen Wirkung von ihm geschlossener Vereinbarungen (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 51, 53 mwN, BAGE 151, 302) .

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15
    Dem Betriebsrat steht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die erforderliche Antragsbefugnis für sein Leistungsbegehren zu (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 102, 356) .

    b) Die weitere Geltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung in dem übertragenen Betrieb kann allerdings daran scheitern, dass die betreffende Regelung nach ihrem Inhalt die Zugehörigkeit zum bisherigen Unternehmen zwingend voraussetzt und nach dem Betriebsübergang gegenstandslos wird (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 102, 356) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 14 TaBV 1813/14
    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. März 2015 - 14 TaBV 1813/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Nur wenn die betreffende Regelung nach ihrem Inhalt die Zugehörigkeit zum bisherigen Konzern zwingend voraussetzt oder nach dem Ausscheiden des Unternehmens aus dem Konzern gegenstandslos wird, scheidet eine Fortgeltung aus (vgl. für Gesamtbetriebsvereinbarungen BAG 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15 - Rn. 15 f. mwN) .
  • ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17

    Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung

    Die Rechtsprechung des BAG zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in einem Betrieb, der aus einem Unternehmen ausscheidet (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15 -), ist zu übertragen.

    aa) Ausgangspunkt ist die Entscheidung des BAG vom 24. Januar 2017 (1 ABR 24/15).

    (BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01; vgl. auch BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15).

    Das kann dann der Fall sein, wenn das mit der Vereinbarung verbundene Ziel nur im Unternehmen des vormaligen Arbeitgebers sinnvoll verwirklicht werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15).

  • BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20

    Betriebliche Entgeltgrundsätze und Mindestlohn

    Ein solcher zukunftsbezogener betriebsverfassungsrechtlicher Durchführungsanspruch (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) kann im Wege des Leistungsantrags geltend gemacht werden (vgl. zB BAG 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

    Diese Ansicht hält im Wesentlichen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur normativen Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei einem die Betriebsidentität wahrenden Betriebsübergang (grundlegend BAG v. 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - juris; ebenso BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 - und BAG v. 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 - Rn. 14, beide juris) für übertragbar.

    (1)Die Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung in einem übertragenen Betrieb kann allerdings daran scheitern, dass die betreffende Regelung nach ihrem Inhalt die Zugehörigkeit zum bisherigen Unternehmen zwingend voraussetzt und nach dem Betriebsübergang gegenstandslos wird (BAG v. 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 - Rn. 16, juris; BAG v. 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - juris, dort unter Rn. 51).

  • LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

    Gesamtbetriebsvereinbarungen behalten im Fall eines Betriebsübergangs bei Wahrung der Betriebsidentität ihre unmittelbare und zwingende Wirkung, denn das Bezugsobjekt der Gesamtbetriebsvereinbarung sind die einzelnen Betriebe; eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt nicht "im Unternehmen", sondern in den Betrieben des Unternehmens ( BAG, Beschl. v. 24.01.2017 - 1 ABR 24/15; Fitting, § 77 BetrVG Rdnr. 169 m.w.N.).
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