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   BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12   

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https://dejure.org/2013,40957
BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12 (https://dejure.org/2013,40957)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 ABR 25/12 (https://dejure.org/2013,40957)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 (https://dejure.org/2013,40957)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • openjur.de

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen; Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 81 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9, § 241 Abs 2 BGB
    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Pflicht zur Ausschreibung von mit Leiharbeitnehmern zu besetzenden Arbeitsplätzen

  • bag-urteil.com

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Betriebs-Berater

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

  • rewis.io

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Ausschreibung von mit Leiharbeitnehmern zu besetzenden Arbeitsplätzen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfordernis innerbetrieblicher Ausschreibung von Arbeitsplätzen auch bei beabsichtigtem Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - und der Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung von Arbeitsplätzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Leiharbeit vorab im Betrieb ausschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 214
  • BB 2014, 308
  • DB 2014, 491
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13, BAGE 137, 106) .

    Das stellt § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG klar (BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 17, BAGE 137, 106) .

    Daneben soll das Stellenbesetzungsverfahren für die verfügbaren Arbeitsplätze durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung transparent ausgestaltet werden (BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 19, BAGE 137, 106) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12
    Ebenso kann der Arbeitgeber aufgrund der Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) gehalten sein, Arbeitnehmern, die aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht mehr imstande sind, die ihnen nach § 106 Satz 1 GewO zugewiesene Arbeitsleistung zu erbringen, innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens eine Tätigkeit zu übertragen, zu deren Erbringung sie noch in der Lage sind (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27, BAGE 134, 296) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 TaBV 43/11

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Leiharbeitnehmer,

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. Februar 2012 - 6 TaBV 43/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12
    Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die bisher zugewiesenen Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, kann dieser unter den in § 81 Abs. 4 SGB IX genannten Voraussetzungen eine anderweitige Beschäftigung und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht erfasst, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen und durchsetzen (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Er kann dann vielmehr einen Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht erfasst, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 18 mwN) .

    (2) Der funktionale Zusammenhang zwischen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei einer Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG und § 93 BetrVG gebietet kein anderes Ergebnis (vgl. hierzu etwa BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Daraus kann sich ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf anderweitige Beschäftigung ergeben, wenn er seine vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen seiner Behinderung nicht mehr ausüben kann (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Ist der Arbeitnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr in der Lage, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO näher bestimmte Leistung zu erbringen, kann es die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB gebieten, dass der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht erneut Gebrauch macht und die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens anderweitig derart konkretisiert, dass dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung wieder möglich wird (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, 27, BAGE 134, 296; 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24) .

    Eine Verpflichtung zu einer vertragsfremden Beschäftigung begründet das Gebot der Rücksichtnahme nicht (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, 27, BAGE 134, 296; 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber die entsprechende Neubestimmung der auszuübenden Tätigkeit rechtlich möglich und zumutbar ist (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 26 f., 34, 44, 46, BAGE 152, 1; 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28 ff., BAGE 134, 296) .

    Daraus kann sich ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf anderweitige - auch vertragsfremde - Beschäftigung ergeben, wenn er seine vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen seiner Behinderung nicht mehr ausüben kann (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24) .

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 25/12, juris Rn. 18).

    Die §§ 93, 99 BetrVG sind systematisch miteinander verschränkt (BAG 15.10.2013 a.a.O. Rn. 21).

    Daneben soll das Stellenbesetzungsverfahren für die verfügbaren Arbeitsplätze durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung transparent ausgestaltet werden (BAG 15.10.2013 a.a.O. Rn. 22).

  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

    § 81 Abs. 4 SGB IX (seit 1.1.2018 § 164 Abs. 4 SGB IX) gewährt jedem schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder diesem gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 iVm § 68 Abs. 1 SGB IX, seit 1.1.2018 § 151 SGB IX) Arbeitnehmer, der wegen seiner Schwerbehinderung die geschuldete Arbeit nicht leisten kann, einen Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung, gegebenenfalls mit Hilfe einer Vertragsänderung (BAG 15.10.2013 -1 ABR 25/12 Rn 24; 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 Rn 18).
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 33/14

    Inhaltliche Gestaltung innerbetrieblicher Ausschreibungen von Arbeitsplätzen bei

    Die durch das Verlangen ausgelöste Ausschreibungspflicht bezieht sich etwa auch auf Arbeitsplätze, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen und deren Einsatzzeit zumindest vier Wochen betragen soll (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 19 ff.) .

    Daher kann der Arbeitgeber auch insoweit verpflichtet sein, einen freien Arbeitsplatz mit einem bereits beschäftigten leistungsgeminderten Arbeitnehmer zu besetzen, wenn ihm die Neubestimmung der auszuübenden Tätigkeit rechtlich möglich und zumutbar ist (vgl. zu all dem BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2019 - 10 TaBV 46/18

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur personellen Einzelmaßnahme bei

    Daneben soll das Stellenbesetzungsverfahren für die verfügbaren Arbeitsplätze durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung transparent ausgestaltet werden (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 -, Rn. 22, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Weisungsrecht, Umsetzung, behinderungsgerechte Beschäftigung,

    Zur Ermöglichung der Beschäftigung kann der behinderte Mensch gegebenenfalls sogar eine Abänderung des Arbeitsvertrags beanspruchen (BAG, aaO; BAG, 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12, juris Rn 24), jedenfalls aber eine Neuausübung des Direktionsrechts im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags.
  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Urteilsverfahren; Anspruch auf

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2019 - 13 TaBV 24/18

    Anspruch des örtlichen Betriebsrats auf innerbetriebliche Ausschreibung von

  • LAG Köln, 12.01.2022 - 3 Sa 540/21

    Änderungsvertrag im BEM-Gespräch; Keine Pflicht zur Schaffung eines neuen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Änderungskündigung; Annahmeverzug; Direktionsrecht; krankheitsbedingte Kündigung;

  • LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15

    Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2019 - 4 TaBV 15/18

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer beabsichtigten Einstellung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 460/22

    Annahmeverzugslohn; Schadensersatz wegen unterlassener leidensgerechter

  • LAG München, 04.04.2019 - 3 TaBV 7/19

    Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Stellenbesetzungsverfahren,

  • LAG Köln, 27.10.2021 - 11 Sa 105/21

    Bestimmtheit; Klageantrag; Beschäftigungsanspruch

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2018 - 24 BV 378/18
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