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   BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70   

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BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70 (https://dejure.org/1971,1015)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1971 - 1 ABR 26/70 (https://dejure.org/1971,1015)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 (https://dejure.org/1971,1015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerverbände - Gewerkschaften - Gewerkschaftseigenschaft

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 320
  • DB 1971, 1577
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70
    Die Beteiligungsfähigkeit einer Gewerkschaft im Beschlußverfahren entspricht somit der Parteifähigkeit der Partei im Urteilsverfahren (BAG 2, 97 C98] = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG).
  • BAG, 14.03.1967 - 1 ABR 5/66

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Erste Einstellung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70
    Es ist gerichtsbekannt, daß in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Gewerkschaftseigenschaft der christlichen Vereinigungen von Arbeitnehmern umstritten ist (vgl. Beschlußverfahren 1 ABR 5/66; Stahlhacke, DB 64, 697)« Die zwischen den Beteiligten unbestrittene Tatsache, daß vier Mitglieder des Antragstellers in den Betriebsrat der Beteiligten zu 4) gewählt worden sind, sagt an sich noch nichts über die Gewerkschaftsnatur des Antragstellers aus.
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Es gibt in den entsprechenden Gesetzesmaterialien keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Gewerkschaftsbegriff in den unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen jemals ein unterschiedliches Verständnis verbunden und andere als tariffähige Arbeitnehmervereinigungen gemeint hätte (vgl. BAG 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320, zu 1 der Gründe; vgl. ferner Buchner FS 25 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 55, 56 mwN; Konzen SAE 1984, 136, 137).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt, dass der Gewerkschaftsbegriff in der Rechtsordnung stets dieselbe Bedeutung hat, gleich ob er im Tarifvertragsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz oder Betriebsverfassungsgesetz gebraucht wird (6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351; 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320, zu 1 der Gründe; 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - BAGE 29, 72, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Gewerkschaftseigenschaft kommt nur den Arbeitnehmervereinigungen (Koalitionen) zu, die tariffähig sind (BAG v. 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320 (324)).

    Eine sinnvolle Ordnung des Arbeits- und Wirtschaftslebens als Aufgabe der Tarifautonomie kann nur erreicht werden, wenn die Koalitionen in der Lage sind, auf ihre Gegenseite jeweils einen fühlbaren Druck auszuüben, so daß jedenfalls in aller Regel ein Tarifvertrag zustande kommt (BAG v. 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98 (101/102); BAG v. 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 = BAGE 23, 320 (323/324)).

    Nach Auffassung des Senats (Beschluß vom 23.4. 1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 [324] = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953) hat in der Rechtsordnung der Gewerkschaftsbegriff stets dieselbe Bedeutung.

    Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1.1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; auch schon BVerfGE 4, 96 [107] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 78 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG - und vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG - seine Rechtsprechung näher bestimmt.

    'Tauglich' für diese Aufgaben ist eine Koalition nur dann, wenn sie in der in dem Senatsbeschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953 - dargelegten Weise funktionsfähig ist.

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Für die Aussetzung spielt es keine Rolle, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist; das Verfahren muß also auch noch in der Revisionsinstanz ausgesetzt werden (vgl. z. B. BAGE 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 97 Rz 11; GK-ArbGG/Leinemann, Stand September 1996, § 97 Rz 54; Hauck, ArbGG, 1996, § 97 Rz 8).

    Das Bundesarbeitsgericht ist in mehreren Entscheidungen von der Aussetzbarkeit des Verfahrens ohne Antrag der Parteien ausgegangen, ohne auf die Entbehrlichkeit des Antrages ausdrücklich einzugehen (Beschluß vom 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; Beschluß vom 16. März 1988 - 4 AZR 645/87 -, n.v.; Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP Nr. 168 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70 - AP ArbGG 1953 § 97 Nr. 2) sowie der wohl überwiegenden Meinung im Schrifttum (Germelmann-Matthes, ArbGG, 5. Auflage, § 97 Rz. 7 mit zahlreichen Nachweisen) steht das Verfahren nach § 97 ArbGG sowohl dann zur Verfügung, wenn ausschließlich die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung streitig ist (zur Auslegung des Antrag siehe c)) als auch dann, wenn die Gewerkschaftseigenschaft eines Arbeitnehmerverbandes als solche in Frage steht.
  • BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76

    Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer

    Die Präge der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung erfordert stets die Klärung der Gewerkschaftseigenschaft, da nur eine Gewerkschaft tariffähig ist (BAG 23, 320 [325 ] = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; Beschluß vom 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - «= EzA § 2 TVG Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dütz, AuR, 1976, 65 [81 f .]; ders. Anm. in EzA zu § 2 TVG Nr. 10).

    Es genügt nicht, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 23. April 1971 (BAG 23, 320 [323 ] = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953) ausgeführt hat, daß eine Vereinigung von Arbeitnehmern, um eine Gewerkschaft zu sein, in der Bundesrepublik und in (West-) Berlin Mitglieder nachweisen und in dem einen oder anderen territorialen Bereich bei dem Abschluß von Tarifverträgen beteiligt gewesen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für

    BAG, Urteile vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 -, BAGE 23, 320, sowie vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 -, BAGE 21, 98.
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

    Aus dem dargestellten Zweck der Vorschrift ergibt sich ferner, daß ein Verfahren nicht nur dann auszusetzen ist, wenn bereits ein besonderes Beschlußverfahren über die Tariffähigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG anhängig ist (BAGE 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953).
  • ArbG Bochum, 05.09.2022 - 4 BV 10/22
    Es gibt in den entsprechenden Gesetzesmaterialien keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Gewerkschaftsbegriff in den unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen jemals ein unterschiedliches Verständnis verbunden und andere als tariffähige Arbeitnehmervereinigungen gemeint hätte (vgl. BAG 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320; vgl. ferner Buchner FS 25 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 55, 56 m. w. N.; Konzen SAE 1984, 136, 137).

    Dementsprechend hat das BAG wiederholt festgestellt, dass der Gewerkschaftsbegriff in der Rechtsordnung stets dieselbe Bedeutung hat, gleich ob er im Tarifvertragsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz oder Betriebsverfassungsgesetz gebraucht wird (6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351; 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320; 15.3.1977 - 1 ABR 16/75 - BAGE 29, 72, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953) zieht eine Aussetzungspflicht nicht in Betracht, wenn die Gewerkschaftseigenschaft eines Verbandes von niemandem bezweifelt wird.
  • LAG Niedersachsen, 02.07.2007 - 16 Ta 108/07

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und

    Die Bedeutung der Gewerkschaftseigenschaft für das Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben verlangt, dass eine förmliche Klärung nach § 97 Abs. 5 ArbGG erfolgt, wenn diese Eigenschaft streitig sein kann (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1971, Az. 1 ABR 26/70 in AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953, Beschluss vom 25.11.1986, Az. 1 ABR 22/85 in NZA 1987, 492, Germelmann u.a. Kommentar zum ArbGG, 5. Auflage, § 97 Rnr. 7, andere Ansicht GK-ArbGG/Leinemann, § 97 Rdnr. 10).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06

    Aussetzung des Beschlussverfahrens bei Streit um Tariffähigkeit - Unterrichtung

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98

    Materielle Rechtskraft eines Beschlussses über die Gewerkschaftseigenschaft einer

  • ArbG Freiburg, 05.04.2011 - 15 Ca 240/10

    Verfahrensaussetzung - Streit über die Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit der

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