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   BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16   

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https://dejure.org/2017,35938
BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 (https://dejure.org/2017,35938)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 (https://dejure.org/2017,35938)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 (https://dejure.org/2017,35938)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 259 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Umfang und Grenzen des Einsichtsrechts des Betriebsrats in die Bruttoentgeltlisten; Unternehmensbezogener Gleichbehandlungsgrundsatz und überbetriebliche Lohngerechtigkeit

  • Betriebs-Berater

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Entgeltlisten

  • bag-urteil.com

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • rewis.io

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • rechtsportal.de

    Umfang und Grenzen des Einsichtsrechts des Betriebsrats in die Bruttoentgeltlisten

  • datenbank.nwb.de

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmensweite Bruttoentgeltlisten - und das Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Örtlicher Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite Entgeltlisten

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Betriebsräte dürfen nicht alles wissen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG versagt Betriebsräten Einsicht in Gehaltslisten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationsrechte des Betriebsrates - Überwachung der Lohngerechtigkeit im Unternehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrates in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Einsichtsrecht des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten anderer Betriebe desselben Unternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 108
  • BB 2018, 51
  • DB 2018, 71
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
    Ein auf künftige Leistung gerichteter Antrag ist nach dem im Beschlussverfahren anwendbaren § 259 ZPO zulässig, wenn nach den Umständen die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Arbeitgeber werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 16) .

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
    Dieser findet allerdings unternehmensweit Anwendung, wenn eine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einzelne Betriebe beschränkt ist, sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht (BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rn. 16, BAGE 128, 342) .

    Dabei sind die Besonderheiten des Unternehmens und die seiner Betriebe zu berücksichtigen (BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rn. 16, BAGE 128, 342) .

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG haben in einem Beschlussverfahren neben dem Antragsteller diejenigen Stellen ein Recht auf Anhörung, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen sind (BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - Rn. 13, BAGE 157, 220) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
    Grenzen des Einsichtsrechts liegen aber dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 23. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., BAGE 121, 139) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15

    Betriebsrat, Einsichtnahme, Umfang, Bruttolohnliste, Gehaltsliste,

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Februar 2016 - 1 TaBV 43/15 - aufgehoben.
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
    Auch ein solcher Informationsanspruch verlangt, dass ein Beteiligungsrecht nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 90, 288) .
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Dieser hat eine Gleichbehandlung dabei auch betriebsübergreifend zu gewährleisten, wenn seine verteilende Entscheidung nicht auf den einzelnen Betrieb begrenzt ist, sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht (BAG 29.06.2017 - 1 ABR 27/16, juris Rn. 15).
  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Bundesarbeitsgericht 26. September 2017 -1 ABR 27/16- Rn. 16; 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 23).

    Die Grenze des Einsichtsrecht liegt dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (Bundesarbeitsgericht 26. September 2017 -1 ABR 27/16- Rn. 17).

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19

    Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf

    Ungeachtet dessen, dass eine entsprechende Überwachungsaufgabe nicht aus § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG oder § 13 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG folgte, sondern aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. zB BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rn. 17) , stünde auch sie unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit einer Auswertung der Bruttoentgeltlisten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    Diese sind auf die Durchführung von Arbeitnehmerschutzregelungen gerichtet (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16, Rn. 12 ff).

    Diese sind auf die Durchführung von Arbeitnehmerschutzregelungen gerichtet (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16, Rn. 12 ff).

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

    So besteht etwa kein (mit der Überwachungsaufgabe des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und einem möglichen Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG begründeter) Anspruch, wenn es einem örtlichen Betriebsrat um den betriebsübergreifenden Einblick in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten geht (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rn. 14 ff.) oder sich die bei einer auf die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze bezogene Überwachungsaufgabe nicht auf die Einhaltung von Ge- oder Verboten bezieht (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 32, BAGE 136, 123) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher

    Dabei sind die Besonderheiten des Unternehmens und die seiner Betriebe zu berücksichtigen (BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rn. 15; 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rn. 16, BAGE 128, 342) .
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Konzernleitung nur auf Konzernebene zur Regelung bereit ist, was insbesondere bei freiwilligen Zuwendungen anzunehmen ist (vgl. z.B. BAG vom 13.12.2016, 1 AZR 148/15, Rn. 25; BAG vom 17.05.2011, 1 ABR 121/09; LAG München vom 25.09.2019, 4 TaBV 52/19, jeweils zitiert nach juris; zum Ganzen Franzen in GK-BetrVG, a.a.O., § 58 Rn. 24; für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei freiwilligen Leistungen vgl. BAG vom 26.09.2017, 1 ABR 27/16; BAG vom 23.03.2010, 1 ABR 82/08, Rn. 20 m.w.N., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

    Ob der Betriebsrat vergangenheitsbezogen- und unbeschränkt zukunftsbezogen Einsicht in die Lohn- und Gehaltlisten nehmen kann, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 9, juris).

    Ein willkürliches Einsichtsverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschl. v. 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 -, Rn. 15, juris).

  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    Ein solcher, auf eine zukünftige Leistung gerichteter Antrag ist zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 ABR 66/16, Rn. 15, juris; BAG, Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16, Rn. 9, juris; BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02, zu II 2 b der Gründe, BAGE 106, 111).
  • LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21

    Einigungsstelle - Konzernentscheidung

    Für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats entspricht es aber der Rechtsprechung des BAG, dass die Entscheidung des Unternehmens, freiwillige Leistungen nur unternehmensweit erbringen zu wollen, die Zuständigkeit der Einzelbetriebsräte über § 50 Abs. 1 BetrVG ausschließt (BAG vom 26.09.2017, 1 ABR 27/16, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 12.04.2019 - 9 TaBV 122/18

    Informationsanspruch des Betriebsrats; EDV-Datei mit Angaben aus

  • LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
  • LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1744/22
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