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   BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80   

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BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 (https://dejure.org/1982,90)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 (https://dejure.org/1982,90)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 (https://dejure.org/1982,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 107
  • NJW 1983, 953
  • MDR 1983, 520
  • BB 1982, 1609
  • BB 1983, 159
  • BB 1983, 1597
  • DB 1983, 453
  • JR 1983, 484
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    An seiner Erwägung in der Entscheidung vom 28. Juli 1981 (- 1 ABR 79/79-, zur Veröffentlichung vorgesehen), daß insoweit den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum zustehen könnte, dessen Einhaltung nur einer beschränkten Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht unterliegt, hält der Senat daher nicht fest.
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Auch diese hat zum Inhalt die Überprüfung der Frage, ob die von den Betriebspartnern getroffene Regelung die ihrer Regelungsmacht durch allgemeine Grundsätze und Zielvorstellungen des Betriebsverfassungsgesetzes gesetzten Grenzen beachtet (BAG 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Für diese Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen ist allgemein anerkannt, daß diese in vollem Umfange auch dem Rechtsbeschwerde- oder Revisionsgericht obliegt (zuletzt Entscheidung des Senats vom 24. März 1981, BAG 35, 160 = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972 und die Entscheidung des Dritten Senats vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 53/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Hinzu kommt, daß das Betriebsverfassungsgesetz der Einigungsstelle keine Begründung ihres Spruches zur Pflicht macht (BAG 29, 40, 48 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. November 1974 (- 1 ABR 65/73 -, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch ein Initiativrecht des Betriebsrates einschließt.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die Einigungsstelle nicht beteiligt an einem Beschlußverfahren ist, in dem um die Wirksamkeit des von ihr gefällten Spruches gestritten wird (BAG 32, 339, 342 ff. = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; BAG 35, 205, 208 ff. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1979 (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972) die Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG definiert als eine erhebliche, ungewöhnliche und nicht nur vorübergehende Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des Betriebes, gleichgültig, ob die Verminderung der Leistungsfähigkeit durch Außerbetriebsetzung von Betriebsanlagen oder durch Personalreduzierung erfolgt.
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die Einigungsstelle nicht beteiligt an einem Beschlußverfahren ist, in dem um die Wirksamkeit des von ihr gefällten Spruches gestritten wird (BAG 32, 339, 342 ff. = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; BAG 35, 205, 208 ff. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Das ist vom Gericht festzustellen, ohne daß es einer Aufhebung des Spruches bedarf (Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77-, AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
    Der Senat hat wiederholt entscheiden, daß an sich mitbestimmungsfreie Angelegenheiten und Maßnahmen des Arbeitgebers doch insoweit einem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterliegen, als sie auch einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand erfüllen (vgl. zuletzt Beschluß vom 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II der Gründe).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Der gerichtlichen Kontrolle nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG unterliegt die von der Einigungsstelle beschlossene Regelung als solche, nicht die Richtigkeit der ihr zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen und Erwägungen (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zVv., zu B II 2 a der Gründe mwN; 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 122 f., zu B IV 2 der Gründe; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 76 Rn. 105 mwN auch zur Gegenmeinung).

    Ob die Grenzen des Ermessens gewahrt sind, ist dabei auch vom Rechtsbeschwerdegericht ohne Einschränkung überprüfbar (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zVv., zu B II 2 e aa der Gründe; 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 121 f., zu B IV 1 der Gründe).

  • LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und

    Der Antrag der Arbeitgeberin ist zutreffend auf Feststellungen der Unwirksamkeit gerichtet, einer Aufhebung eines Spruchs bedarf es nicht (vgl. BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 22).

    d) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 31.08.1982 ( 1 ABR 27/80 - Tz 33ff) die Auffassung vertreten, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats stünden nicht unter dem allgemeinen Vorbehalt, dass durch sie nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen werden dürfe.

    Es kommt nicht darauf an, durch welche Tatsachen und Annahmen die Einigungsstelle zu ihrem Spruch gekommen ist und ob die diesem Spruch zugrunde liegenden Erwägungen der Einigungsstelle folgerichtig waren und eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 58).

    Sowohl diese Belange als auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, sind vom Arbeitsgericht - notfalls im Wege der Beweisaufnahme - festzustellen, unabhängig davon, ob sie von den Betriebspartnern im Einigungsstellenverfahren vorgetragen worden sind (BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 62).

    Sie können nur zu dessen späterer Änderung Anlass geben und dessen - gegebenenfalls außerordentliche - Kündigung begründen (BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 62).

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, daß sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können (Beschluß des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
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