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   BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93   

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https://dejure.org/1993,1424
BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93 (https://dejure.org/1993,1424)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1993 - 1 ABR 28/93 (https://dejure.org/1993,1424)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 (https://dejure.org/1993,1424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 94, § 118 Abs. 1 Satz 1; Einigungsvertrag Art. 20 Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III
    Personalfragebogen: Keine rechtlich relevante Unterscheidung zwischen dem Selbstausfüllen und der standardisierten Abfrage durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neueinstellung - Personalfragebogen - Beteiligung desBetriebsrates - Wissenschaftlicher Angestellter - Stasi-Mitarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 375
  • BB 1994, 75
  • DB 1994, 480
  • afp 1994, 256
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    (1) Unter einem Personalfragebogen ist die formularmäßige Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person zu verstehen (BAG, Beschluss vom 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 -, Rn. 26, juris).
  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Dabei wird die Ausübung von Mitbestimmungsrechten dann ausgeschlossen, wenn sie die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen könnte (zuletztBeschluß vom 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 - AP Nr. 4 zu § 94 BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    Unter Personalfragebogen ist die formularmäßige Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person zu verstehen (BAG 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 - AP BetrVG 1972 § 94 Nr. 4; GK-Kraft, BetrVG, 6. Aufl. § 94 Rn. 8, jeweils mwN).
  • ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15

    Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei der Erstellung und Durchführung

    Dies gilt umso mehr, wenn man den berücksichtigt, dass unter einem Personalfragebogen eine Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten des Befragten, zu verstehen ist (vgl. BAG , Beschluss vom 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 - juris, Rn. 26).
  • ArbG Oldenburg, 06.01.2011 - 7 BV 8/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Besetzung

    Unter Personalfragebogen ist die formularmäßige Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person zu verstehen (BAG, Beschl. v. 21.09.1993, 1 ABR 28/93, AP Nr. 4 zu § 94 BetrVG 1972 = NZA 1994, 375, 376).

    Ob der Arbeitnehmer den Bogen selbst ausfüllt oder seine Angaben mündlich mitteilt - wie im vorliegenden Fall der "neuen", nunmehr verwendeten Formulare - ist dabei nicht maßgebend (BAG, Beschl. v. 21.09.1993, 1 ABR 28/93, AP Nr. 4 zu § 94 BetrVG 1972 = NZA 1994, 375, 376).

  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu solchen Fragestellungen in Tendenzunternehmen (vgl. BAG v. 21.09.1993 -- NZA 1994, 375 (377)).
  • LAG Hamburg, 17.03.1998 - 3 Sa 18/97

    Entlassung eines Dienstordnungs-Angestellten; Umfang der Personalratsbeteiligung

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  • ArbG Hagen, 13.12.2007 - 4 BV 46/07

    Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Anwendung eines Tarifvertrags

    Ob die Arbeitgeberin tatsächlich zur Anwendung der Tarifverträge für die Metallindustrie in der jeweils gültigen Fassung auf die auf sie zum 01.07.2002 übergegangenen Arbeitsverhältnisse verpflichtet ist, ist keine Frage der Bestimmtheit, sondern der Begründetheit des Globalantrags (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.2006 - 1 AZR 460/04, NZA 2006, 798; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - 7 ABR 37/98, Juris; BAG, Beschluss vom 21.09.1993 - 1 ABR 28/93, NZA 1994, 375).
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