Weitere Entscheidung unten: BAG, 29.09.2004

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   BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04   

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BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04 (https://dejure.org/2005,240)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 1 ABR 29/04 (https://dejure.org/2005,240)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 (https://dejure.org/2005,240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

  • Wolters Kluwer

    Punkteschema für soziale Auswahl als mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie; Verbot der Wiederholung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens; Teleologische Reduktion des Mitbestimmungsrechts nach § 95 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • Judicialis

    BetrVG § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Kündigung - Auswahlrichtlinie bei betriebsbedingten Kündigungen; Punkteschema für Sozialauswahl; allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahlrichtlinien bei Kündigungen: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vor Kündigungen nach Punkteschema für die Sozialauswahl ? Bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts Anspruch auf Unterlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Punktesystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 239
  • NJW 2006, 1229 (Ls.)
  • ZIP 2005, 2080
  • MDR 2006, 272
  • NZA 2005, 1372
  • BB 2005, 2819
  • DB 2005, 2530
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann dem Betriebsrat im Falle der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte unabhängig von § 23 Abs. 3 BetrVG ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zustehen (vgl. grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364; vgl. auch Raab ZfA 1997, 183).

    Dieser beruht auf einer sich aus dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats iVm. § 2 BetrVG ergebenden Nebenpflicht des Arbeitgebers (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Es ist daher nicht widersprüchlich, einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen § 87 BetrVG zu bejahen, ihn aber im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei bestimmten personellen Einzelmaßnahmen oder in wirtschaftlichen Angelegenheiten möglicherweise zu verneinen (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -aaO).

    Das hat der Senat im Beschluss vom 3. Mai 1994 (- 1 ABR 24/93 - BA-GE 76, 364) im Einzelnen begründet.

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Sie dürfen ihn grundsätzlich nicht gänzlich beseitigen (10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 198, zu B III 3 a der Gründe mwN).

    Insbesondere kann hier dahinstehen, ob - etwa wegen § 1 Abs. 4 KSchG - bei einem zwischen den Betriebsparteien vereinbarten Punkteschema für die Sozialauswahl eine Ausnahme von dem Grundsatz gerechtfertigt ist, wonach Auswahlrichtlinien iSv. § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers grundsätzlich nicht gänzlich beseitigen dürfen (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 198, zu B III 3 a der Gründe mwN).

    Die Belegschaft hat ein schützenswertes Interesse daran, dass solche Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf größtmögliche Effektivität, sondern auch unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Belange erfolgen und so als billig und angemessen empfunden werden können (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 202, zu B III 3 c cc der Gründe mwN).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Auch eine einmalige Pflichtverletzung kann einen groben Verstoß darstellen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 b der Gründe mwN).

    Für diese besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, wenn es bereits zu einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts gekommen ist (vgl. etwa BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Dabei bedarf die Frage, ob die Betriebsparteien bei einer derartigen Regelung frei oder ob sie auf Grund des mehrfach geänderten § 1 Abs. 4 KSchG (vgl. zur Gesetzesgeschichte Fitting 22. Aufl. § 95 Rn. 4) auf die Kriterien des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG festgelegt sind und ob Raum für eine abschließende Berücksichtigung individueller Besonderheiten des Einzelfalls verbleiben muss oder darf, im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. dazu etwa DKK-Klebe 9. Aufl. § 95 Rn. 21 mwN; zur früheren Rechtslage: BAG 20. Oktober 1983 - 2 AZR 211/82 - BAGE 43, 357, 363, zu B II 1 der Gründe; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34, 45, zu II 4 a bb der Gründe; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Dabei bedarf die Frage, ob die Betriebsparteien bei einer derartigen Regelung frei oder ob sie auf Grund des mehrfach geänderten § 1 Abs. 4 KSchG (vgl. zur Gesetzesgeschichte Fitting 22. Aufl. § 95 Rn. 4) auf die Kriterien des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG festgelegt sind und ob Raum für eine abschließende Berücksichtigung individueller Besonderheiten des Einzelfalls verbleiben muss oder darf, im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. dazu etwa DKK-Klebe 9. Aufl. § 95 Rn. 21 mwN; zur früheren Rechtslage: BAG 20. Oktober 1983 - 2 AZR 211/82 - BAGE 43, 357, 363, zu B II 1 der Gründe; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34, 45, zu II 4 a bb der Gründe; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Die zum 1. Januar 2004 eingetretene Änderung des § 1 Abs. 4 KSchG stellte keine so wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse dar, als dass sie zweitinstanzlich zu einer Änderung des Streitgegenstands hätte führen können (vgl. dazu BAG 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, 306, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    An einer groben Pflichtverletzung fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte, sich später als unzutreffend herausstellende Rechtsansicht vertritt (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314, 321 f., zu B III der Gründe; Oetker GK-BetrVG 7. Aufl. § 23 Rn. 172 mwN).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Dabei bedarf die Frage, ob die Betriebsparteien bei einer derartigen Regelung frei oder ob sie auf Grund des mehrfach geänderten § 1 Abs. 4 KSchG (vgl. zur Gesetzesgeschichte Fitting 22. Aufl. § 95 Rn. 4) auf die Kriterien des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG festgelegt sind und ob Raum für eine abschließende Berücksichtigung individueller Besonderheiten des Einzelfalls verbleiben muss oder darf, im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. dazu etwa DKK-Klebe 9. Aufl. § 95 Rn. 21 mwN; zur früheren Rechtslage: BAG 20. Oktober 1983 - 2 AZR 211/82 - BAGE 43, 357, 363, zu B II 1 der Gründe; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34, 45, zu II 4 a bb der Gründe; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49, zu B III 2 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich der Verwendung eines

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. März 2004 - 16 TaBV 45/03 - aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94

    Antragsbindung; Bestimmung des Streitgegenstandes; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
    Auch konnte sich die Arbeitgeberin für ihren Rechtsstandpunkt immerhin auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Oktober 1994 (- 11 TaBV 90/94 - DB 1995, 2375) berufen.
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Denn nach der Rechtsprechung des BAG steht dem Betriebsrat im Falle der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte unabhängig von § 23 Abs. 3 BetrVG ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zu (vgl. grundlegend BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, BAGE 76, 364; vgl. auch Raab ZfA 1997, 183; BAG Beschluss vom 26.07.2005 - 1 ABR 29/04, n.v.).

    Es ist aber anerkannt, dass ein Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen § 87 BetrVG besteht (vgl. zuletzt BAG Beschluss vom 26.07.2005 - 1 ABR 29/04, n.v.) Denn dem Gesamtbetriebsrat steht kein anderer wirksamer Weg zur Durchsetzung dieses Mitbestimmungsrechts zur Verfügung.

    Für diese besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, wenn es bereits zu einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts gekommen ist (vgl. etwa BAG Beschluss vom 26.07.2005 - 1 ABR 29/04, n.v.; BAG Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    bb) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Punkteschema für die soziale Auswahl allerdings auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie dar, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen, sondern nur auf konkret bevorstehende betriebsbedingte Kündigungen anwenden will (vgl. 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43).

    Gerade das Fehlen einer solchen Unwirksamkeitsnorm ist einer der Gründe dafür, dem Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch zu gewähren (BAG 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - aaO; vgl. Jacobs/Burger SAE 2006, 256).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch anerkannt bei drohenden Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) und § 95 Abs. 1 BetrVG (26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - BAGE 115, 239).
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Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/04   

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BAG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 ABR 29/04 (https://dejure.org/2004,62008)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11

    Tarifvorrang - Ort des Arbeitszeitbeginns - Umkleidezeit - § 53

    Der Streit über die Reichweite eines Mitbestimmungsrechts betrifft den Inhalt eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen den Betriebsparteien (vgl. z.B. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17, zitiert nach juris; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/04 - Rn. 26, zitiert nach juris).
  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

    Der Streit über die Reichweite eines Mitbestimmungsrechts betrifft den Inhalt eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen den Betriebsparteien (vgl. z.B. BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - BAG 29.09.2004 - 1 ABR 29/04 -).
  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 117/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Orts des Arbeitsbeginns aus

    Der Streit über die Reichweite eines Mitbestimmungsrechts betrifft den Inhalt eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen den Betriebsparteien (vgl. z.B. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17, zitiert nach juris; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/04 - Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 24.02.2011 - 5 TaBV 120/10

    Globalantrag - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats anlässlich der Erstellung

    Der Streit über die Rechweite eines Mitbestimmungsrechts betrifft den Inhalt eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen den Betriebsparteien (vgl. z.B. BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - Rn 17, zitiert nach juris; BAG 29.09.2004 - 1 ABR 29/04 - Rn 26, zit. nach juris).
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