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   BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97   

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BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97 (https://dejure.org/1997,1395)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 1 ABR 29/97 (https://dejure.org/1997,1395)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 (https://dejure.org/1997,1395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 83 Abs. 3; BetrVG § 99; ZPO § 256 Abs. 1
    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99; ArbGG § 83 Abs. 3; ZPO § 256 Abs. 1
    Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen: Keine zwingende Neueingruppierung bei Wechsel von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei gleicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 319
  • BB 1998, 380
  • DB 1998, 1923
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97
    Das folgt daraus, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung ein Mitbeurteilungsrecht ist (z.B. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1 a der Gründe), das auf eine reine Rechtskontrolle (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG) beschränkt ist und für Zweckmäßigkeitserwägungen, welche auch das Verhältnis zu den übrigen Arbeitgebern betreffen könnten, keinen Raum läßt.

    Sie dient der einheitlichen und möglichst gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (z.B. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97
    Die auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen vorzunehmende Prüfung, wer Beteiligter des vorliegenden Verfahrens ist (BAGE 59, 371, 374 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 1 a der Gründe), bestätigt die Bewertung der Vorinstanzen.

    Diese Unternehmen sind nämlich nicht, wie für die Beteiligung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu fordern ist (z.B. BAGE 59, 371, 374 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 1 a der Gründe), durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen.

  • LAG Hamburg, 23.01.1997 - 7 TaBV 4/96

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Umwandlung befristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Januar 1997 - 7 TaBV 4/96 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97
    Das ergibt sich schon daraus, daß die Klage auf Feststellung des Inhalts eines Urteils möglich ist, wenn über diesen wegen unklarer Tenorierung Streit zwischen den Verfahrensbeteiligten besteht (BGHZ 36, 11, 14; MünchKomm-ZPO/Lüke, § 256 Rz 17; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 256 Rz 35).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97
    Erfolglos beruft sich der Betriebsrat in diesem Zusammenhang darauf, daß der Übergang von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 65, 329, 334 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 a bb der Gründe) als Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12

    Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Die gerichtliche Zustimmungsersetzung ist solange bindend, wie keine neue Eingruppierung erforderlich wird, die das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslöst (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B II 1 b der Gründe) .

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Beurteilung eine Eingruppierung oder eine Umgruppierung zum Gegenstand hat (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 1 der Gründe; 2. April 1996 -  1 ABR 50/95  - zu B II 1 a der Gründe).

    Anlass für eine solche Feststellung kann eine Änderung der Tätigkeit sein, aber auch eine Änderung des Entgeltschemas (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23; 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 1 der Gründe) oder - sofern ein vorhergegangenes Zustimmungsersetzungsverfahren keine Bindungswirkung entfaltet - eine nach Ansicht des Arbeitgebers bisher fehlerhafte Eingruppierung (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 64, 254) .

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Sie besteht in der Feststellung, daß die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Hinsichtlich der Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer tarifgerecht eingruppiert ist, unterscheidet sich die Lage nicht von derjenigen während eines unverändert fortbestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

    Die gerichtliche Zustimmungsersetzung gilt dann solange, wie keine neue Eingruppierung erforderlich wird, die selbst das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösen würde (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 26/17

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine Regelungsabrede - maßgebende

    Die mit den Schreiben vom Januar 2016 an den Betriebsrat gerichteten beiden erneuten Anträge auf Zustimmung zur Eingruppierung der Arbeitnehmer T und D in die Lohngruppe 6 LG-RTV waren zwar nicht erforderlich, weil sich anlässlich der Weiterbeschäftigung deren Tätigkeit nicht änderte (dazu BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe) .
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

    Zwar ist eine - erneute - Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich an ein befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar ein weiteres Arbeitsverhältnis anschließt und sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das maßgebliche Entgeltschema ändern (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Hinsichtlich der Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer tarifgerecht eingruppiert ist, unterscheidet sich die Lage nicht von derjenigen während eines unverändert fortbestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

    Die gerichtliche Zustimmungsersetzung gilt solange, wie keine neue Eingruppierung erforderlich wird, die selbst das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösen würde (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15

    Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten

    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (BAG, Beschluss vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Dies zeigt bereits der von der Fachkammer zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, juris Rn. 25, nach welchem eine Umgruppierung voraussetzt, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers den Merkmalen einer anderen - höheren oder niedrigeren - Vergütungsgruppe entspricht als derjenigen, in die er bisher eingruppiert ist (ebenso BAG, Beschl. v. 1.6.2011 - 7 ABR 138/09 -, juris Rn. 31; v. 22.4.2009, a.a.O., Rn. 51; v. 17.6.2008 - 1 ABR 37/07 -, juris Rn. 14; v. 18.9.2002 - 1 ABR 56/01 -, BAGE 102, 346, juris Rn. 22, und v. 20.3.1990 - 1 ABR 20/89 -, BAGE 64, 254, juris Rn. 29 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = NZA 1998, 319 f.; vgl. auch Fitting u.a., BetrVG, 26. Auflage 2012, § 99 Rn. 82; Wlotzke, Preis, Kreft, BetrVG, 4. Auflage 2009, § 99 Rn. 22; ErfK-Kania, 13. Auflage 2013, § 99 BetrVG Rn. 11) gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:.

    (bb) Anlass für eine Ein- oder Umgruppierung (zur rechtlichen Bedeutungslosigkeit der Unterscheidung beider Begriffe vgl. BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = NZA 1998, 319 f.) kann eine Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers sein, eine Änderung des Entgeltschemas oder auch eine veränderte Einschätzung der Rechtslage durch den Arbeitgeber (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, Rn. 25, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Die Kammer hielt eine Abänderung des erstinstanzlichen Tenors aber nicht für angezeigt, da es grundsätzlich für den Beurteilungsakt ohne Bedeutung ist, ob es sich um eine Eingruppierung oder eine Umgruppierung handelt (vgl. BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = NZA 1998, 319 f.).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Hinsichtlich der Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer tarifgerecht eingruppiert ist, unterscheidet sich die Lage nicht von derjenigen während eines unverändert fortbestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

    Die gerichtliche Zustimmungsersetzung gilt solange, wie keine neue Eingruppierung erforderlich wird, die selbst das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösen würde (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2021 - 12 TaBV 38/20

    Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 36/10

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 TaBV 65/09

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung; Unzulässiger Hilfsantrag der Arbeitgeberin

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2008 - 10 TaBV 88/08

    ERA; Mitbestimmung des BR bei ERA-Einführung

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10

    Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2011 - 12 TaBV 70/10

    Bei Beendigung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze ohne Nachwirkung

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer

  • LAG Sachsen, 11.04.2003 - 2 TaBV 10/02

    Unwirksame Einstellung nach Täuschung des Betriebsrates über Eingruppierung

  • LAG Hamburg, 06.09.2012 - 7 TaBV 3/12

    Eingruppierung in das Entgeltgruppenverzeichnis zum TV für die Arbeitnehmer der

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

  • LAG Köln, 16.11.2017 - 7 TaBV 43/17

    Anforderungen an die Tätigkeit eines/einer Schauwerbegestalters/-gestalterin

  • ArbG Nürnberg, 03.12.2009 - 4 BV 161/09

    Eingruppierungsentscheidung - Hineinwachsen in höherwertige Tätigkeit -

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