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   BAG, 28.02.1958 - 1 ABR 3/57   

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https://dejure.org/1958,1074
BAG, 28.02.1958 - 1 ABR 3/57 (https://dejure.org/1958,1074)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1958 - 1 ABR 3/57 (https://dejure.org/1958,1074)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1958 - 1 ABR 3/57 (https://dejure.org/1958,1074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amt des Wahlvorstandes - Einberufung des Betriebsrats - Konstituierende Sitzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1958, 603
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 28.02.1958 - 1 ABR 3/57
    Zu den Wahlen, die nach den vorstehenden Grundsätzen zu behandeln sind, zählen nicht nur die eigentlichen Betriebsratswahleno Vielmehr sind hierzu auch die Wahlen innerhalb eines Betriebsrats zu rechnen, da das Gesetz, auch sie als echte Wahl gewollt hat (vgl» auch BAG 2, 182)0; Bas ergibt sich daraus, daß das Gesetz beispielsweise bei der Bestimmung des Betriebsratsvorsitzenden und des Betriebsausschusses von einer Wahl spricht (§§ 27, 28 BetrVG)» Dagegen wird im Gesetz an anderen Stellen von Beschlüssen, Bestimmungen oder Bestellungen gesprochen (§§ 15, 32, 68 Abso 2 BetrVG)» Soweit der Gesetzgeber eine echte Wahl angeordnet und das durch den Gesetzeswortlaut zum Ausdruck gebracht hat, muß sich die Beurteilung dieser Wahl nach den allgemeinen Vorschriften richten, die auch für die Betriebsratswahl selbst gelten».
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    In der Entscheidung vom 28. Februar 1958 (AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG) ging das Bundesarbeitsgericht in einem Nebensatz offenbar von der Vereinbarkeit der Ämter als Wahlvorstand und (zukünftiges) Betriebsratsmitglied aus.
  • LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18

    Nachträgliche Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Gerichtliche

    Ansonsten erlischt das Amt des einmal bestellten Wahlvorstandes jedoch grundsätzlich erst mit der Einberufung des neu gewählten Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (vgl. BAG 28.02.1958 - 1 ABR 3/57 -, juris ).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

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  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76

    Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und

    Schon nach früherem Recht hat der Senat die Meinung vertreten (BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG), das Amt des WahlvorStandes erlösche mit der Einberufung des Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung.
  • ArbG Bielefeld, 12.08.1998 - 3 BV 23/98

    Rechtsunwirksamkeit der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines

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  • BAG, 26.10.1962 - 1 ABR 3/61

    Wahlvorstand - Beteiligter - Wahlanfechtung - Beschlußverfahren -

    Sein Amt erlischt vielmehr mit der Durchführung der Wahl, und er ist mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der - hier nicht in Betracht kommenden - Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung funktionslos geworden (AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1960 - P 3/60

    Sittenwidrige Wahlbeeinflussung bei der Neuwahl eines Personalrates; Wählbarkeit

    Der von Fitting-Kraegeloh (a.a.O.) angeführte Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1958 (- 1 ABR 3/57 - ZBR 1958 S. 213 = AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG) ergibt für die hier zur Entscheidung stehende Frage nichts, da er sieh allein mit der Frage der Leitung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats befaßt und keine Entscheidung darüber enthält, ob Mitglieder des Wahlvorstandes rechtlich gehindert sind, sich als Kandidaten für die Wahl aufstellen zu lassen.
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