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   BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81   

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BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81 (https://dejure.org/1985,404)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 1 ABR 3/81 (https://dejure.org/1985,404)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 (https://dejure.org/1985,404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 112

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 294
  • NJW 1986, 150
  • ZIP 1985, 1015
  • NZA 1985, 628
  • BB 1985, 929
  • DB 1985, 1593
  • JR 1986, 386
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81
    Gleichwohl ist es nach der Auffassung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 13. Dezember 1978 - BAG 31, 176, 206 f. = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, zu IV A 2 der Gründe) zulässig, daß in Sozialplänen pauschaliert und u. U. gestaffelt (u. a. nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit) Abfindungen gewährt werden, die einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen sollen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der einzelne Arbeitnehmer tatsächlich einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat.

    Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1978 (aaO, unter II B 6 e) ausgesprochen, daß im Konkurs an die Stelle der von der Einigungsstelle zu berücksichtigenden wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Sozialplanleistungen für das Unternehmen die Interessen der Konkursgläubiger an einer möglichst weitgehenden Befriedigung der Konkursforderungen treten.

  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81
    Nach der Entscheidung des Senats vom 30. April 1984 (BAG 45, 357) hatten zunächst Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs nur den Rang nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO.

    Nach der Entscheidung des Senats vom 30. April 1984 (BAG 45, 357, aaO) sind Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes im Konkurs des Arbeitgebers einfache Konkursforderungen im Sinne von § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO.

  • BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81
    Daß eine gänzlich anders verlaufende Entwicklung sich als eine Änderung der Geschäftsgrundlage für den Sozialplan darstellen und zu dessen Anpassung führen kann, ist eine andere Frage (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1984 - 1 AZR 134/83 -).
  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81
    1980, S. 210 ff.; derselbe, Zulässigkeit und Grenzen der Pauschalierung von Sozialplanabfindungen, ZIP 1981, 1058, 1059; Weitnauer, Der Sozialplan im Konkurs, ZfA 1977, 111, 114; Löwisch, Sozialplanleistungen und Gleichbehandlungsgebot, Festschrift für Müller, S. 301, 306; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 112 Rz 3 a und 19; Hanau, Probleme der Mitbestimmung des Betriebsrats über den Sozialplan, ZfA 1974, 89, 101; Fuchs, Der Sozialplan nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972, S. 30; Ohl, Zum Abfindungsrecht bei betriebsbedingtem Verlust des Arbeitsplatzes, AuR 1980, 108, 110; Vogt, Der Sozialplan - wirtschaftlicher Nachteils und/oder sozialer Lastenausgleich, BlStSozArbR 1982, 232, 235; Wiedemann/Willemsen, in Anm. zu AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972 und insbesondere Reuter, Der Sozialplan, Entschädigung für Arbeitsplatzverlust oder Steuerung unternehmerischen Handelns? 1983, S. 17 ff.).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Sie können daher auch regeln, daß solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten (BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972).

    Für Arbeitnehmer, denen gekündigt wird und die damit ihr Arbeitsverhältnis verlieren, können die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile in der Regel nur prognostiziert und pauschal ausgeglichen oder gemildert werden (vgl. ausführlich BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 -, aa0).

  • LAG Saarland, 03.07.1985 - 1 TaBV 3/84

    Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Sozialplans

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  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

    Sie erlauben es häufig nicht, die konkrete Höhe des Nachteils festzustellen, der sich im Einzelfall noch lange Zeit nach der Betriebsänderung verwirklichen kann (vgl. ausführlich BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - BAGE 48, 294, 300).

    Sie können mehr oder weniger differenziert pauschalieren (vgl. in dem anderen Zusammenhang der Frage der Wirksamkeit eines durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplans BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - aaO S 305 f.).

    cc) Der Senat hatim Beschluß vom 23. April 1985 (- 1 ABR 3/81 - aaO) angenommen, daß die Einigungsstelle bei Bemessung der Sozialplanleistungen auf die typischerweise im Zeitpunkt der (dort) Betriebsstillegung zu erwartenden Nachteile auch dann abstellen kann, wenn der Sozialplan erst geraume Zeit danach beschlossen wird und feststeht, daß einzelne Arbeitnehmer diese Nachteile tatsächlich nicht erlitten haben.

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 267/99
    Sie erlauben es häufig nicht, die konkrete Höhe des Nachteils festzustellen, der sich im Einzelfall noch lange Zeit nach der Betriebsänderung verwirklichen kann (vgl. ausführlich BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - BAGE 48, 294, 300).

    Sie können mehr oder weniger differenziert pauschalieren (vgl. in dem anderen Zusammenhang der Frage der Wirksamkeit eines durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplans BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - aaO S 305 f.).

    cc) Der Senat hat im Beschluß vom 23. April 1985 (- 1 ABR 3/81 - aaO) angenommen, daß die Einigungsstelle bei Bemessung der Sozialplanleistungen auf die typischerweise im Zeitpunkt der (dort) Betriebsstillegung zu erwartenden Nachteile auch dann abstellen kann, wenn der Sozialplan erst geraume Zeit danach beschlossen wird und feststeht, daß einzelne Arbeitnehmer diese Nachteile tatsächlich nicht erlitten haben.

  • BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85

    Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Der Sozialplan kann auch noch nach Durchführung einer Betriebsänderung aufgestellt werden (BAGE 48, 294, 302 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Sie können daher auch regeln, daß solche Arbeitnehmer keine Abfindungen erhalten (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 und vom 28. April 1993, aaO).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

    Neben der fristgebundenen gerichtlichen Ermessenskontrolle unterliegt nämlich ein Einigungsstellenspruch auch der gerichtlichen Rechtskontrolle, die nicht fristgebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 23. April 1985, BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

    Ohne Einhaltung der Frist kann er nur das Fehlen der gesetzlichen Grundlagen für die von der Einigungsstelle beanspruchte Regelungskompetenz rügen (vgl. Senatsbeschlüsse BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 343/06

    Sozialplanabfindung - Rückzahlungsanspruch - Ausschlussfrist

    Ein Sozialplan ist auf die Zukunft gerichtet und hat Überbrückungs- und Vorsorgefunktion für die Zeit nach Durchführung der nachteiligen Betriebsänderung (vgl. BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - BAGE 48, 294).
  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

    Auch bei der Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes selbst sind pauschale Prognosen zulässig (vgl. BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 -, BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1686/13

    Ausschluss der beurlaubten Beamten aus Sozialplan

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 408/14

    Gleichbehandlung, beurlaubte Beamte, Sozialplan, Abfindung

  • LAG Brandenburg, 13.11.1998 - 4 Sa 287/98

    Höhe einer Abfindung aus Sozialplan; Arbeitsrechtlicher

  • LAG Brandenburg, 13.11.1998 - 4 Sa 286/98

    Sachliche Rechtferigung von Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Zahlung von

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

  • BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84

    KG - Sozialplan - Verbindlichkeit der Gesellschaft - Persönliche Haftung des

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1700/13

    Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplan

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 335/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • LAG Köln, 27.07.2020 - 9 TaBV 27/20

    Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88

    Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG : Einführung der

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 27/88

    Betriebseinschränkung: Begriff - Erheblichkeit der Personalreduzierung

  • LAG Hamm, 10.11.1992 - 13 (6) Sa 585/92

    Abfindung; Sozialplan; Sozialplanabfindung; Ablösungsvertrag; Arbeitsverhältnis;

  • BAG, 05.04.1995 - 10 AZR 554/94

    Sozialplan - Abfindung - Aufhebungsvertrag - Eigenkündigung - Geplante

  • BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes, der von der Einigungsstelle im Laufe des

  • LAG Brandenburg, 12.10.1994 - 4 Sa 760/93

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einem Rahmensozialplan (RSP), wenn der

  • LAG Thüringen, 20.06.1994 - 3 Sa 1826/93

    Anspruchsberechtigung bezüglich Abfindung aus einem anlässlich eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.1994 - 5 Sa 1697/93

    Auswirkungen einer nicht funktionierenden Telefonleitung des Gerichts auf die

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 722/87

    Auslegung und Sinn und Zweck eines Sozialplans - Voraussetzungen eiens

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