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   BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83   

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BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83 (https://dejure.org/1985,988)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1985 - 1 ABR 3/83 (https://dejure.org/1985,988)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 (https://dejure.org/1985,988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen Dienstrechts - Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Service Dependants - Eid auf die britische Krone - Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung bei der Einstellung von Service Dependants - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 81
  • BB 1985, 1541
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Für einen Antrag auf Feststellung eines Mitwirkungsrechtes bei der Einstellung eines Zivilbediensteten, den die Truppe nicht als örtliche Arbeitskraft im Sinne von Art. IX Abs. 4 Nato-Truppenstatut einstellt, ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben (im Anschluß an dieEntscheidung des Sechsten Senats vom 23. Juli 1981, 6 ABR 74/78 = BAGE 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato- Truppenstatut).

    Die Vorinstanzen haben unter Berufung auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 23. Juli 1981 (BAG 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut) für diesen Streit die deutsche Gerichtsbarkeit verneint, da es sich bei den Service Dependants nicht um örtliche Arbeitskräfte im Sinne von Art. IX Abs. 4 NTS handele.

  • BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Von diesem Grundsatz haben sich die Senate des Bundesarbeitsgerichts wiederholt leiten lassen (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 15. Februar 1962, BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG; Beschluß des Ersten Senats vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; Urteil des Fünften Senats vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Es ist zutreffend, daß nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechtes sind, die inländische Gerichtsbarkeit für Verfahren gegen einen ausländischen Staat in bezug auf dessen hoheitliche Betätigung (acta iure imperii) ausgeschlossen ist (BVerfGE 16, 27, 33 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 25 GG).
  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63

    Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Von diesem Grundsatz haben sich die Senate des Bundesarbeitsgerichts wiederholt leiten lassen (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 15. Februar 1962, BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG; Beschluß des Ersten Senats vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; Urteil des Fünften Senats vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Den allgemeinen Regeln des Völkerrechtes geht jedoch das Völkervertragsrecht vor (BVerfGE 18, 441 = AP Nr. 2 zu Art. 25 GG).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Demgemäß hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (- 1 ABR 65/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) auch ausgesprochen, daß der Entsendestaat aufgrund seiner Hoheitsgewalt und allein bestimmt, welche Personen die Truppe als dort beschäftigte Zivilpersonen begleiten.
  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
    Von diesem Grundsatz haben sich die Senate des Bundesarbeitsgerichts wiederholt leiten lassen (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 15. Februar 1962, BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG; Beschluß des Ersten Senats vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; Urteil des Fünften Senats vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99

    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer

    Was § 1 Abs. 1 KSchG angeht, entspricht dies der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 1 Rn. 93; HK-KSchG/ Dorndorf, 3. Aufl., § 1 Rn. 92; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rn. 117; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rn. 78 a; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 4. Aufl., 9 Rn. 20; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rn. 37; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S 295; a. A. Friedemann, BB 1985, 1541 ff., dem zuzugeben ist, daß in den von der herrschenden Meinung angezogenen Senatsurteilen vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 1 und 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 die Anrechnung der Ausbildungszeit wohl noch nicht eindeutig entschieden wurde).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Beides schließt einander aus (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

    aa) Wie der Senat mit Beschluß vom 12. Februar 1985 (- 1 ABR 3/83 - aaO) im Hinblick auf sog. Service Dependants bei den britischen Stationierungsstreitkräften entschieden hat, ist es unzutreffend, allein zwischen Mitgliedern des zivilen Gefolges und örtlichen zivilen Arbeitskräften iSv. Art. IX Abs. 4 NTS zu unterscheiden.

    (2) Gegen die Auslegung, die diese Vorschriften in der Entscheidung vom 12. Februar 1985 (- 1 ABR 3/83 - aaO) erfahren haben, hat die Rechtsbeschwerde keine erheblichen Einwände vorgebracht.

    So sollen etwa deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Entsendestaates, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, durch eine Beschäftigung als die Truppe begleitendes Zivilpersonal gegenüber deutschen Behörden keinen bevorzugten Status genießen (Senat 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81, 91).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Ihre Beschäftigungsbedingungen werden regelmäßig durch das Recht des Entsendestaates bestimmt (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - zu B III 2 und 3a der Gründe, BAGE 48, 81) .

    Schon aus diesem Grund muss es dem Entsendestaat freistehen, seine Organisation zu ändern und aufgrund seines Organisationsrechts zu bestimmen, dass Tätigkeiten künftig nur noch von Zivilpersonen ausgeübt werden sollen, die in einem so engen Verhältnis zur Truppe stehen, dass sie zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal gehören, auch wenn diese Tätigkeiten bislang von örtlichen Arbeitskräften verrichtet wurden (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - zu B III 3 b der Gründe, BAGE 48, 81) .

    Er führt aber allenfalls zu einer Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien des NTS über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Sinne von Art. XVI NTS, die ggf. in dem dort geregelten Verfahren auszutragen und beizulegen ist (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - aaO; 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232) .

  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 28/86

    Hinzuziehung weiterer Personen zum Monatgespräch durch den Dienststellenleiter -

    Denn Absatz 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestimmt ausdrücklich, daß die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren entscheiden, soweit das Gesetz gerichtliche Entscheidungen vorsieht (BAG Beschluß vom 19. Dezember 1969 - 1 ABR 9/69 - AP Nr. 1 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 28. April 1970 - 1 ABR 16/69 - AP Nr. 2 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 21. August 1979 - 6 ABR 77/77 - AP Nr. 4 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81 = AP Nr. 1 zu Art. 1 Nato-Truppenstatut).

    Sie bestimmt sich mangels besonderer Regelungen nach den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und ergibt sich im vorliegenden Fall aus § 82 ArbGG, weil die beteiligte britische Transporteinheit ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat (BAGE 48, 81 und 35, 370 = AP, aaO).

    Denn sie streiten nicht darüber, ob überhaupt die kollektivrechtlichen Normen des Bundespersonalvertretungsgesetzes Anwendung finden (so aber die Parteien in den die Anträge als unzulässig abweisenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO undvom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO), sondern über Umfang und Inhalt des grundsätzlich anwendbaren § 66 BPersVG.

    So kann dahinstehen, ob die Qualifizierung einer Handlung als acta iure imperii zur Unzulässigkeit des Antrags führt oder der Antrag letztlich unbegründet ist (vgl. BAG Beschluß vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO einerseits und andererseits die dazu ergangene Anmerkung von Beitzke sowie die Bedenkenim Beschluß des Ersten Senats vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO).

    Wenn sich die Hinzuziehung eines Dolmetschers zum Monatsgespräch auch nicht als von deutschen Gerichten nicht nachprüfbare acta iure imperii, sondern als nicht hoheitliches Handeln (acta iure gestionis) erweist, gilt es dennoch, bei der Beurteilung der nicht hoheitlichen Betätigungen der Dienststelle unter deutsche Bestimmungen mögliche Empfindlichkeiten des beteiligten ausländischen Staates zu berücksichtigen (vgl. allerdings zu Fragen der Zuständigkeit BAG Beschluß vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO undBeschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Er begründet damit aber nur eine Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien des NTS in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Sinne von Art. XVI NTS, die in dem dort geregelten Verfahren auszutragen und beizulegen ist (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

    Da der Entsendestaat auf Grund seiner Organisationsgewalt verbindlich die Abgrenzung zwischen dem die Truppe begleitenden und dort beschäftigten Zivilpersonal und den örtlichen Arbeitskräften iSv. Art. IX Abs. 4 NTS trifft, gehört jede bei der Truppe beschäftigte Zivilperson entweder nur zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal oder nur zu den örtlichen Arbeitskräften iSd. Art. IX Abs. 4 NTS (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland gem. Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-Nato-Truppenstatut auf Antrag einer Truppe an einem von der Betriebsvertretung eingeleiteten Verfahren über den Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung von Arbeitnehmern, ist für dieses Verfahren die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben (insoweit Aufgabe von BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370 und 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

    Dementsprechend ist auch in der bisherigen Rechtsprechung die Bundesrepublik idR als Beteiligte für die entsprechende Dienststelle genannt (vgl. etwa Senat 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81; BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1985 (- 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81, 85 ff. = AP Nato-Truppenstatut Art. 1 Nr. 1 mit Anmerkung Beitzke = AR-Blattei Stationierungsstreitkräfte Entscheidung 34 mit Anm. Beitzke) Bedenken geäußert, ob die deutsche Gerichtsbarkeit mit dieser Begründung verneint werden kann.

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Er begründet damit aber nur eine Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien des NTS in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Sinne von Art. XVI NTS, die in dem dort geregelten Verfahren auszutragen und beizulegen ist (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

    Da der Entsendestaat auf Grund seiner Organisationsgewalt verbindlich die Abgrenzung zwischen dem die Truppe begleitenden und dort beschäftigten Zivilpersonal und den örtlichen Arbeitskräften iSv. Art. IX Abs. 4 NTS trifft, gehört jede bei der Truppe beschäftigte Zivilperson entweder nur zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal oder nur zu den örtlichen Arbeitskräften iSd. Art. IX Abs. 4 NTS (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89

    Prozessführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland - Zulässigkeit eines

    Das Vertragswerk schließt es nicht aus, daß der Entsendestaat auch einen eigenen Staatsangehörigen, der im Aufnahmestaat schon lange seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, als Zivilbediensteten auf einen Dienstposten einstellt, für dessen Inhaber nicht in Frage steht, daß er zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal gehört (BAGE 48, 81, 93 = AP Nr. 1 zu Art. 1 NATO-Truppenstatut, zu III 3 b der Gründe).

    Solche Bediensteten mögen dann zwar nicht den Status eines Mitglieds des zivilen Gefolges erlangen, andererseits gehören sie aber damit nicht zwangsläufig zu den örtlichen Arbeitskräften im Sinne von Art. IX Abs. 4 NTS (BAGE 48, 81, 93 = AP, a.a.O.).

    Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer zu den örtlichen Arbeitskräften im Sinne von Art. IX Abs. 4 NTS oder zu dem nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfenen zivilen Begleitpersonal im Sinne von Art. 1 Abs. 1 b NTS gehören soll, trifft der Entsendestaat kraft seiner Hoheitsbefugnis mit völkerrechtlich bindender Wirkung (BAGE 48, 81, 92 = AP, a.a.O., zu III 3 a der Gründe).

    Selbst wenn der Entsendestaat und seine Organe von seiner Organisationsgewalt einen vertragswidrigen Gebrauch macht, unterliegt die Würdigung eines solchen Vertragsverstoßes nicht der deutschen Gerichtsbarkeit (BAGE 48, 81, 94 = AP, a.a.O., zu III 3 c der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.1999 - 5 TaBV 24/99

    Zuständigkeit der Deutschen Gerichtsbarkeit für einen

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  • LAG Hessen, 19.04.1988 - 5 TaBV 49/87

    Personengruppe als örtliche Arbeitskräfte; Anwendbarkeit des deutschen

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  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • LAG Hamm, 22.09.2010 - 5 Sa 1315/09
  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 PB 27.11

    Ortskräfte; militärische Dienststellen der Bundeswehr in einem anderen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 5 Sa 944/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2011 - 20 A 1819/11

    Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Personalrats in einer Dienststelle der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 5 Sa 916/04

    Stellenabbau - US-Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 611/86

    Prozessführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - 16 A 1175/09

    Bildung eines Personalrates in Dienststellen ohne Beschäftigte im Sinne von § 4

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2001 - 5 TaBV 24/99

    Mitbestimmungsrecht einer Betriebsvertretung bei der Einstellung eines

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 6/91

    Mitbestimmung bei Schichtdauer für Arbeitnehmer bei Nato-Truppen.

  • FG Köln, 24.02.2021 - 4 K 2786/16

    In Frage stehende inländische Besteuerung des vom Kläger in den Niederlanden

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 73/09

    Eingeschränkte Mitbestimmung bei Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 57/92

    Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Internationale Zuständigkeit

  • VG Köln, 28.06.2011 - 33 K 5100/10

    Gesetzliche Voraussetzungen zur Bildung eines eigenen Personalrats beim

  • LAG Hamm, 19.05.2010 - 10 TaBVGa 13/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Wahl einer Betriebsvertretung

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86

    Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in

  • BAG, 27.01.1988 - 7 ABR 30/87

    Betriebsvertretung bei CWG-Kräften in NATO-Truppe - Dienststellenbegriff bei

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